fullscreen: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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bringt Stammhammer in seiner Bibliograhhie des 
Sozialismus u. des Kommunismus (3 B 
pletes in 37 Bdn, dazu kommen noch 14 Bde Brief- 
wechsel, mehrere große Zeitungen u. zahlreiche Ge- 
richts= u. Parlamentsreden. Die von P. begrün- 
deten Zeitungen waren: Le Représentant du 
peuple (14. Okt. 1847 bis 21. Aug. 1848); 
bis 13. Okt. 1850); La Voix du peuple (20. Sept. 
1849 bis 14. Mai 1850) (zur Würdigung der Zei- 
tungen siehe Diehl, P. II 37). 
Einen erschöpfenden Üüberblick über die Literatur 
gibt Diehl, Art. „P.“", im Handwörterbuch der 
Staatswissenschaften VI (21901) 272/274. Her- 
vorgehoben zu werden verdienen wegen ihrer 
gründlichen quellenmäßigen Ausführlichkeit u. Kri- 
tik die Werke von K. Diehl, P. J. P., sein Le- 
ben u. seine Lehre (3 Bde, 1886/96) u. von Arth. 
Desjardins, P. J. P., sa vie, ses ceuvres, ses 
doctrines (2 Bde, Par. 1896). Wegen der geist- 
vollen zusammenfassenden Charakteristik die kurze 
Darstellung von F. Muckle, Die Gesch. der sozialist. 
Ideen im 19. Jahrh., 1I. TI (1909; Sammlung: 
Aus Natur u. Geisteswelt) 1/29. Wegen seiner 
knappen u. klaren Kritik von P.s Reformvorschlä- 
gen: A. Menger, Das Recht auf den vollen Arbeits- 
ertrag in geschichtlicher Darstellung (1910) 69/76. 
Wegen der selbständigen Untersuchung von P.= 
Verhältnis zu Marx außer Diehl 1I 301/307 noch 
A. v. Wenckstern, Marx (1896), 7. Kap.: P. u. der 
Wert 159.184; u. narzite u. eingehend E. Ham- 
macher, Das philosophische System des Marxismus 
(1909, im Zusammenhang des ganzen Werks). 
IAdolf Ott.] 
Pufendorf, Samuel Freiherr von, 
geb. am 8. Jan. 1632 zu Dorf Chemnitz in 
Sachsen, einer weit verzweigten Pastorenfamilie 
angehörig, sollte in Leipzig Theologie studieren, 
wandte sich aber frühzeitig von ihr ab und ging 
die Wege eines Polyhistors. In Jena gewann 
der Mathematiker Erh. Weigel viel Einfluß über 
ihn; er wies Pufendorf zuerst auf Grotius und 
Hobbes hin und bestimmte so dessen zukünftige 
Bahn. Als Hofmeister im Haus des schwedischen 
Gesandten nach Kopenhagen gekommen, geriet er 
dort in Gefangenschaft, während welcher er seine 
Elementa iurisprudentiae universalis aus- 
arbeitete (1660). Karl Ludwig von der Pfalz, 
welchem Pufendorf das Büchlein gewidmet hatte, 
berief ihn 1661 als Professor des Natur= und 
Völkerrechts (in der philosophischen Fakultät) nach 
Heidelberg. Der Wellenschlag, welchen seine unter 
dem Pseudonym Severinus de Monzambano 
veröffentlichte Schrift De statu Imperü Ger- 
maniei (1667) weithin im Reich verursachte, ver- 
trieb ihn aus Heidelberg. Er folgte (1668) einem 
Ruf nach Lund; mußte ihn doch seine Auffassung 
der deutschen Zustände, mit oder gegen seinen 
Willen, als einen hochwillkommenen Bundes- 
genossen für die Tendenzen der schwedischen Politik 
erscheinen lassen. Dort veröffentlichte er (1672) 
sein Hauptwerk, das Lus naturae et gentium, 
  
Pufendorf. 
Le 
Peuple (Sept. 1848 bis 13. Juni 1849 u. 15. Juni 
  
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welches ihm die erbitterte Gegnerschaft der streng- 
93 g gläubigen Theologie in Schweden wie in Deutsch- 
bis 1909). Eine Sammlung der Werke P. n erschien 
1868/76 in Paris unter dem Titel: Euvres com 
land zuzog, bis Pufendorf einen königlichen Be- 
fehl erwirkte, der ihm wenigstens in Lund Ruhe 
verschaffte. 1677 ging er als Reichshistoriograph 
und Staatssekretär nach Stockholm und wandte 
sich von da an fast ausschließlich der Geschicht- 
schreibung zu. 1686 ward er als Geheimrat nach 
Berlin berufen, um die Geschichte des Großen 
Korfürste zu schreiben. Doch kam er erst 1688 
nach Berlin, wo er als kurbrandenburgischer Hi- 
storiograph rasch das ihm aufgetragene Werk und 
außerdem noch drei Bücher der Geschichte Kur- 
fürst Friedrichs III. vollendete. Den Freiherrn= 
titel erhielt er erst 1694 vom König von Schweden; 
er starb bald darauf am 16. Okt. 1694 zu Berlin. 
Pufendorf hat auf mehr als einem Gebiet nach- 
haltigen Einfluß ausgeübt: viel angefochten von 
der einen Seite, hat er das höchste Ansehen auf 
der andern genossen; später ward er bald unter- 
chätzt bald über Gebühr gepriesen. Von seinen 
in Buchform erschienenen staatswissenschaftlichen 
Schriften ist eine der bedeutendsten: De statu 
Imperii Germanici liber unus (vgl. Literatur). 
Pufendorf bediente sich für diese Schrift des 
Pfeudonyms Severinus de Monzambano; er 
läßt darin diesen fingierten vornehmen Veroneser 
seinem Bruder Lälius die Eindrücke erzählen, welche 
die Zustände Deutschlands nach dem Dreißig- 
jährigen Krieg, während er das deutsche Reich 
bereiste, auf ihn gemacht haben. In den sieben 
Kapiteln des kleinen Büchleins ist eine umsichtigere 
Kenntnis der deutschen Geschichte, der Entwicklung 
des Reichsstaatsrechts, eine tiefere Einsicht 
in die wahren Kräfte jedes Staatswesens, ein 
schärferer Blick für die große Politik bewiesen als 
in all den Folianten seiner Zeitgenossen zusammen. 
Rechtsgeschichtliche Fragen, über welche damals 
noch die mannigfachste Mythenbildung sich ver- 
breitete, wie die Entstehung des Kurfürstenkol- 
legiums (De statu Imperü 4, 2 3), die Rezep- 
tion des römischen Rechts (ebd. 5, 13), löst er mit 
besonnenem Scharfsinn. Mit unerbittlicher Logik 
zerreißt er das Gewebe schillernder Schönrederei 
über die Majestät von Kaiser und Reich, indem 
er den kläglichen Verfall deutscher Macht und 
Größe rücksichtslos bloßlegt. Das Reich ist ir- 
regulare aliquod corpus et monstro simile 
geworden (ebd. 6, 9), ein Mittelding zwischen 
Monarchie und Föderativstaat, ohne Reichsschatz, 
ohne Reichsheer, mit einem lächerlichen Rest von 
Hoheitsrechten des Kaisers. Den Kernpunkt des 
Elends erblickt Pufendorf sehr richtig in der 
„monströsen“ Tatsache, qguod caput adversus 
membra velut in partes descenderit (ebd. 7, 8), 
in der Sonderpolitik der mächtigeren Reichsfürsten, 
welche ihre reichsrechtliche Sanktion in dem durch 
den Westfälischen Frieden anerkannten Bündnis- 
recht erhalten hatte. — Einseitig verblendet wird 
Pufendorfs Auffassung da. wo sich sein religiöses 
Vorurteil geltend macht. So bezeichnet er als das 
—
	        
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