Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Serauogegeben in der Kolonil-Abteilung des Answärtigen Ants.
XV. Jahrgang. Berlin, 1. September 1904. Uummer 18.
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und Berechnungene S. 553.
von Wntschädigungs=
i Verordnung,
betreffend
für Deutsch-
Juhalt:
der
Gaben S. 564. — Deutsch-Ostafrika:
Beisetzung der Gebeine des Stabsarztes
und Eswerbsgesellchaften Soh dem
S. us- üdwest-
und 5 Antisklaverei=
Die ziriinrerbe der
des Volta) und Togoland
ol im Jahre 1903
S. 573. — Verschiedene
573. — Literatur S. 574.
und
S
Gesetz, betreffend die Gewährung eines Darlehens an das Schutzgebiet Togo S. 1. Gese 14—
einer Garantie des Neichs in bezug auf eine Eisenbahn von Daressalam nach Arogoro S.
Antlicher Teil.
Geseke; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Dienstanweisung, betreffend die trigonometrischen Vermessungen und Berechnungen.
Vom 20. August 1904.
Für die einheitliche Behandlung bei der Berechnung der Koordinaten und Höhen von trigono-
metrisch bestimmten Punkten sowie zur Vermeidung kostspieliger Nachmessungen und Ergänzungen sind in
den der Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amtes unterstehenden deutschen Schutzgebieten bis auf weiteres
folgende allgemeine Bestimmungen maßgebend:
1. Die grundlegenden Triangulatlonen werden behufs Kostenersparnis in der Kolonial-Abteilung
zu Berlin berechnet.
2. Die Triangulationsakten sind gleich nach Beendigung der Feldarbeiten zur Berechnung der
Koordinaten dꝛ Höhen einzureichen.
3. Alten ien bei der überseelschen Versendung mit einem so hohen Betrage zu versichern,
daß —t die Kosten der Wiederholung der etwa verloren gegangenen Messungen davon gedeckt
werden können.
4. Den eingereichten Akten sind belzufügen
a) eine Retzskizze mit Darstellung der beobochteten Strahlen,
b) ein bezüglich der Spalten 2, 6, 7, 8, 9, 13 und 14 genau ausgefülltes Verzeichnis nach
dem Muster des nachstehend abgedruckten trigonometrischen Formulars für Kolonial-
vermessungen, in welchem etwa benutzte, gegebene und neubestimmte Punkte getrennt auf-
geführt werden,
ein Begleitbercht, welcher sich noch über alles dWienige äußert, was für die zweckmäßigste
Verarbeitung der Messungen notwendig ist, z. B. Aufführung derjenigen Punkte, welche
sich schlecht einstellen ließen oder auf denen Heliotropenlicht gegeben wurde und dergleichen.
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