XII Systematisches Register.
Selte
Wahrspruch der Geschworenen. Kundgabe. . . 3237
Es begründet keinen Widerspruch in einem Wahrspruch der
Geschworenen, wenn in Bezug auf den Thäter die Frase
nach dem Besipe der zur Erkenntniß der Strafbarkeit
erforderlichen Einsicht verneint, in Bezug auf den Anstifter
aber die Frate nach der Anstiflung zu einer
strafbaren Handlung bejaht wirnnd
Wechsel: Gezogene Wechsel bilden, auch wenn dieselben vom
Trassaten noch nicht acceptirt sind, Vermögensobjecte des
Ausstellers im Sinne des § 266 Ziff. 2 des Ste. Mit
der Ausstellung von Wechseln durch einen die Gesellschaft
vertretenden Gesellschafter erwirbt die Gesellschaft Eigenthum
und Besiß dieser Wechsel, auch wenn der Gesellschafter
den Wechsel nur für eigene Zwecke verwenden will 90
Vereinbarung des Gerichtsstandes für Wechselklagen 321
Wehrpflicht: Die Verurtheilung gemäß 8 475 SteP#0.
sebt nicht voraus, daß besondere Umstände vorliegen, welche
die Absicht, sich der Wehrpflicht zu entzlehen, erkennen lassen,
sondern die Verurtheilung hat zu erfolgen, wenn nicht Umstände
vorliegen, welche die Annahme dieser Absicht ausschlleggen:::::
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Werkverdingungsvertrag s. Miethe.
Zeugen: Die Verlesung einer in Gemäßheit des § 49 Abs. 2
StO. erhobenen Aussage eines Zeugen, der Mitglied einer
deutschen gesepgebenden Körperschaft ist, in der Hauptverhandlung
ist ohne Weiteres *W Insbesondere bedarf
es nicht erst des erfolglosen Nachsuchens um Genehmigung «
zur Ladung des Zeugen in die Hauptverhandlung 109
Zimmermann, in der Regel nicht Kaufmann .·.
Zusammentreffen: Von einer sogenaunten Gesetzesconcurrenz
kann nicht die Rebe sein, wenn die Thatbestandsmerkmale
mehrerer Reate begrifflich verschieden sind. Die
thatsächliche Uebereinstimmung derselben schließt die An-31
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nahme einer Ibdealconcurrenz nicht aus
Zuständigkeikt f. Competens.
Zwangsvollstreckung s. Vollstreckung.
Sypstematisches Register.
1. Civilproceß und verwandte Rechtsgebiete.
A. Civilproceßordnung für das Deutsche Reich.
8 29. Ist die Vertragsbestimmung, welche einen Erfüllungsort
schlechthin festsetzt, als eine gemeinschaftliche zu crachten? 317.
„ 39. Stillschweigender Verzicht auf die Einrede der
Unzuständigkeit. 45.