Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Die  Entscheidungsbefug- 



 

 

 

 

*  Bezeichnung  Verwaltungs-Vor-3

  der  schriften,  welche  niß  geht  über  Bemerkungen

5  Verwaltungssachen  geändert  werden  von  auf

In  erster  Linie  sind  als  Bureaugehilfen
geeignete  Personen  des  Soldatenstandes
Q„  —  und  zwar  möglichst  für  die  Magazinpartie
  notirte  Stellenanwärter  —  heranzuziehen.

ie  denselben  zu  gewährende  Zulage  hat
sich  in  Grenzen  von  30  Mark  monatlich
zu  halten
Die  Heranziehung  von  Bureaugehilfen
aus  dem  Civilstande  darf  nur  in  Ermanelung
  geeigneter  und  verfügbarer  Peronen
  des  Soldatenstandes  erfolgen.  Die
für  dieselben  nach  Maßgabe  der  örtlichen
Verhältnisse  festzusetzende  Geldentschädigun
darf  den  Betrag  von  120  Mark  monatli
nicht  übersteigen.
Am  Schlusse  des  Etatsjahres  ist  dem
Kriegsministerium  (Militär-Oekonomie-Departement)
  eine  Nachweisung  der  seitens
der  Intendanturen  genehmigten  Bureaugehilfenkosten
  einzureichen.
16|Genehmigung  der|.  39  der  Dienst=  dem  Kriegs=  die  Korps=  Seite  21  Absatz  2  ist  durch  folgende  Bestim-Stellvertretungs=
  ordnung  für  die  ministerium  Intendan=  mung  a4  ersetzen:
kosten  bei  Beur=  Militär-Magazin-Militär=  turen.  „Sofern  in  fünzenen  Fällen  die  Annahme
laubung  von  Be-Verwaltungen.  Oekonomie-  von  Büreauzehilfen  zur  Stellvertretung
amten  der  Maga-  Departe-  beurlaubter  Beamten  unvermeidlich  wird,
zin-Verwaltung.  ment).  ist  nach  §.  23  zu  verfahren.

17|  Naturalien-Be=  8§.  57  der  Dienst-dem  Kriegs-  v  Korde-  Jter-  dem  Worte  „Beschaffung“  ist  einzuaffung

  im  All=  ordnung  für  die  ministerium  Intendan-  «  .  „  v
challung  Militär-Magazin-=  züaster  turen.  “  rrhelen  hbüden.  *  darsen  iund  angaatt:
Verwaltungen.  Oekonomie-  5  «  ·».  .
früchten“.  Dagegen  fallen  fort  die  Worte:
Departe-  nach  den  allgemeinen  Anordnungen  des
ment).  Kriegsministeriums  (Militär-Oekonomie=Departements).“



18,Ankaufsverfahren  S.  61  der  Dienst=  dem  Kriegs=  die  Korps=  Der  letzte  Absatz  dieses  Paragraphen  schließt

im  Allgemeinen.  ordnung  für  die  ministerium  Intendan.  mit  dem  Worte:  ,  „
Militär-Magazin=  (Militär-  turen.  „Intendantur.  Der  weitere  Theil  „welche“
Verwaltungen.  Oekonomie=  pp.  bis  „anzeigt"  ist  zu  streichen.
Departement).


19/  Genehmigung  von.  87  der  Dienst=  dem  Kriegs=  die  Korps=  Absatz  5  des  §.  87  erhält  folgende  Faflun  :
Minderergebnissen  ordnung  für  die  ministerium  Intendan=  „In  Fällen,  wo  bei  eigenem  Backbetriebe
beim  Backbetriebe.  Militär-Magazin-(Militär-  turen.  die  vorschriftsmäßige  Zahl  von  23  Broten

Verwaltungen.  Oekonomie=  u  3  kg  aus  einem  2  Brotmaterial  im
Departe-  gesene  r  3  rt  nicht  erzielt  worden
ment)  ist,  bedarf  es  zur  Billigung  der  bezüglichen

 

Ergebnisse  der  Genehmigung  der  Inten-