Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

— 323 
Die beschriebenen drei Landgebiete bilden mit 
den Ländern auf dem westlichen Schariufer (Gulfei, 
Kusseri, Karnak-Logon) und dem ausgedehnten und 
reichen Musgugebiet zwischen Schari und Logone 
den nördlichen Teil unserer Kolonte. Produktion, 
Handel, Religion, Sitten sind ungefähr die gleichen 
wie in Nordadamaua. Wo die Heidenstämme den 
Islam noch nicht angenommen haben, ahmen sie doch 
mit Vorliebe Sitten und Gebräuche, besonders auch 
die Tracht der Mohammedaner, nach. Das Land 
ist überall fruchtbar, der Ackerbau (Baumwolle, 
Mais, Durrah, Bohnen, Kürbisse u. a.) lohnend. 
Etwaige Bodenschätze der noch sehr unbekannten 
Gebirgszüge harren noch der Aussuchung und Er- 
schließung. Die großen Märkte sichern einer Handels- 
faktorei in Garun und wohl auch in Dikoa reichen 
Gewinn. Der Umsatz in barem Gelde ist schon 
jetzt nicht unbedeutend. 
Der Hauptwert des ganzen Landes sleckt in 
seinen zahllosen, stellenweise nach Tausenden zählenden 
Viehherden und in seiner besonders in Madagali 
und Marua blühenden Pferdezucht. Wenn es ge- 
lingt, regelmäßige Transporte zur Küste zu bringen 
und dort zu verkaufen, so würde damit eine erheb- 
liche Einnahme erzlelt, welche im Vereln mit den 
von den Staaten gezahlten jährlichen Abgaben die 
Kosten der beiden Residenturen reichlich decken wür- 
den. Es steht zu hoffen, daß die Lösung dieser 
auch vom Standpunkt der Versorgung der Küsten- 
europäer mit frischem Fleisch so überaus wichtigen 
Frage von den Herren Thierry, Dominik und 
Dr. Diesing herbeigeführt werden wird. 
Die sämtlichen ganz vernünftigen und wohl be- 
rechtigten Wünsche, denen Passarge in seinem Kapitel 
„Kamerun als deutsche Kolonie“ Ausdruck verleiht, 
sind seither erfült. Der Zwischenhandel, soweit 
schädlich, ist überoll durchbrochen, die Haussahändler 
sind an der Küste, die Sklavenjogden sind abgeschafft, 
Wege werden gebessert und besiedelt, Raststatlonen 
angelegt, und der Emir von Jola exlstiert für die 
deutschen Fullahstaaten nicht mehr, die dafür gern 
ihre Abgabe an die Regierung zahlen. 
Die Verwaltung muß denkbar einfach sein, nämlich 
zwei Residenten, wie bereits eingerichtet; einer in 
dem überaus wichtigen Garua für Adamaua, einer 
am Schari für die Tschadseeländer. Regiert soll 
nicht werden, sondern dies den einheimischen Herrschern 
überlassen blelben, denen der Resident als Schützer 
und Ratgeber zur Seite steht. Auch die Exekutive 
kann man den Fullahs getrost überlassen, so daß 
eine Kompagnie im Tschadseegebiet, auf Dikoa, Kussert. 
und Musgu verteilt, als Garnison genügt. Adamaua 
braucht lediglich eine Polizeieskorte für den Resi- 
denten. Kriegerische Verwicklungen sind für abseh- 
bare Zeit ausgeschlossen. Voraussetzung hierfür ist 
allerdings sehr sorgfällige Auswahl geeigneter Per- 
sönlichkeiten. Unerläßliche Bedingung einer gedeih- 
lichen Entwicklung ist einmal das ungehinderte 
Bestehenlassen der überaus milden Haussklaverei, 
  
  
die auch auf englischer Seite anerkannt ist; sodann 
absolute Freiheit in der mohammedanischen Religions- 
übung; jedes Eingrelfen würde das gesamte Land 
in Verzwelflung und Aufruhr treiben. 
Pandelsstatistik des Sanga-Agokogebiets für die 
Ralenderjahre 1003 und 1902. 
In den Zahlen der Handelsstatistik des Schutz- 
gebiets Kamerun war bisher nur der Außenhandel 
der Küstenbezirke, nicht auch der über die Binnen- 
grenze stattfindende Außenhandel inbegriffen. Seit 
dem Beginn der Tätigkeit der Gesellschaft Süd- 
Kamerun hat der Außenhandel des Sanga-Ngoko- 
bezirkes eine größere Bedeutung erlangt. Zur Ge- 
winnung einer vollständigeren Ubersicht über den 
Handel des gesamten Schutzgebiets Kamerun ist die 
Station Sanga-Ngoko angewiesen worden, die 
Handelsstatistik ihres Bezirks für die letztverflossenen 
Jahre nachträglich aufzustellen und vom 1. Januar 
1904 an die handelsstatistischen Nachweisungen 
vierteljährlich dem Gouvernement einzureichen. Bis 
jetzt liegt die Statistik für die Kalenderjahre 1901 
und 1902 vor, die nachstehend zum Abdruck gelangt. 
Zur Erläuterung dieser Statistik ist folgendes 
zu bemerken: 
Die Einfuhr hat sich im Jahre 1901 auf 
146 000 Mk., im Jahre 1902 auf 116 500 Mk. 
belaufen. Die Abnahme der Einfuhr um etwa 
30 000 Mk. wird darauf zurückgeführt, daß nach 
der Begründung der Süd-Kamerun-Gesellschaft zu- 
nächst die Aufnahmefähigkeit des Sanga-Ngokobezirks 
für europätsche Waren etwas zu hoch veranschlagt 
worden ist, so daß in das Jahr 1902 beträchtliche 
Warenbestände herübergenommen worden sind. 
Die Ausfuhr, die sich vorläufig auf Gummi und 
Elfenbein beschränkt, hat im Jahre 1901 den Betrag 
von 280 000 Mk., im Jahre 1902 den Betrag von 
388 000 Mk. erreicht. Der Rückgang der Elfenbein- 
ausfuhr von 239 000 Mk. auf 182 000 Mk. ist 
durch die starke Zunahme der Gummiausfuhr von 
41 000 Mk. auf 205 000 Mk. beträchtlich über- 
boten worden. s 
Die vorläufigen Ausweise ergaben für das Jahr 
1908 eine weitere Ausfuhrstelgerung. Anfang No- 
vember 1903 hat der Ausfuhrwert für dieses Jahr 
bereits 365 000 Mk. betragen. 
Durch die Nachweisungen für das Sanga-Ngoko- 
gebiet stellt sich nunmehr der Außenhandel des 
Schutzgebiets für die Jahre 1901 und 1902 fol- 
gendermaßen: · 
.»1901 . 1902 
Einfuhr 9397246 Mk. 13 392 261 Mk. 
Ausfuhr 6264 415 = 6651 705 = 
Gesamthandel 15 661 661 Mk. 20 043 966 Mk. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.