Metadata : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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parlaments  zur  Kenntnis  der  württembergischen  und  bayerischen  Regierung  zu
bringen.)  Der  Bundesrat  faßte  in  diesem  Sinne  Beschluß.

In  der  Sitzung  des  Zollparlaments  vom  18.  Mai  1868  ereignete  sich
der  seltene  Fall,  daß  zwei  Mitglieder  des  Bundesrats  über  eine  im  Parlament
verhandelte  Frage  verschiedene  Ansichten  aussprachen.  Der  hessische  Bevollmächtigte
  Hofmann  bestritt  die  Kompetenz  des  Zollvereins  in  Sachen  der  indirekten
  Steuern  eines  Landes,  Bismarck  hielt  diese  Kompetenz  für  gegeben.
Bismarck  hat  aber  Hofmann  diese  Meinungsberschiedenheit  und  Hofmanns
mutiges  Eintreten  für  seine  Ansicht  nicht  verdacht  und  nicht  nachgetragen.
Beweis  dessen  Berufung  auf  das  Präsidium  des  Reichskanzler-Amts  nach  dem
Ausscheiden  Delbrücks.

Auf  den  Vorschlag  Bismarcks  wurde  in  den  Sitzungen  des  Bundesrats
vom  6.  Mai  1868  der  Königlich  preußische  Geheime  Ober-Finanzrat  Scheele
als  Kommissar  des  Bundesrats  behufs  Vertretung  des  Gesetzes  über  die  Tabaksteuer
  im  Zollparlament  ernannt.  In  der  Sitzung  vom  14.  Mai  wurde  auf
denselben  Vorschlag  der  Königlich  preußische  Regierungsrat  Michaelis  zum  Kommissar
  für  dasselbe  Gesetz  und  dasjenige  über  die  Abänderung  des  Zolltarifs
ernannt.  Abgesehen  von  diesen  beiden  Persönlichkeiten  wurden  alle  Gesetzesvorschläge
  im  Zollparlament  von  den  Bevollmächtigten  zum  Bundesrat  vertreten.
  Bei  der  großen  Zahl  von  Kapazitäten,  welche  damals  im  Bundesrat
saßen,  konnte  es  nicht  schwer  halten,  für  jeden  Gegenstand  der  Tagesordnung
die  geeignete,  parlamentarisch  geschulte  Kraft  zu  finden.  Dieses  Verhältnis
entsprach  den  Wünschen  Bismarcks  und  der  Vorstellung,  die  ihm  bei  Ausarbeitung
  der  Bundesverfassung  vorgeschwebt  hatte.  Der  Bundesrat  sollte  sich
seiner  Haut  selbst  wehren,  er  sollte  seine  Vorschläge  selbst  vertreten,  und  es
sollten  darum  hauptsächlich  politische  Persönlichkeiten  in  diese  Körperschaft  geschict
  werden,  welche  die  Fähigkeit  hatten,  im  Parlament  aufzutreten,  nicht
Gesandte,  wie  sie  für  den  Frankfurter  Bundestag  gut  waren.  Das  allmäliche
Sichzurückziehen  der  Mitglieder  des  Bundesrats  auf  das  Zuhören  der  Reichstagsreden
  hat  die  Bedeutung  desselben  sicher  nicht  gefördert.  Die  Ernennung
von  Kommissaren  aus  der  Zahl  der  Koöniglich  preußischen  oder  Kaiserlichen
Geheimräte  ist  in  den  Augen  Uneingeweihter  leicht  ein  Attest,  das  sich  der
Bundesrat  darüber  ausstellt,  daß  in  seinem  Schoße  kein  Mitglied  sich  befindet,
  welches  den  betreffenden  Gegenstand  vollständig  zu  beherrschen  vermag.
Allerdings  sind  mit  der  Zeit  die  Aufgaben  des  Bundesrats  so  sehr  gewachsen,

1)  Der  Inhalt  obiger  Ausführungen  ist  in  die  gedruckten  Verhandlungen  des  Bundesrats
  nicht  übergegangen.  Vgl.  über  die  Stellung  des  Bundesrats  zur  Frage  die  „National-Zeitung“
  Nr.  297  vom  28.  Juni  1868,  Nr.  308  vom  4.  Juli  1868  und  Nr.  311  vom
7.  Juli  1868.