Full text : Bismarck und das päpstliche Rom.

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sehen  wollte,  wie  seine  Gesetze  von  einer  zweiten  obrigkeitiichen  Macht
als  unwirksam  und  nicht  verbindlich  angesehen  werden  sollen.  Nichts  ist
natürlicher,  als  daß  der  Staat  sich  dagegen  zu  schützen  sucht.  —  —  —
Zwei  Gewalten  bestehen  im  Staate:  Der  Staat  schützt  mit  seiner
Gewalt,  mit  der  weltlichen  Gewalt,  die  Autorität  der  Kirche.  Er  zwingt
den  neugeborenen  Staatsbürger  in  ein  religiöses  Bekenntnis  hinein,  er
zwingt  mit  seiner  Gewalt  das  Kini  zur  Teilnahme  an  den  religiösen  Übungen.
  Von  der  Wiege  bis  zum  Grabe  macht  er  den  Staatsangehörigen  begreiflich,
  daß  die  Autorität  der  Kirche  zu  achten  und  zu  ehren  ist.  Dem
entgegen  vindiziert  sich  die  Kirche  das  Gebiet  des  Staates  und  ganz  offen
die  Oberhoheit  über  den  Staat.  Sie  bekämpft  mit  ihren  Organen  den  Staat,
so  vft  sie  nicht  mit  ihm  einverstanden  ist,  und  zwar  unter  Anwendung  des
Ausspruches,  daß  seine  Gesetzgebung  mit  dem  göttlichen  Gesetze  in  Widerspruch
  stehe,  daß  es  Gottes  Gebot  sei,  den  schlechten  Gesetzen  des  Staates
den  Gehorsam  zu  verweigern,  und  daß  es  religiöse  Pflicht  sei,  Gott  mehr
zu  gehorchen,  als  den  Menschen,  daß  aber  selbstverständlich  die  Kirche
es  sei,  welche  zu  bestimmen  habe,  was  Gott  befiehlt,  was  nicht.  Würde
der  Staat  das  anerkennen,  er  läge  bald  mit  gebundenen  Händen  zu  den
Füßen  der  Kirche.‘
v.  Lutz  wollte  der  Kirche  jene  Freiheit  eingeräumt  wissen,
welche  die  Konsequenz  der  modernen  Staatstheorien  sei,  auf

deren  Fahnen  die  Gewissensfreiheit  geschrieben  steht.

„Aber  eine  Folge  ziehe  ich  daraus  —  die,  daß  auch  dem  Staate  seine

Freiheit  werden  muß.  Es  ist  undenkbar,  daß  der  Staat  der  Kirche  als

Schemel  diene  zu  ihrer  Erhebung  über  Gesetz  und  Recht.  Es  ıst  undenkbar,

  daß  der  Staat  das  Vollzugsorgan  derjenigen  Kirche  sei,  die

sich  vollständig  unabhängig  von  ihm  gestellt  hat.  Es  ist  undenkbar,  daß

der  Staat  auf  seinem  Gebiete  der  Kirche  als  solcher  ein  Wort  mitzusprechen
gestatte.  Er  muß  sein  Gebiet  abgrenzen,  er  muß  es  schützen.“

Durch  die  Verkündigung  der  päpstlichen  Unfehlbarkeit  als
Glaubenssatz  sei  der  römische  Katholik  ın  die  bedenklichste
Gewissensqual  gedrängt  worden,  sei  er  vor  die  Wahl  gestellt
zwischen  seinem  Glauben  und  dem  Gehorsam  dem  Staate  gegenüber.
  Unter  solchen  Umständen  beides  miteinander  zu  verbinden,
  sei  —  dies  könne  jedes  Kind  einsehen  —  ein  Ding  der
Unmöglichkeit.

Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  war  es  von  Staatswegen
zu  begrüßen,  wenn  selbst  Priester  der  römischen  Kirche  es  bei
dem  Zustande  belassen  wissen  wollten,  wie  vor  dem  vatikanischen
  Konzil.  An  ihrer  Spitze  stand  der  greise  Döllinger,
der  eigentliche  Vater  des  Altkatholizismus,  den  die  Universität
München,  eben  da  er  vom  Vatikan  aus  in  den  Bann  getan  worden
war,  demonstrativ  zu  ihrem  Rektor  erwählte  und  die  bayrische

Regierung  als  solchen  bestätigte.