Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 60. (60e)

XII  Systematisches  Register.

Selte
Wahrspruch  der  Geschworenen.  Kundgabe.  .  .  3237
Es  begründet  keinen  Widerspruch  in  einem  Wahrspruch  der
Geschworenen,  wenn  in  Bezug  auf  den  Thäter  die  Frase
nach  dem  Besipe  der  zur  Erkenntniß  der  Strafbarkeit
erforderlichen  Einsicht  verneint,  in  Bezug  auf  den  Anstifter
  aber  die  Frate  nach  der  Anstiflung  zu  einer
strafbaren  Handlung  bejaht  wirnnd
Wechsel:  Gezogene  Wechsel  bilden,  auch  wenn  dieselben  vom
Trassaten  noch  nicht  acceptirt  sind,  Vermögensobjecte  des
Ausstellers  im  Sinne  des  §  266  Ziff.  2  des  Ste.  Mit
der  Ausstellung  von  Wechseln  durch  einen  die  Gesellschaft
vertretenden  Gesellschafter  erwirbt  die  Gesellschaft  Eigenthum
  und  Besiß  dieser  Wechsel,  auch  wenn  der  Gesellschafter
  den  Wechsel  nur  für  eigene  Zwecke  verwenden  will  90
Vereinbarung  des  Gerichtsstandes  für  Wechselklagen  321
Wehrpflicht:  Die  Verurtheilung  gemäß  8  475  SteP#0.
sebt  nicht  voraus,  daß  besondere  Umstände  vorliegen,  welche
die  Absicht,  sich  der  Wehrpflicht  zu  entzlehen,  erkennen  lassen,
sondern  die  Verurtheilung  hat  zu  erfolgen,  wenn  nicht  Umstände
  vorliegen,  welche  die  Annahme  dieser  Absicht  ausschlleggen:::::
  !„
Werkverdingungsvertrag  s.  Miethe.

Zeugen:  Die  Verlesung  einer  in  Gemäßheit  des  §  49  Abs.  2
StO.  erhobenen  Aussage  eines  Zeugen,  der  Mitglied  einer
deutschen  gesepgebenden  Körperschaft  ist,  in  der  Hauptverhandlung
  ist  ohne  Weiteres  *W  Insbesondere  bedarf
es  nicht  erst  des  erfolglosen  Nachsuchens  um  Genehmigung  «
zur  Ladung  des  Zeugen  in  die  Hauptverhandlung  109

Zimmermann,  in  der  Regel  nicht  Kaufmann  .·.

Zusammentreffen:  Von  einer  sogenaunten  Gesetzesconcurrenz
  kann  nicht  die  Rebe  sein,  wenn  die  Thatbestandsmerkmale
  mehrerer  Reate  begrifflich  verschieden  sind.  Die
thatsächliche  Uebereinstimmung  derselben  schließt  die  An-31



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nahme  einer  Ibdealconcurrenz  nicht  aus
Zuständigkeikt  f.  Competens.
Zwangsvollstreckung  s.  Vollstreckung.

Sypstematisches  Register.
1.  Civilproceß  und  verwandte  Rechtsgebiete.

A.  Civilproceßordnung  für  das  Deutsche  Reich.

8  29.  Ist  die  Vertragsbestimmung,  welche  einen  Erfüllungsort
schlechthin  festsetzt,  als  eine  gemeinschaftliche  zu  crachten?  317.
„  39.  Stillschweigender  Verzicht  auf  die  Einrede  der
Unzuständigkeit.  45.