Full text: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
Herau#sgegeben in der Koloial-Abteilnus des Auswärtigen Ints. 
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W. Aahrgang. gerlin, 15. Jannar 1904. Nummer 2. 
eBeilicho° Acheint in der j T eiheste beigefügt die mindestens einmal vierteliährlich 
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Srhnaolman- Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblalt mit den Beiheften betrögt beim Bezuge durch die Post und 6 
“**n. nen Mi. 3.—, birelt unter Streisband durch die Venag#bnh andlung Mk. 3.50 für Deutschland einschl. der deutschen Sthutge iele un 
Ungarn, Ml. 355 für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von 
ftunst Siegfried Mitiler und Sohn, Berlin 3W 12, Kochstraße 635—71, zu richten. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Beschluß des Bundesrats, betreffend die Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft in 
Hamburg S. 33. — Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika zu der Zollverordnung 
für das deutsch-ostafrikanische Schupzror vom 13. Juni 1903 S. 37. — Personalien S. 50. d das 
*„Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 50. — Deutsch-Ostafrika: Die Werkstätten und da 
Schwimsa in Daressalam Sest — Bchrichten S. öoh Moll über Burenansiedlungen in Deutsch-Ostafrika 
S. 52. —. Kamerun: Vola-Tschadsee-Grenzexpedition S. 53. — Wissenschaftliche Sammlung S. 53. — Togo: 
Wicke-Denkmal in Klein-Popo S. 53. — uenschaftliche Sammlung S. 53. — Deutsch-Südwestafrika: 
Uber Dattelkultur in Deutsch-Sübwestafrika und die Forststation Ukuib (mit Abbildungen) S. 54. — Missenschaftliche 
Sammlung S. 61. — Deutsch-Neu-Guinea: Bericht des Kaiserlichen Gouverneurs Dr. Hahl über eine Reise 
nach den Salomons-Inseln S. 61. — Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung 
S.p64. — Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Jahresbericht des Uganda-Protektorats für 
das Jahr vom 1. Apeil 1902 bis 31. Märh 1903 S. 66. — Verschiedene Mitteilungen: Jahresbericht der 
Handelshkammer # Hamburg S. 66. — Chininverbrauch im Jahre S. 67. — Einfuhr von Kapwollen in 
Deutschland im Jahre 1903 S. 67. — Eine alte samoanische Königsflagge S. 67. — Literatur S. 67. — 
Verkehrs-Nachrichten S. 68. — Anzeigen. 
Hiierzu als Beilage: Jahresbericht über die Entwickelung der deutschen Schutzgebiete in 
Afrika und der Südsee im Jahre 1902/1903. 
  
  
  
  
Amtlicher Teil. 
Geletze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Beschluß des Bundesrats, betreffend die Deutsch-Westafrikanische Handels- 
gesellschaft in Hamburg. Vom 13. November 1903. 
Auf Grund des § 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) wird folgendes. 
zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 
„Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. November 1903 beschlossen, der Deutsch- 
Westafrikanischen Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Hamburg auf Grund ihrer vom Reichskanzler 
genehmigten Satzungen die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und 
andere dingliche Rechte an Grundstücken, zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen 
und verklagt zu werden.“ 
  
Ausjug aus den Satzungen. 
Unter der Firma Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft wird auf Grund der 
deutschen Reichsgesetze vom 15. März 1888 und vom 2. Juli 1899 eine Kolontalgesellschaft errichtet 
welche ihren Sitz in Hamburg hat. 
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Betrelbung von Handelsgeschäften irgendwelcher Art, 
der Erwerbung von Grundbesitz, sonstigem Eigentum und Rechten aller Art in Westafrika, insbesondere in 
den deutschen Schutzgebieten Kamerun und Togo, der Verwertung der gemachten Erwerbungen, dem Betrieb 
von Land= und Plantagenwirtschaft. n 
Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im Inland und Ausland zu begründen. - 
W In Ausführung ihrer Zwecke wird die Gesellschaft zunächst das gesomte Geschäft der Deutsch- 
estafrikanischen Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung erwerben. 
Die Dauer der Gesellschaft ist zeitlich nicht beschränkt. 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Mk. 2 000 000,—, eingeteilt in Anteile zu je Mk. 100,—. 
solche; Von diesen Anteilen erhält die Deutsch-Westafrikantsche Handelsgesellschaft mit beschränkter Hastung 
olche im Nominalbetrag von Mk. 1950 000,—. Sie bringt für diese Anteile ihr gesamtes Geschüft mit
	        
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