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5. Zur sachgemäßen Benutzung des unter Ziffer 4b vorgeschriebenen Formulars sind folgende
Erläuterungen zu beachten:
Allgemeln: Das Formular soll für die einheitliche Registrierung von trigonometrischen Vermessungen
und Berechnungen eine Richtschnur bieten und jedem Landmesser ein bequemes Mittel darbieten, seine
Arbeiten möglichst einwandsfrei und ordnungsmäßig abliefern zu können.
Insbesondere kann dieses Formular als die unbedingt notwendige Form eines Koordinaten-
Verzeichnisses für trigonometrische Punkte angesehen werden, weil für die Berechnung z. B. eines rückwärts
eingeschnittenen Punktes bei Entnahme der Koordinaten eines anvisierten Punktes die Angaben über Art
und Exzentrizität des Signals in Spalte 7 und 8 von der größten Wichtigkeit sind. In dieser Hinsicht
muß es also als Ersatz für das den Bedürfnissen der Kolonialvermessungen nur bezüglich der Polygon-
punktskoordmaten entsprechende trigonometrische Formular 25 der Preußischen Vermessungsanwelsung 9
angesehen werden.
Zu Spalte 1. Die in Spalte 1 enthaltene Nummer wird dem Punkte bei der endgültigen
Koordinatenberechnung gegeben. "
Da die Berechnung sich in der Regel gliedert in die Ermittlung der Koordinaten der Punkte
höherer Ordnung für ein größeres Geblet und in die Ermittlung der Punkte niederer Ordnung für ein
Spezialgebiet, ist es zweckmäßig, die Punkte höherer Ordnung mit den Zahlen unter und bis hundert
durch das größere Gebiet durchzunumerieren, die Punkte niederer Ordnung aber nach enger begrenzten,
zusammenhängend vermessenen Spezialgebieten durchlaufend mit den Zahlen von 101 an zu numerieren.
Bei sporadischer Lage der Speztialgebtete ist nicht immer abzusehen, welchen Umfang die nach und nach
erfolgende Vervollständigung der Detailtriangulation innerhalb elnes Koordinatensystems annehmen wird.
In solchen Fällen wird nach Uberspringung von einem oder mehreren hundert Zahlen die Numerlerung
im nächsten Vermessungsgebiet desselben Koordinatensystems mit einem geeigneten, um die Zahl 1 vermehrten
vollen Hundert zu beginnen haben. Jedoch blelbt je nach Lage des Falles (mit Genehmigung der Kolonial-
Abteilung) eine zweckentsprechende Abänderung dieses Grundsatzes vorbehalten.
Für die Numerierung trigonometrisch bestimmter Grenzpunkte, welche erst auf Grund der
Koordinaten der fertigen Detalltriangulation elnes Gebietes berechnet werden können, ist die Methode der
Dezimalstellennumerierung zu einer nächstgelegenen Dreieckspunktnummer als besonders passend zu bezeichnen.
Zu Spalte 2. Spalte 2 muß denjenigen Namen in erster Linie enthalten, welcher nach Angabe
der Eingeborenen als Ortsbezeichnung allgemein üblich ist. Falls im Laufe der Vermessung andere Be-
zeichnungen und Nummern vorläufig gewählt werden mußten und wiederholt in den Vermessungsakten
aufgetreten sind, ist diese Bezeichnung in Klammern mit einem Gleichheitszeichen davor — — ) — in
Spalte 2 ebenfalls einzutragen. Dasselbe gilt von Zusätzen, die zur Unterscheldung gleichnamiger Orts-
bezeichnungen notwendig sind, da letztere sich nicht selten bei Benennung der Berggipfel durch Eingeborene
wiederholen. Die Schreibweise der Namen hat sich nach den im Kolontalblatt Nr. 17 (1. September 1908)
veröffentlichten Grundsätzen zu richten. .
» Zu Spalte 3. Diese Spalte soll über Genauigkeit und Wert der Koordinaten einen ungefähren
Uberblick geben. Es werden folgende Ordnungen unterschleden:
I. Ordnung: Punkte des zusammenhängend ausgeglichenen Hauptnetzes (Beobachtungen mit Schrauben=
mikroskop-Theodolit);
II. Ordnung: Punkte, ausgeglichen auf Grund von eingehängten Ketten, Rückwärtseinschnitten, Vor-
wärtsabschnitten, kombinierten Einschneidungen (Beobachtungen mit Schraubenmikroskop-Theodoltt);
III. Ordnung: Punkte, ausgeglichen auf Grund derselben Probleme wie bei der II. Ordnung (Beob-
achtungen mit Nonientheodolit);
IV. Ordnung: Punkte, von denen nur mit einigen günstigen Strahlen Näherungskoordinaten berechnet
werden, die aber durch den Vergleich eines oder mehrerer damit berechneter Azimute mit einer
oder mehr beobachteten überschüssigen Richtungen auf oder nach diesen Punkten geprüft und
hinreichend genau befunden sind;
Ordnung: Alle übrigen aus irgend einem stichhaltigen Grunde nicht unter I. bis IV. Ordnung
zu rechnenden Punkte. Ist der stichhaltige Grund nicht direkt erkennbar, so ist in Spalte 18 die
nötige Erläuterung zu geben.
Diese Einteilung der trigonometrisch bestimmten Punkte in Ordnungen ist bei Aufstellung des
Berechnungsplanes vorzunehmen, aber erst nach der Berechnung sämtlicher Punkte endgültig festzusetzen.
Die Abstufung der Ordnungen ist der Güte der Punktbestimmungen anzuschmiegen und hat sich nach der
Wichtigkeit der Punkte für weitere Anschlüsse zu richten.
Die Güte einer Punktbestimmung hängt ab von der Genauigkeit der Winkelbeobachtungen, der
Anzahl der überschüssigen Messungen, dem günstigen Schnitt und der Länge der Visierstrahlen sowie von
den Genauigkeitsgrad der bei der Berechnung des Neupunktes in Betracht kommenden endgültigen
Koordinaten. '