330 ꝛ
8 3. Der auf Spiritus und Petroleum gezahlte Zoll wird insoweit zurückvergütet, als der
Spiritus oder das Petroleum nachweislich zum Antriebe von in landwirtschaftlichen oder gewerblichen
Betrieben verwendeten Explosionsmotoren gedient hat.
Die Rückvergütung erfolgt auf Antrag an den Einführenden unter der Voraussetzung
sorgfältiger Beobachtung der für jeden einzelnen Betrieb vom Gouverneur vorzuschreibenden Kontroll-
maßregeln.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1907 in Kraft.
Lome, den 16. Jannar 1907.
Der Gouverneur.
Graf Zech.
Dersonalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den ständigen
Hilfsarbeiter, Legationsrat Gerstmeyer zum Wirklichen Legationsrat und vortragenden Rat in der
Kolonial-Abteilung des Auswärtigen Amts zu ernennen.
Dem Kassenvorstand bei der südwestafrikanischen Eisenbahnverwaltung, Konrad Salomon,
ist der Titel „Kaiserlicher Verkehrsinspektor“ für die Dauer seiner Verwendung im Kolonialdienst
des Reichs verliehen worden.
Raiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Südwestafrika.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 16. März 1907.
Erhardt, Oberveterinär, mit dem 31. März d. Is. behufs UÜbertritts zu den Oberveterinären des
Beurlaubtenstandes (Bezirkskommando Hannover) aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 20. März 1907.
Reske, Oberveterinär, mit dem 15. April d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich
Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 22. März 1907.
Sachtleben, Zahlmeister, mit dem 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (XV. Armeekorps) aus der Schutztruppe aus-
geschieden.
Zborowski, Zahlmeister, vom 1. April d. Is. ab bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Ober-
kommando der Schutztruppen (Kammerverwaltung) kommandiert.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 28. März 1907.
Engst, Proviantamtsassistent, mit dem 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Sächsischen Heeresverwaltung (Proviantamt Dresden) aus der Schutztruppe aus-
geschieden.
Verfügung des Reichskanzlers (Oberkommando der Schutztruppen) vom 29. März 1907.
Meyer, Militär-Bauinspektor, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Intendantur= und
Baurats, mit dem 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich
Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des X. Armeekorps in Hannover) aus
der Schutztruppe ausgeschieden.