Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

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26.  Nachtrag  zur  Zeulenrodaer  Stadtordnung,
die  Ersetzung  der  Mitglieder  der  Stadtverordneten  und  des  Bürgerausschusses,
  welche  vor  Ablauf  ihrer  Dienstzeit  ausscheiden,
behreffend.

Wir  Caroline  Amalie  Elisabeth,  verwittw.  Fürstin  Reuß
älterer  Linie,  Gräfin  und  Herrin  von  Plauen,  Herrin  zu  Greiz,
Kranichfeld,  Gera,  Schleiz  und  Lobenstein,  geborene  Prinzessin  zu
Hessen-Homburg,  als  Vormünderin  Unseres  vielgeliebten  minderjährigen
  Sohnes,  Heinrichs  des  Zwei  und  Iwanzigsten  älterer
Linie  sonveränen  Fürsten  Reuß,  Grafen  und  Herrn  von  Plauen  2c.
und  Landesregentin,
sügen  hiermit  zu  wiisen:

Zur  Grläuterung  und  Grgänzung  der  Bestimmungen  der  §  83.  106.  107
und  108  der  Stadtordnung  für  Zeulenroda  wird  auf  Antrag  des  dortigen
Stadtraths  und  mit  bierzu  erklärter  Einwilligung  des  Bürgerausschusses  Kraft
statutarischer  Bestimmung  verorduct:

Wenn  ein  Mitglicd  der  Stadtverordneten  oder  des  Bůrgerausschusses  mit
Tode  abgeht  oder  wegen  eines  der  in  den  §§  40  und  64  der  Stadtordnung
angegebenen  Gründe  vor  Ablauf  seiner  dreijährigen  Dienstzeit  ausscheidet,  so  ist
seine  Stelle  durch  sofertige  Reuwahl  wieder  zu  besetzen  und  der  Gewählte  tritt
für  den  noch  übrigen  Theil  der  D  ienstzeit  des  Anegeschiedenen  mit  allen  Rechten
  zurr  „lichte  desselben  an  dessen  Stelle.

Beseldung,  welche  die  Stadtverordneten  nach  §  83  der  Stadtordnung
im  eiim  Jahre  ihrer  T  Dienstzeit  —  aleo  Amtsälteste  —  zu  erhalten  haben,  ist
zwischen  dem  Ersahmanne  und  dem  Auygeschiedenen,  bezüglich  dessen  Erben,
nach  Verhältniß  der  Dienstzeit  jedes  Theils  so  zu  repartiren,  daß  auf  jedes  der
beiden  ersten  Jahre  vier  Funfzehntheile,  auf  das  letzte  sieben  Funfzehntheile  der
ganzen  Besoldung.  gerechnet  werden.

Urkundlich  haben  Wir  diesen  Nachlrag  eigenhändig  vollzogen  und  Unser
größeres  i  hen  Jusiegel  beidrucken  lassen.

Greiz,  den  25.  Mai  1866.

(L.  S.)  Caroline.

Dr.  Herrmann.

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