Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
H#e##egehes in der Kolsninl-Abteilung des Auswirtigen Auts.
XV. Jahrgang. Cerlin, 1. Juni 1904. Uummer 12.
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nst Siegfried Mitlier und Sohn, Berlin 8W12, uche 1
Juhalt: Amtlicher Teil: #i3 betreffend die Gebührnisse bei Dienstleistungen in den Kaiserlichen
Schuttruppen S. 341. ouverneurs von Deutsch-Oststafrika, betreffend den Gouvernementsrat
S. 342. — Bekann u 7 W* von Deutsch-Ostafrika, belreffend Zollverordnung S. 343. — Gouverne=
mentskurs in Deutsch-Ostafrika S. 343. — Hafenordnung des Gouverneurs oon Duscht Sidw salrit- für den
Hafen von Swakopmund S. i103 — Bekanntmachung zur Hafenordnung S. 3 Perso .
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 352. — Patriotische 5. . 354. — utsch-= Ostafr ita:
Bericht über den Betrieb und Bau der Usambara-Eisenbahn im dritten Vierteljahr des Sbrutsch #sta. 1903
S.3 — Kamerun: — die Rochtsanschauungen der Bakwiri in Beziehung auf Grundeigentum S. 355.—
Iaerbreiag der Sandflöhe S. 357. Wifenschaftliche ge Sammlung S. 367. Togo: Die Landungsbrücke in
Lome S. 357. — at e afrika: Der Herero-Aufstand (III.) S.2 357. — Bericht des Ansiedlungs-
kommissars Dr. Nohrbach (II.) S 361. — Verhältnisse im Süben bes Schugzgebiets S. *t — gdich unn La e·
verkehr in Swakopmund S. 565. Deutsch- Neu-usnen: Meenscheftche, Sammlun moan
Die Selbstverwaltung der Samoaner S. 365. Frricht, der Dausschen EW#n- els= und rr de
Süseeinsen zu Hamburg über das Gichaftsatere 1903 S. m Bereich issionen und
ntisklaverei-Bewegung S. 366 gus 2 K - Produktionsgebieten: Außen-
handel der Kolonie Lagos im Jahre 1903 S. 3 9. — Jahresbericht für Franzosicch- * -Guinea für 1 9.
Berschiedene Mitteilungen: Wlopigt- d S. 369 Auszu dem Jeweskrricht der Handels
kammer zu M.-Gladbach für 1903 S.3 — Auszug aus dem Jahrebe v 4 Handelskammer für Elberfeld
ür 1 0. — Erzeugung und sisd von Baumwolle S. 371. — Literatur S. 373. — Literatur-
Verzeichnis S. 373.— Verkehrs-Nachrichten S. 374. — Anzeigen.
Amtlicher Teil.
Geletze; Perordnungen der Reichsbehörden; Perträge.
Allerhöchste Ordre, betreffend die Gebührnisse bei Dienstleistungen in den
Kaiserlichen Schutztruppen. Vom 9. Mai 1904.
Auf Ihren Bericht vom 7. d. Mts. bestimme Ich folgendes:
I. An Stelle Meiner Ordre vom 15. Oktober 1901, betreffend die Gebührnisse der zu Ubungen
in Meiner Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika zugelassenen Osffizieraspiranten und Offiziere des
Beurlaubtenstandes der Armee, tritt folgende Bestimmung:
Osfiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee, welche gemäß § ge der „Organi-
satorischen Bestimmungen für die Kalserlichen Schutztruppen in Afrika“ die ihnen obliegenden oder freiwillige
Ülbungen bei den Schutztruppen ableisten, erhalten für die Dauer dieser Übungen diejenigen Gebührnisse,
welche ihnen bel Ableistung der Übungen in einem heimischen Truppentelle nach Maßgabe der „Besoldungs-
vorschrift für das preußische Heer im Frieden“ zustehen würden. Die Servisvorschrift bleibt hierbei außer
Betracht; dagegen bleibt die Vorschrift des § 31 der Organisatorischen Bestimmungen unberührt, wonach
für die aus Anlaß der Übung etwa erforderliche Reise nach dem betreffenden Schutzgebiete und eintreten-
denfalls für die Rückreise nach Beendigung der Übung eine Vergütung aus öffentlichen Fonds nicht
uständig ist.
n "9% im Beamtenverhältnisse stehenden Militärpersonen, und zwar sowohl den etatsmäßig angestellten
als auch den gegen feste Dläten dauernd oder auf unbestimmte Zeit angenommenen, wird das Ziwvildienst-
einkommen neben den militärischen Gebührnissen belassen.