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Grenzfestsetzung zwischen dem deutschen Schutzgebiet Togo und den Northern
Territories der englischen Goldküsten-Kolonie vom Schnittpunkt des Dakaflusses
mit dem 9. Grad nördl. Br. nordwärts bis zur Südgrenze des franzöftschen Sudan.
Durch Notenaustausch zwischen der Reichsregierung und der Königlich großbritannischen Regierung
vom 25. Juni 1904 ist die obige Grenze auf Grund der Arbeiten der Grenzkommission vom Jahre 1902,
wie folgt, festgesetzt worden:
Vom 9. Grad nördlicher Breite folgt die Grenze dem Talweg des Daka (Kulukpene) aufwärts
bis zu dessen Verelnigung mit dem Kulusulo, von da dem Talweg des Kulusulo aufwärts bis zu einem
Punkt, welcher 1 km oberhalb der Schnittlinie dieses Flusses mit dem Wege von Sambu nach Sung liegt.
Von hier läuft die Grenze westlich in einem nördlichen Abstand von 1 km parallel von dem genannten
Weg bis zu dem Schnittpunkt mit einem Meridian, welcher in der Mitte zwischen dem östlichsten und
westiten Schnittpunkt des Talweges des Daka (Kulukpene) mit dem 9. Grad nördlicher Breite liegt.
Dann folgt sie diesem Meridian nach Norden bis zu seinem Treffpunkt mit dem Oberlauf des Daka
(Kulukpene), weiter dem Talweg dieses Flusses aufwärts bis zu selnem Schnittpunkt mit dem Wege von
Bulugu nach Natjoro, von hier geradlinig dis zu einem Punkt, wo der Weg von Jebega nach Nakumboro
einen gewissen Wasserlauf schneidet, dann dem Talweg dieses Flusses abwärts bis zu einem Punkt 1 km
unterhalb der Schnittlinie dieses Flusses mit dem Weg von Sokelo nach Somajile; von hier aus läuft sie
in einem westlichen Abstand von 1 km parallel zu dem Wege Sokelo—Somajile—Naijoboti—Jahapa—
Tintaraga—Gjimbende bis zu dem Punkt, wo sie die südliche Grenze von Mamprussi trifft, jedoch mit
dem Vorbehalt, daß die Dörfer Karvison und Narabare an Deutschland fallen und daß die Grenzlinie in
der Nachbarschaft dieser beiden Ortschaften in einem Kreisbogen von 1 km Radius, vom Hause des be-
treffenden Dorfhäuptlings gemessen, nach Westen zu ausbiegt.
Von dem letztgenannten Schnittpunkt geht die Grenzlinie längs der Südgrenze von Mamprussi
nach Osten bis zu einem Punkt etwa halbwegs zwischen den Dörfern Tintaraga und Gjlmbende, wo die
Landschaften Dagomba, Tschokossi und Mamprussi zusammentreffen.
An diesem Punkt ist von der deutsch-englischen Grenzkommission ein Pfeiler errichtet worden, und
von diesem Pfeiler aus verläuft die Grenze in geradlinigen Teilstrecken in nördlicher Richtung längs der
von der genannten Kommission errichteten Grenzzeichen in folgender Weise:
Nach einer Grenzmarke, welche etwa 1 km östlich von Gjimbende steht,
von da zu einer Marke, welche etwa halbwegs zwischen den Dörfern Gjimbende und Jilano
errichtet ist,
von da zu einer Marke, welche etwa 1 km südwestlich von Djäguhuga liegt,
von da zu einer Grenzmarke, welche auf dem Wege von Naponjalaga nach Nakpansona in einer
Entfernung von etwa 1 km von Naponjalaga errichtet ist,
von da zu einer Marke zwischen Nakpegu und Naponjalaga,
von da zu einer Marke auf dem Wege von Madjemam nach Kwangina in einer Entfernung
von etwa 1 km westlich von Mbana errichtet,
von da zu einer Grenzmarke, welche etwa 1 km östlich von Mwakpe oder Dasulle steht,
von da zu einem Grenzzeichen auf dem Wege von Bamkpa nach Tunti in einer Entfernung von
etwa 1 km östlich von Bamkpa,
von da zu einer Marke auf dem Wege Kampore — Nasiko (Nasikuma) in einer Entfernung von
etwa 1 km östlich von Kampore,
von da zu einer Marke etwa 2 km westlich von Nasissir,
von da zu einer Marke, welche etwa 8 km westlich von Tinsunga errichtet ist,
von da zu einer Marke auf dem Wege von Schischi nach Punkpariöne, etwa halbwegs zwischen
beiden genannten Orten stehend.
Von hier aus folgt die Grenze in nordwestlicher Richtung einem Kreisbogen, welcher vom Hause
des Häuptlings von Schischi als Zentrum mit einem Radius geschlagen ist, welcher der Entfernung dieses
Hauses von dem letzterwähnten Grenzzeichen entspricht, bis dieser Kreisbogen die Verbindungslinie zwischen
jenem Grenzzeichen und einem weiteren trifft, welches auf dem Wege zwischen Schischi und Danfoana steht.
Dann folgt die Grenze dieser Verbindungslinie bis zu dem letztgenannten Grenzzeichen.
Von hier läuft sie zunächst einer geraden Linie entlang, welche in der Richtung auf eine Grenz-
marke gezogen ist, die etwa 1 km nordwestlich von Kpatua steht, bis sie den Kreisbogen trifft, welcher in
nordwestlicher Richtung, von dem Hause des Häuptlings von Kpatua als Zentrum, mit einem Radius
geschlagen ist, welcher der Entfernung dieses Hauses von dem zuletzt erwähnten Grenzzeichen entspricht.
Die Grenze folgt dann dem Kreisbogen bis zu dem erwähnten Grenzzeichen.