Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

—  181  —

und  amtlichen  Wege,  noch  wesentliche  Förderung  durch  die  vermittelnde  Thätigkeit
  des  Bevollmächtigten,  sofern  dieser  die  geeignete  Person  dazu  ist.

Ministerialrat  im  Ministerium  der  Finanzen  Freiherr  v.  Stengel!)
(geboren  den  19.  Juli  1837).

Derselbe  gehört  dem  II.,  III.,  IV.,  VII.  und  X.  Ausschuß  an  und  fungirt
insbesondere  als  Referent  über  die  Reichshaushalts-Hauptetats,  die  Etats  des
Auswärtigen  Amts  und  der  Schutzgebiete,  über  das  gesamte  Reichsrechnungswesen
  einschließlich  des  Rechnungshofs,  über  Kolonialangelegenheiten,  Reichsschuldenwesen,
  über  die  Reichsstempelsteuern,  das  Börsenwesen  und  die  Reichsbank,
  über  das  Militärpensionswesen  u.  s.  w.

Im  Plenum  des  Bundesrats  obliegt  ihm  außerdem  die  Stimmführung  für
Sachsen-Meiningen.

Im  Reichstag  und  namentlich  in  dessen  Kommissionen  beteiligte  er  sich
mehrfach  an  den  Beratungen  über  die  Finanzirung  des  Reichshaushaltsetats,
über  die  Reichsfinanzreform,  die  Stempelgesetzgebung,  die  Militärpensionsgesetze,
das  Börsengesetz  und  das  Reichsbankgesetz.

Auf  dem  Gebiete  der  Staatswirtschaft  und  des  Finanzwesens  war  er
früher  auch  literarisch  thätig.  So  erschien  aus  seiner  Feder:  „Die  Grundentlastung
  in  Bayern“,  1874;  „Das  Reichsgerichtskostengesetz  und  das  bayerische
Gesetz  über  das  Gebührenwesen“,  1879;  „Das  bayerische  Gesetz  über  die  Erbschaftssteuer“",
  1879;  „Die  Börsensteuer“,  1881.

Zu  dem  Fürsten  Bismarck  kam  er  in  keine  näheren  persönlichen  Beziehungen,
  jedoch  nahm  er  in  seiner  Eigenschaft  als  stimmführender  Bevollmächtigter
  an  den  parlamentarischen  Soireen  und  offiziellen  Festlichkeiten  im
Hause  des  Fürsten,  insbesondere  auch  an  der  Feier  des  70.  Geburtstags
  teil.

1)  Hermann  Freiherr  v.  Stengel  widmete  sich,  nachdem  er  als  Jurist  1860  die
theoretische  Prüfung  an  der  Universität  München  und  1862  die  praktische  Prüfung  bestanden
  hatte,  dem  Fiskalats=  und  Finanzverwaltungsdienst.  Er  wurde  1868  Rechnungskommissar,
  1871  Regierungsassessor,  1875  Regierungsrat  in  Würzburg  und  1876  zur
dienstlichen  Verwendung  ins  Königlich  bayerische  Staatsministerium  der  Finanzen  berufen.
Im  Sommer  1877  als  bayerisches  Mitglied  in  die  vom  Bundesrat  berufene  Kommission
zur  Vorbereitung  von  Gesetzentwürfen  über  eine  Reichsstempel=  und  Erbschaftssteuer  abgeordnet,
  wurde  er  1879  zum  Oberrechnungsrat  und  1881  zum  Ministerialrat  im  genannten
Ministerium  befördert.  Vom  1.  Oktober  1884  an  zum  stellvertretenden  Bevollmächtigten
Bayerns  zum  Bundesrat  mit  dem  Wohnsitz  in  Berlin  ernannt,  übernahm  er  gleichzeitig
die  Funktion  eines  stellvertretenden  Bundesratsbevollmächtigten  für  Sachsen-Meiningen,  bekleidet
  auch  seitdem  ununterbrochen  die  Stelle  eines  Mitglieds  des  Reichsbank-Kuratoriums
und  der  Verwaltung  des  Reichs-Invalidensonds.  1894  zum  Ministerialdirektor,  1898  zum
Staatsrat  im  außerordentlichen  Dienst  ernannt.