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sehen wollte, wie seine Gesetze von einer zweiten obrigkeitiichen Macht
als unwirksam und nicht verbindlich angesehen werden sollen. Nichts ist
natürlicher, als daß der Staat sich dagegen zu schützen sucht. — — —
Zwei Gewalten bestehen im Staate: Der Staat schützt mit seiner
Gewalt, mit der weltlichen Gewalt, die Autorität der Kirche. Er zwingt
den neugeborenen Staatsbürger in ein religiöses Bekenntnis hinein, er
zwingt mit seiner Gewalt das Kini zur Teilnahme an den religiösen Übungen.
Von der Wiege bis zum Grabe macht er den Staatsangehörigen begreiflich,
daß die Autorität der Kirche zu achten und zu ehren ist. Dem
entgegen vindiziert sich die Kirche das Gebiet des Staates und ganz offen
die Oberhoheit über den Staat. Sie bekämpft mit ihren Organen den Staat,
so vft sie nicht mit ihm einverstanden ist, und zwar unter Anwendung des
Ausspruches, daß seine Gesetzgebung mit dem göttlichen Gesetze in Widerspruch
stehe, daß es Gottes Gebot sei, den schlechten Gesetzen des Staates
den Gehorsam zu verweigern, und daß es religiöse Pflicht sei, Gott mehr
zu gehorchen, als den Menschen, daß aber selbstverständlich die Kirche
es sei, welche zu bestimmen habe, was Gott befiehlt, was nicht. Würde
der Staat das anerkennen, er läge bald mit gebundenen Händen zu den
Füßen der Kirche.‘
v. Lutz wollte der Kirche jene Freiheit eingeräumt wissen,
welche die Konsequenz der modernen Staatstheorien sei, auf
deren Fahnen die Gewissensfreiheit geschrieben steht.
„Aber eine Folge ziehe ich daraus — die, daß auch dem Staate seine
Freiheit werden muß. Es ist undenkbar, daß der Staat der Kirche als
Schemel diene zu ihrer Erhebung über Gesetz und Recht. Es ıst undenkbar,
daß der Staat das Vollzugsorgan derjenigen Kirche sei, die
sich vollständig unabhängig von ihm gestellt hat. Es ist undenkbar, daß
der Staat auf seinem Gebiete der Kirche als solcher ein Wort mitzusprechen
gestatte. Er muß sein Gebiet abgrenzen, er muß es schützen.“
Durch die Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit als
Glaubenssatz sei der römische Katholik ın die bedenklichste
Gewissensqual gedrängt worden, sei er vor die Wahl gestellt
zwischen seinem Glauben und dem Gehorsam dem Staate gegenüber.
Unter solchen Umständen beides miteinander zu verbinden,
sei — dies könne jedes Kind einsehen — ein Ding der
Unmöglichkeit.
Von diesem Gesichtspunkte aus war es von Staatswegen
zu begrüßen, wenn selbst Priester der römischen Kirche es bei
dem Zustande belassen wissen wollten, wie vor dem vatikanischen
Konzil. An ihrer Spitze stand der greise Döllinger,
der eigentliche Vater des Altkatholizismus, den die Universität
München, eben da er vom Vatikan aus in den Bann getan worden
war, demonstrativ zu ihrem Rektor erwählte und die bayrische
Regierung als solchen bestätigte.