lischen Wegebaumittel für die nächsten Jahre festge-
legt. Die bisher gesammelten Erfahrungen recht-
fertigen diese Maßregel und lassen hoffen, daß im
nächsten Jahrzehnt ein Teil der bezeichneten Wege-
strecken einen Zustand erreicht hat, der wenigstens
während der Trockenzeit als fahrbar bezeichnet werden
kann. Straßen aber, die länger als eine starke
Regenperiode überdauern und auch während der
nassen Monate fahrbar bleiben, sind unter 7000 bis
10 000 Mk. pro Kilometer selten herzustellen, würden
also ganz andere Aufwendungen bedingen, als bisher
dem Schutzgebiet bewilligt sind.
Bei meinen Besorechungen mit Unternehmern
vermeide ich es überall, das Wort „fahrbar“ auf
elnen Weg anzuwenden, auf dem noch kein regel-
mäßiger Fahrverkehr in Wirklichkeit stattfindet. Dies
ist aber nur von Daressalam aus in der Richtung
auf Morogoro etwa 60 km weit sowie in der Um-
gebung der größeren Küstenplätze und der Innen-
stationen auf ganz geringen Strecken und im Zu-
sammenhang mit dem städtischen Verkehr der Fall.
Dlies schließt nicht aus, daß auch auf einem großen
Teil der übrigen Wege zu gewissen Jahreszeiten
auch einmal ein Wagen durchkommen wird. So hat
die Truppe vor kurzem einen Wagen von Daressalam
bis Tabora und von Tabora bis Muansa fahren
lassen. Ein Unternehmer hat einen Wagen von
Kllwa bis Ssongea benutzt, und in den Plantagen-
gebieten von Tanga und Wilhelmstal befindet sich
eine Reihe von Wegen, auf denen gelegentlich Fuhr-
werk verkehrt. Allerdings darf nicht verschwiegen
werden, daß bei den wenigen Fahrversuchen nach dem
weiten Innern ein großer Teil der als Zugtiere
benutzten Ochsen oder Esel an Krankheit einging und
ersetzt oder gewechselt werden mußte, und daß ge-
legentlich ganze Dorfschaften ausgeboten wurden, um
den Wagen über eine schlimme Stelle hinwegzuheben.
Wenn das aber ein Geschäftsmann machen muß, so ist
sein „Fahren“ nicht rentabel; er wird dann mitgrößerem
Vorteil den üblichen Karawanenträger verwenden.
Bei Beurteilung der Fahrbarkelt eines Weges
ist ferner zu berücksichtigen, ob die Erprobung durch
ein leichtes Personenfuhrwerk oder einen schweren
Lastwagen stattfand. Das erstere wird oft verwend-
bar sein, wenn letzteres unfehlbar stecken bleibt. Es
kommt ferner darauf an, wer fährt. Ein Bur mit
einem im Fahren ausgebildeten Kaffer wird weite
Strecken unserer Wege für seinen mit 18 Paar
Ochsen bespannten Wagen als fahrbar ansehen, die
für den deutschen Ansiedler oder Unternehmer, der
die ihm aus der Heimat bekannten Fuhrwerke und
die hiesigen in der Behandlung von Tieren unglaub-
lich ungeschickten Neger verwendet, unpassierbare
Hindernisse bilden. Die Ansiedler von Usambara
erklären die von Mombo nach Wllhelmstal führende
Straße für unfahrbar, während sie ein Ceylonese
mit seinem kleinen zweiräderigen Karren und ein-
geübten Fahrer wahrscheinlich für durchaus fahrbar
halten würde.
478
Alle diese Erwägungen führen mich zu folgenden
lüssen:
a) Angesichts der enormen Niederschläge während
der Regenzeiten und der Upplgkelt des Pflanzen-
wachstums, das schon nach wenigen Monaten unbe-
festigte Wege überwuchern läßt, dürfen Straßen, die
dauernd fahrbar bleiben sollen, im allgemelnen nicht
weniger fest gebaut werden als in Europa. Dies
schließt nicht aus, daß streckenweise, besonders in
Hochländern, eine einfachere Bauart den nächsten
Bedürfnissen genügen wird. Die Verwendung von
Technikern ist aber unerläßlich.
b) Solange nicht ganz erhebliche Mittel flüssig
gemacht werden können, wird das geschilderte schritt-
welse Verfahren beibehalten werden müssen, aber auch
erst im Lauf von Jahrzehnten zu Resultaten führen,
die in größerem Maßstab Ersatz des Trägerverkehrs
durch rentablen Fahrverkehr ermöglichen.
Pc) In Deutsch-Ostafrika liegen die Verhältnisse
für Einführung eines Fahrverkehrs mit Zugtieren
besonders ungünstig. Die Eingeborenen sind völlig
ungeübt und im Umgang mit Zugvieh anscheinend
besonders ungeschickt. Die VBilehseuchen gefährden den
finanziellen Erfolg eines Fahrunternehmens in hohem
Grade und sind vorläufig ohne Erfolg bekämpft
worden. Straßen, für deren Ausbau erhebliche
Mittel vorhanden sind, sollten daher stets im Hinblick
auf Verkehr mit Automobilen angelegt werden.
d4) Von seiten der Behörde dürfen nur solche
Strecken als „fahrbar“" bezeichnet werden, auf denen
tatsächlich zu verschiedenen Jahreszeiten berelts ge-
fahren worden ist. Dies ist heute der Fall:
1. Auf kurzen, wenige Ktlometer betragende Wege-
strecken von den meisten größeren Bezirksämtern
und Militärstationen aus meist in der Richtung
auf die Nachbarstationen zu.
2. Von Moscht nach der britischen Grenze bezw.
bis Voi an der Ugandabahn.
3. Von Daressalam etwa bis zur Mafisifähre.
4. Von Neu-Langenburg bis zum Niassasee.
e)Außer den unter d bezeichneten sind noch
zahlreiche andere Strecken in allen Bezirken vor-
handen, auf denen in der günstigen Jahreszeit vor-
aussichtlich gefahren werden kann. Ob ein Fahr-
verkehr auf diesen Strecken sich billiger und rascher
gestaltet als der Trägertransport, wud nicht nur
von der mit der Jahreszelt stets wechselnden Be-
schaffenheit des Weges, sondern auch von der Bauart
des Fuhrwerks, der Geschicklichkeit der Fahrer und
der Sachkenntuls des Unternehmers abhängen.
Bericht des Oberleutnants v. Grawert (Gideon) über
die Bereisung des Zezirks Mahenge vom J7. November
bis z8. Dezember 1905.
Am 17. November 1903 brach ich mit 12 As-
karis und den nötigen Trägern von Mahenge auf
und erreichte nach vierstündigem Marsche die Ortschaft