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Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Oftafrika. Vom 24. März 1904.
In dem Tarif der Usambara--Eisenbahn vom 24. März vorigen Jahres (A. A. 1903 Nr. 9 und 10)
erhalten mit Wirlung vom 1. April dieses Jahres ab:
à) Die Bestimmungen unter A, II. I. a. Ziffer 4 folgende Fassung:
„Der Spezialtarif I kommt in Anwendung für Kohlen, landwirtschaftliche Geräte, Baugeräte und
Baumatertalien aller Art, sowelt nicht im Spezialtarif 2 genannt, für Walz= und Stabelsen, Maschinen
jeder Art, zur Aussaat bestimmte Saatfrüchte, künstliche Düngemittel, lebende Bäume und Sträucher und
Gebrauchsgegenstände für Eingeborene.“
) Die Bestimmungen unter A, II, 1, a Ziffer 5 folgende Fassung:
„Der Spezialtarif 2 kommt in Anwendung für rohe Steine, Steinschlag, Erzeugnisse des
heimischen Feld-, Garten= und Plantagenbaues sowie Erzeugnisse der heimischen Vieh= und Forstwirtschaft.“
Daressalam, den 24. März 1904.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Graf v. Götzen.
Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika. Vom 11. April 1904.
Auf Anregung der gemäß der Verfügung des Reichskanzlers vom 1. September 1908 für die
Rechtschreibung der Ortsnamen in den Schutzgebleten eingesetzten Kommission bestimme ich hiermit, daß die
folgenden Ortsnamen im amtlichen Verkehr fortan, wie unten angegeben, zu schreiben sind:
Daressalam, Sadani, Udüödi,
Bagamojo, Muansa, Wilhelmstal,
Mohoro, Ssongea, Zanzibar.
Daressalam, den 11. April 1904.
Der Kaiserliche Gouverneur.
Graf v. Götzen.
Gonuvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gonvernement von Deutsch-Ostafrika für
den Monat April 1904 auf 1,3875 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden.
S. M. S. „Habicht“ hat Befehl erhalten, nach Kapstadt zu gehen, um dort die s. Zt. wegen des
Herero-Aufstandes unterbrochenen Reparaturarbeiten wieder aufzunehmen.
Perspnalien.
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Geheimen Registra-
toren in der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts, Wohlenberg und Lang, den Charakter als
Hofrat zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den Moajor im
Eisenbahn-Regiment Nr. 3, Pophal, unter Enthebung von dem Kommando zur Dienstleistung beim
uswärtigen Amt zum Bataillonskommandeur im Regiment zu ernennen.
An. Seine Majestät der König von Sachsen haben Allergnädigst geruht, dem Oberleutnant im
öniglich Sächsischen Pionier-Bataillon Nr. 12, kommandiert zum Auswärtigen Amt, Preil, die Erlaubnis
aur Anlegung des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichs-Ordens mit Schwertern
erteilen.
Maiserliche Schutztruppen.
Oberkommando der Schutztruppen.
S A. K. O. vom 18. April 1904.
chimmelpfennig, Hauptmann im 1. Ermländischen Infanterle-Regiment Nr. 150, mit dem 19. April
d. Is. von der Stellung als Kompagniechef enthoben und vom 20. April d. Is. ab bis auf weiteres
zur Dienstleistung beim Oberkommando der Schutztruppen kommandlert.