Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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(Nr.  4711.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  Mai  1857.,  betreffend  die  Verleihung  der  Staͤdte-Ordnung
  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mat  1856.  an  die  Stadtgemeinde
Schleiden,  Regierungsbezirks  Aachen.

A.  den  Bericht  vom  15.  Mai  d.  J.,  dessen  Anlagen  zurückfolgen,  will  Ich
der  Stadtgemeinde  Schleiden,  im  Regierungsbezirk  Aachen,  deren  Antrage  gemäß,
  nach  bewirkter  Ausscheidung  aus  dem  Bürgermeistereiverbande,  in  welchem
dieselbe  zur  Zeit  mit  Landgemeinden  stehr,  die  Stadte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz
  vom  15.  Mai  1855.  hiermit  verleihen.
Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.
Berlin,  den  25.  Mai  1857.

Friedrich  Wilhelm.

L.  v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

(Nr.  4712.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  Mai  1857.,  betreffend  die  Verleihung  der  Städte=Ordnung
  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.  an  die  Gemeinde
Merzig,  Regierungsbezirko  Trier.

A.  den  Bericht  vom  19.  Mai  d.  J.,  dessen  Anlagen  zurückfolgen,  will  Ich
der  auf  dem  Provinziallandtage  im  Stande  der  Städte  vertretenen  Gemeinde
Merzig,  im  Regierungsbezirk  Trier,  deren  Amrage  gemäß,  nach  bewirkter  Ausscheidung
  aus  dem  Bürgermeistereiverbande,  in  welchem  dieselbe  zur  Zeit  mie
Landgemeinden  steht,  die  Stadte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai
1856.  hiermit  verleihen.

Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  bekannt  zu  machen.

Berlin,  den  25.  Mai  1857.

Friedrich  Wilhelm.

v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats=  Ministeriums.

Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  (Gebeimen  Ober  Hoftuchdruckerei
(R.  Decer!.