Full text : Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

W  1231  2Ö

·
Holzwaren,
nicht  besond.
angeführt  9412  8729  2  230  1  208

Die  Ausfuhr  Jamaikas  verteilt  sich  auf  die
verschiedenen  Länder,  wie  folgt:

1905/06  1904/05
9  +

Großbritannien  .  356  802  271209
Vereinigte  Staaten  von

Amerika  1057  965  768  121

Kanada  111  706  126  693

Deutschland  41  362  42  819

Frankreich  .  141  175  77561

Osterreich-Ungarn  10  136  28  381

Rußland  10  455  23348
Zusammen,  einschl.  der
Ausfuhr  nach  anderen

Ländern  1  813  180  1  436  725

Obige  Aufpellung  zeigt,  daß  sich  hauptsächlich

  die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  vergrößert  hat,  dieses  ist,  wie  schon
bemerkt,  darauf  zurückzuführen,  daß  sich  die
Bananenausfuhr  wieder  gehoben  hat.

Die  hauptsächlichsten  Artikel  der  Ausfuhr

waren:
Ausfuhr
1905/06  1904/05
#  #

Kaffee.  134  283  85  173
Kakao  52  814  40  757
Bananen  842  882  514  191
Apfelsinen.  90  461  62  095
Sonstige  Früchte  38  929  26  600
Ingwer  27  722  27233
Honig  10  185  9  684
Piment  80  268  136  969
Rum  98  923  92  576
Zucker  ....  122  328  116  366
Zigarren  u.  Zigaretten  21  808  22274
Wachss  5269  5  693
Dividivi  1  104  529
Häute  8  601  6  000
Ziegenhäute  9  719  10  961
Stöcke  1  500  841
Blauholz.  ·  69  734  75  679
Sonstige  Hölzer  10  551  920
Rindvieh  (nach  Kuba

2769  Stück  —

16  568  L).  16  579  3273
Hüte  ...  7315  3  164
Blauholzextrakt  .  68  280  63  689
Zusammen,  einschl.  anderer

  Artikel  1  843  180  1  436  725

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Kingston.)

 

TLarii  für  Pandelslizenzen  in  Belra  (OOozamblaque).

Am  1.  September  d.  Is.  ist  in  Beira,  der
Hauptstadt  der  von  der  Mozambigquegesellschaft
verwalteten  Gebiete  Manica  und  Sofala,  ein
neuer  Tarif  für  die  Erteilung  von  Handelslizenzen
  in  Kraft  getreten.

Die  jährlichen  Gebühren  für
lungsreisende  und  Handelsagenten
danach  folgende:

Klasse  2.  Handelsagenten,  mit  oder
ohne  Geschäftsstellei  in  Beira,  gleichviel
  ob  sie  fremde  Häuser  vertreten
  oder  nicht,  die  Waren  über
See  für  Handelszwecke  einführen
oder  Aufträge  auf  Lieferung  von
über  See  eingeführten  Waren  annehmen
  und  Durchfuhr=  und  Ausfuhrgüter
  landwärts  und  serwärts
befördern  dürfen  .  .  180  Milreis
Klasse  3.  Handelsagenten,  die  in
Rhodesia  ansässige  Firmen  vertreten
  und  Waren  lediglich  für
dieses  Land  versenden,  gleichviel
ob  es  sich  um  Durchfuhrwaren,
früher  eingeführte  oder  in  Beira
gekaufte  Waren  handelt,  und  die
ebenfalls  Ware  aus  Rhodesia  zur
Ausfuhr  über  See  versenden  45
Klasse  4.  Handelsagenten,  die  lediglich
  innerhalb  des  Gebiets  von
Manica  und  Sofala  Waren  umsetzen,
  mit  oder  ohne  Geschäftsstelle
  in  Beira
Klasse  11.  Handlungereisende  ohne
Geschäftsstelle  in  Beira,  gleichviel
ob  sie  Muster  mit  sich  führen  oder
nicht,  für  jede  Geschäftsreise  45  -

Anmerkung.  Handlungsreisende  mit  einer
Geschäftsstelle  in  Beira  oder  solche,  die  sich  länger
als  einen  Monat  in  Beira  aufhalten,  haben  die
Gebühr  der  Klasse  2  zu  entrichten.

Im  Tarif  für  Handelslizenzen  sind  auch  folgende
  Abgaben  für  die  Einfuhr,  Ausfuhr
und  die  Beförderung  von  Waren  im  Küstenhandel
  vorgesehen:

1.  Eingeführte  Waren.
Ausgenommen  sind:

Gold=  und  Silbermünzen;  Kohle;

Materialien  für  Eisenbahnen,  nicht

unter  1  m  Spurweite;  Baumaterialien

  der  Nummern  11,

34,  37  und  90  des  Zolltarifs;

Maschinen  und  Geräte  für  die

Landwirtschaft  und  den  Gewerbebetrieb,

  mit  Einschluß  aller  Materialien

  für  den  Ackerbau  und

Handsind


22,5

1  v.  H.
d.  Wertes