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Elbing, Memel und Braunsberg dafür schadlos gehalten würden,
versprach ihnen der König den ausschließlichen Verkauf alles Garnes,
des Leinens, der Pottasche, des Lein= und Hanfsamens, des Wachses
aus dem Fürstenthum Ermeland. Die Frage, ob denn die
unglücklichen Produzenten hier etwas verbrochen hatten, daß der
König auf ihre Kosten Andere entschädigen wollte, scheint nicht
aufgeworfen zu sein. Indessen auch die Freude der Kaufleute,
wenn anders sie eine solche hatten, über die Entschädigung war kurz.
Am 14. October desselben Jahres, also 11 Tage später, stiftete
derselbe König Friedrich II. die Seehandlungs-Gesellschaft. Sie
sollte gegründet sein auf 2400 Actien zu je 500 Thaler. Sieben
Achtel der Actien nahm sofort der König für eigene Rechnung,
ein Achtel verblieb für Andere. Diese Gesellschaft soll den ausschließlichen
Handel mit allem Seesalze haben, und das Stapelrecht
auf alles Wachs, zehn Meilen weit von der Weichsel auf
preußischem Grunde und Boden. Die Stapelplätze sind Bromberg
und Fordon. Dahin muß alles Wachs geschafft werden.
Können die Verkäufer sich mit der Seehandlung nicht einen, so
dürfen sie nach fünf Tagen mit ihrer Waare wieder wegziehen,
nicht jedoch zunächst und sogleich zum Verkaufen an einem anderen
Platze, sondern erst wieder nach dem Ursprungsorte. — Bei solcher
Quälerei fühlt man sich fast versucht zu fragen: warum nahm der
große König den armen Leuten nicht etwa die Hälfte ihres Vorrathes
unentgeltlich ab und bezahlte die andere Hälfte? Es wäre
wenigstens kürzer gewesen.
Allein eben diesen selben ausschließenden Handel mit Wachs
hatte ja der König 11 Tage vorher an die Kaufleute der vier
preußischen Seestädte verliehen. Allerdings, das hatte er. Aber
nun nahm er es wieder? Auch das that er. Wollte vielleicht Jemand
darüber räsonniren und dabei das Beispiel des geheimen
Finanzrathes Ursinus vergessen, der damals, wenn er noch nicht
dem Grame erlegen war, fleißig in Spandau die Karre schob?