Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt 
zu werden. Der Reichskanzler hat diesen Be- 
schluß unter dem 12. Februar 1907 im Reichs- 
anzeiger vom 13. Februar 1907 veröffentlicht 
und durch Erlaß vom 21. Februar 1907 die 
Satzung genehmigt und den Vorstand gemäß § 27 
der Satzung bestätigt. 
Am 11. März 1907 ist die Gesellschaft gemäß 
§ 2 des Handelsgesetzbuchs in das Handelsregister 
des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte einge- 
tragen worden. 
Durch Vertrag am 6. März 1907 haben wir 
die gesamte Ausführung des Baues der Eisen- 
bahn von Duala nach dem Manengubagebirge 
gemäß § 3 Absatz 2 der Bau= und Betriebs- 
konzession und gemäß dem Beschlusse des Auf- 
sichtsrats vom 19. Juni 1906 der Deutschen 
Kolonial-Eisenbahn-Ban= und Betriebs- 
Gesellschaft für 16 640 000 Mk. übertragen. 
Den Vertrag haben wir dem Herrn Reichskanzler 
am 6. März 1907 zur Genehmigung eingereicht. 
Nach dem Bauvertrage muß der Ban binnen 
vier Jahren seit dem Tage der Genehmigung der 
Satzung durch den Herrn Reichskanzler, also bis 
zum 21. Februar 1911, vollendet sein. 
Bei Abfassung dieses Berichts hat die Bau- 
firma die Linie in ihrer ganzen Ausdehnung 
bereits festgelegt. Die endgültige Festsetzung hängt 
jedoch noch von der Nachprüfung des Projekts 
durch den von der Baufirma erst kürzlich ausge- 
sandten höheren Beamten sowie von der Ge- 
nehmigung der Aufsichtsbehörde ab. 
Die Arbeiten auf dem ersten Teil der Strecke 
sind in Angriff genommen, die Schächte zur 
Fertigstellung der Erdarbeiten sind eingerichtet. 
Die gewählte Linie durchschneidet nach dem 
uns erstatteten Berichte zum Teil stark bevölkerte 
Gegenden, zum Teil wertvollen Wald. Die von 
üppigem Pflanzenwuchs bestandenen Strecken er- 
fordern eine Abräumung durch besondere Arbeiter- 
kolonnen. 
Die Linienführung wird auf der ersten in 
Angriff zu nehmenden Teilstrecke bis Kilometer 
100 keine neunenswerten Schwierigkeiten bieten. 
Die durch die Steigungsverhältnisse bedingten 
Schwierigkeiten für die Reststrecke gestalten sich 
nach den vorgenommenen Erkundungen und Unter- 
suchungen nicht ungünstiger als erwartet und in 
dem Anschlage vorgesehen war. 
Die Arbeiterverhältnisse haben sich nicht gerade 
ungünstig gestaltet. Das Gonvernement hat einen, 
wenn auch nur kleinen Teil der Arbeiter gestellt 
und läßt der Baufirma seine Unterstützung bei An- 
werbung der notwendigen Arbeiter zuteil werden. 
Es haben sich übrigens auch aus umliegenden 
Dörfern Einwohner freiwillig als Arbeiter ge- 
meldet. 
  
Zur Feststellung des Umfangs unserer Land- 
und Bergwerksgerechtsame haben wir die vor- 
bereitenden Schritte und die Verhandlungen mit 
der Reichsbehörde eingeleitet, auch bereits eine 
geeignete Persönlichkeit und einen Landmesser nach 
Kamernn entsandt. 
Eine Gewinn= und Verlustrechnung haben 
wir nicht geführt, weil nach dem Vertrage mit 
der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Be- 
triebs-Gesellschaft diese die Tragung der sämtlichen 
Verwaltungskosten sowie der satzungsgemäß zu 
zahlenden Bauzinsen übernommen hat und da- 
gegen die Zinsen auf die Bankguthaben für sich 
behält, unserer Gesellschaft mithin weder Ein- 
nahmen zufließen noch Ausgaben entstehen. 
ie nach § 18 der Satzung den Vorzugs- 
anteilen Reihe A zu zahlenden Banzinsen von 
3 v. H. sowie die nach derselben Vorschrift dem 
Reiche am 15. Juni 1907 zu ersetzenden 3 v. H. 
Zinsen auf die Stammanteile Reihe B wird die 
Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Betriebs- 
Gesellschaft dem Vertrage gemäß aus eigenen 
Mitteln unmittelbar den Zahlstellen zur Ver- 
fügung stellen. Die Auszahlung des nach Ver- 
hältnis der Zeit und der Höhe der geleisteten 
Einzahlungen sich ergebenden Betrags der 3 v. H. 
Banzinsen für die Vorzugsanteile Reihe A wird 
alsbald nach der ordentlichen Hauptversammlung, 
die Auszahlung der 3 v. H. Zinsen auf die 
Stammanteile Reihe B satzungsgemäß am 15. Juni 
1907 geschehen. 
Kus dem „Kropenpflanzer“. 
Das soeben erschienene Oktoberheft des 
„Tropenpflanzer“, des Organs des Kolonial= 
Wirtschaftlichen Komitees, bringt an erster Stelle 
einen längeren Aufsatz über den Baumwollbau in 
den russischen mittelasiatischen Besitzungen. Nach- 
dem der Verfasser, Agronom V. Walta, einen 
geschichtlichen Rückblick auf die Entwicklung dieser 
Kultur in genannten Gebieten, wo sie seit ur- 
alten Zeiten, besonders in der turkestanischen 
Niederung, betrieben wird, gegeben hat, schildert 
er in fesselnder Weise ihren heutigen Stand und 
ihre Aussichten. Der Aufsatz dürfte dadurch an 
Interesse gewinnen, daß ein kürzlich gegründetes 
Baumwollkomitee in Rußland dem Baumwollban 
besonders in Turkestan seine Aufmerksamkeit zu 
schenken und ihn mit geeigneten Maßnahmen zu 
unterstützen beabsichtigt. 
In einer kleineren Abhandlung „Kultur und 
Verwendung der Chayote (Sechium edule) weist 
Franz Otto Koch auf den Nutzen dieser Frucht 
in tropischen und subtropischen Ländern hin und 
beschreibt mehrere Arten ihrer Zubereitung.
	        
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