76 Relchsgerichtliche Entscheidungen.
Aber auch auf das sogenannte negative Vertragsinteresse,
d. h. auf Ersatz des Nachtheils, welchen der
Erwerber dadurch erlitt, daß er sich darauf verließ, es
werde das in der Willenserklärung des Vaters als gesetzlichen
Vertreters des Kindes Bezeichnete geleistet werden
(vgl. über den Begriff negatives Interesse Windscheid
§ 255, Note 9 a. E.), hat Ersterer gegen den
Vater in jenem Falle keinen Anspruch, weil er ebenso
wie dieser wissen mußte, daß das Zugesicherte rechtlich
nicht geleistet werden könne.
(Fortsetzung folgt.)
Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts
in Strafsachen.
Strafgesetzbuch.
1. 8 115 Abs. 1 der Gewerbeordnung verbietet
den Arbeitgebern nicht, auf den Lohn
rechtsgültige Gegenforderungen compensando
in Abzug zu bringen. 2. 8 115 der
Gew.-O. wird nicht verletzt, wenn den Arbeitern
baare Vorschüsse gegeben werden, um damit
Lebensmittel baar bezahlen zu können, welche
ihnen der Arbeitgeber zu einem die Anschaffungskosten
übersteigenden Preise verkauft.
3. Es ist nicht Betrieb einer Schankwirthschaft
(58 33, 147 der Gew.-O.), wenn der an seine
Arbeiter Bier ausschenkende Arbeitgeber keinen
Gewinn erstrebt und insbesondere der die
Anschaffungskosten übersteigende Mehrerlös
die Kosten der Bedienung und Lokalgewährung
nicht übersteigt. Der Thatbestand, wie er der
Anklage und dem freisprechenden Urtheile zu
Grunde liegt, ist der, daß der Angeklagte, ohne die Er-