Volltext : Der Weltkrieg. II. Band. (2)

telstandes  weit  höhere  Staatsmittel  flüssig  Femacht
  werden  mühten  als  bisher.  Die  Vertreter

der  Regierung  äußerten  sich  hiezu  in  entgegen-  H

kommendem  Sinne.

 

Aus#dem  Gerichlssaal.
Schöffengericht  Aibling.

Bad  Aibling,  20.  Oltober.  Die  Oelonomsehefrau
  Anna  Hangendobler  aus  Bad  Aibling
hatte  sich  wegen  Milchfälschung  zu  verantworten.
DSie  wurde  zu  einer  Woche  Gefängnis  verurteilt;
außerdem  ist  das  Urteil  zu  veröffentlichen.  —
Wegen  Vergellens  gegen  das  Kriegszustandsgesetz
  erhielten  der  Gutsrerwalter  Johann  Katzmaier
  aus  Großhöhenrain  u.  der  Gastwirt  Jakob
  Kirmaier  in  Weidach  je  14  Mark  Geldstrafe.
—  Die  Torfarbeiterin  Margarethe  Kellhammer
  aus  Kreuzstraße,  jetzt  in  Nickelheim,  war  des
unerlaubten  Verkehrs  mit  Gefangenen  angeklagt;
  sie  wurde  indessen  sreigesprochen.  —  Der
Gastwirt  Joh.  Bept.  Hinterholzer  in  Hohenthann
  und  seine  Ehefrau  Elise  hatten  sich  wegen
Berufsbeleidigung  zu  verantworten.  Als  der
Gendarmerievizewachtmeister  Schwaiger  Nachschau
  nach  Schwarsschlacht  ungen  hielt,  ergingen
sich  beide  in  Beleidigungen  gegen  ihn.  Hinterholzer
  wurde  zu  einer  Woche  Gesängnis  und  zu
25  Mark  Geldftrafe,  seine  Frau  zu  sieben  Tagen
Gefängnis  und  35  Mark  Geldstrase  verurteilt.

 

14

Kohlennot  und  Kleidung.  Die  Heiznot
  des  Krieges  hat  uns  gezeigt,  daß  wir  früher
im  Frieden  zwei  Fehler  gemacht  haben.  Erstens,
daß  wir  viel  zu  viel  geheizt  haben.  Es  war  ein
Unsinn,  unsere  Räume  bis  auf  20  Grad  Celsius
(16  Grad  Reaumur)  oder  gar  noch  darüber  zu
erwärmen.  Bei  warmer  cleidung  genügen  für
ein  Wohnzimmer  17  Grad  C.  (13  Grad  N.),  für
ein  Schlaf  immer  12  Grad  K.  (10  Grad  R.
Unsere  vielen  Kata  rrhe  im  Winter  kamen  hauptsächlich
  daher.  daß  viele  Näumc,  die  wir  betreten
mußten,  wie  Amtssimben.  Gasthäuser  usw.,  ost
ũberhitz  t  waren.  Wenn  wir  h  gienisch  und  dabei
sparsam  verfahren  wollen,  solllen  wir  uns  auf  der
Straße  nicht  wärmer  anziehen  als  im  Zimmer,
denn  hier  sitzen  wir,  dort  geben  wir.  Auf  der
Straße  lann  man  deshalb  viel  mehr  Käite  aushalten
  #  als  im  Zimmer.  Mir  soliten  uns  lieber
iin  Zimmer  recht  warm  anziehen  und  weniger
heizen,  dafur  aber  beim  Verlassen  der  Wohnung
selbst  bei  ziemlich  starker  Kälte  nur  einen  leichten
Mantel  tragen.  Daß  wir  uns  im  Zimmer  zu
kühl,  auf  der  Straße  zu  warm  anzogen,  das  war
der  zweite  Fehler,  den  wir  im  Frieden  machten.

Englands  reichster  Mann  itt  heute
nicht  mehr  ein  Großgrundbesitzer  oder  ein  growßer
  Fabrilant.  sondern  ein  bedeutsames
Zeichen  der  zeit  ein  Needer:  Sir  John  Ellermann.
  Er  wird  auf  mindestens  725  Millionen
  Mark  geschänt.  Der  ern  55jährige  Mann
kontrolliert  die  Ellermann,  die  Hall,  die  City,
die  Buchnall  und  andere  Dampferlinien,  besitzt
ein  Haus  im  Londoner  Westend,  eines  im  Seebad
  Eastbourne  und  ein  Schloß  in  Schottland  u.
hat  die  gute  Eigenschaft,  viele  Bilder  zu  kaufen,
und  zwar  olche  lebender  Künstler,  „da-  die  Covits,
  Van  Ducks  und  Rembrandis  fur  sich  selb
sorgen  können“.

Der  Weltkrieg.

(Drahtbericht.)

WTB.  Großes  Hauptgq  nartier,  den
20.  Oktober.  1
wWestlicher  Kricgsschauplatz.
Front  des  Kronprinzen
Rupprecht  von  Bayern.
Bei  ungünstigen  Beobachtungsbedingungen
war  der  Feuerlampf  in  Flandern  gestern  geringer
  als  in  den  Vortagen.  In  mehreren  Abschnitten
  zwischen  Houthoulster-Wald  und  Deule
war  er  zeitweilig  stark.  Erkundungsgefechte  spielten
  sich  an  mehreren  Stellen,  auch  im  Artois
und  nördlich  von  St.  Ouemin  mit  für  uns  günstigem
  Erfolge  ab.

Heexesgruppe  Deutscher  Kronprinz.
Die  Artillerieschlacht  nördlich  von  Soissons
dauert  an.  Mit  nur  nachts  vorübergehend  nachlassender
  Heftigkeit  bekämpfen  sich  die  dort  zusammengezogenen
  Artilleriemengen  mit  äußerster
Kraftentfaltung.  Das  Massenfeuer  auch  von
Minenwerfem  hat  die  vorderste  Kampfzone  zwischen
  BVauraillon  und  Braye  in  ein  Trichterseld
verwandelt.  Einzelne  Vorstöße  französischer
Aufklärungsabteilungen  wurden  abgewiesen.
Erößere  Angriffe  sind  bisher  nicht  erfolgt.
Westlich  der  Maas  schwoll  die  Feuertätigkeit
gestern  nachmittags  an.  Mehrere  eigene  Unternehmungen
  brachten  uns  Gefangene  ein.

Oestlicher  Kriegsschauplat.

Wrr  haben  auch  auf  der  Insel  Dagö  Truppen
  gelandet,  wo  schon  vor  einigen  Tagen  Landungsabteilungen
  der  Marine  zur  Sicherung  der
begbsichuiglen  Ausladestellen  Fuß  gefaßt  hatten.

 

 

Die  dort  ehtgelellelen  Operationen  verlaufen
plangemäß.  –f
Von  der  Ostsee  bis  zum  Schwarzen  Meer
nichts  von  Bedeutung.
Mazedonischen  Front
Am  Westufer  des  Ochrida-Sees  wurden  angreifende
  französische  Kompagnien  abgewiesen.
Bei  Monachir,  im  Cerna-Bogen  und  am  Dobropolje
  lebte  das  Feuer  auf.
Der  erste  Generalquartiermeister:
Ludendorff.

Neue  U  Boot-Beute.

MIB.  Berlin,  20.  Ollober.  (Amtl.)  Eines
unserer  U--Boote  (Kommandant  Kapitänleutnant
Rohrbeck)  hat  am  2.  Oktober  nördlich  Irland
den  englischen  Panzerkreuzer  „Drake“  (14300
Tonnen  Wasserverdrängung)  durch  Torpedoschuß
  versenk.

Weiterhin  wurden  durch  unsere  U-Boote  im
Atlantischen  Ozean  16  000  Bruttoregistertonschuß
  versenkt.

England  und  die  Papstnote.
Geuf,  20.  Oktober.  Das  „Petit  Journal“
berichtet  aus  London:  Lloyd  George  wird  am
Sonntag,  den  28.  Okiober,  in  London  seine  erste
öffentliche  Rede  nach  Ueberreichung  der  päpstlichen
  Note  halten  und  die  Stellungnahme  Englands
  zum  Schritte  des  Papstes  bekanntgeben.

Englischer  Schiffsraub.
Amsterdam,  20.  Oktober.  Aus  Bmuiden
wird  gemeldet,  daß  ein  holländischer  Dampftramler
  von  englischen  Kriegsschiffen  in  weillicher
  Richtung  mitgenommen  worden  ist.

Argentinien.

Haag,  20.  Oktober.  Nach  einer  Meldung
aus  Buenos  Aires  hat  das  argentinische  Ministerium
  den  Antrag  des  Senats  auf  Abbruch
der  Beziehungen  zu  Deutschland  abgelehnt.

Ein  Weltboykott
gegen  Deutschland?
London,  20.  Oktober.  „Daily  Mail“  fordert
  die  Entente  auf,  einen  Weitbonkott  für  die
Dauer  von  50  Jahren  gegen  Deutschland  zu
erklären.  Je  nach  den  Friedensbedingungen  könnte
  die  Dauer  abgekürzt  werden.

Die  Kabinettskrise  in  Frankreich.

Bern,  20.  Oktober.  Nach  hierher  gelangten
Mitteilungen  kann  mit  dem  Rücktritt  des  gesamten
  französischen  Kabinetts  gerechnet  werden.

Zur  Stimmung  in  Petersburg.

Lugano,  20.  Oktober.  Nach  Meldungen  der
Schweizer  Blätter  aus  Petersburg  rechnet  die
russische  Presse  bereits  mit  einem  Angriff  auf  die
fimländische  Küste,  wodurch  die  neue  russische
Front  bei  Riga  im  Rücken  bedroht  würde.  Ferner
  berichtet  der  „Secolo“  aus  Petersburg,  eine
englisch-französische  Militärgesandtschaft  ist  in
Petersburg  eingetrofsen,  um  den  russischen  Ostsee-Widersland
  einzurichten.

Petersburg  wird  geräumt.
Kopenhagen,  20.  Oktober.  Aus  Petersburg
  wird  gemeldet:  Angesichts  der  neuen  Lage
ergreift  die  Regierung  Maßregeln  zu  einer  baldigen
  Räumung  der  Hauptstadt.

Das  neue  schmedische  Kabinett.

Berlin,  20.  Oktober.  Das  neue  schwedische
Kabinett  hat  sich  jetzt  gebildel.  Es  wird  seine
Tätigkeit  jedenfalls  mit  einer  Erklärung  über  die
Fortsetzung  der  Neutralitätspolitik  beginnen.
Berliner  Blätier  empfehlen  schärfste  Aufmerksamkeit
  gegenüber  der  Haltung  der  neuen  Regierung,
  da  dem  Ministerium  auch  der  „schwedische
Venizelos“,  Branting,  mie  ihn  die  schwedische
Presse  neunt,  als  Finanzminister  angehört.

Die  Brandkatastrophe  in  Saloniki.

Haag,  20.  Oktober.  Der  durch  den  Brand  in
Saloniki  angerichtete  Schaden  beträgt  nach  den
mummehr  abgeschlossenen  Schätzungen  96  Mill.
Etancs.

——  —  —  ——

 

Dernene  Milliardensieg.

Ueber  12'½  Mill.  Mark
für  die  7.  Kriegsanleihe.
WIB.  Berlin,  20.  Okt.  Amtlich.  Das  Ergebnis
  der  7.  Kriegsanleihe  beträgt  nach  den  bis
jetzt  vorliegenden  Meldungen  ohne  die  zum  Umtausch
  angemeldeten  älteren  Kriegsanleihen
12  Milliarden  und  432  Millionen  Mark.

Kleine  Teilanzeigen  und  ein  Teil  der  Feldzeichnungen,
  für  welche  die  Zeichnungsfrist  bis
zum  20.  November  läuft,  stehen  noch  aus,  sodaß
das  Endergebnis  12½  Milliarden  Mark  übersteigen
  wird.

Insgesamt  sind  im  dritten  Kriegsjahr  mehr
als  2512  Milliarden  Mark,  vom  deutschen  Volk
aufgebracht  worden,  also  über  4  Milliarden  Mk.
mehr  als  1915  und  1916.

Diese  in  der  Weltgeschichte  bisher  unerhörte
wirtschaftliche  und  finanzielle  Kraftentfaltung  ist
die  beste  Antwort  des  deutschen  Volkes  auf  die
Wilsonnote  und  auf  die  von  seinen  Gegnern  den
Völkern  vorgetäuschte  Hofsnung  auf  einen  wirt.
schaftlichen  Zusammenbruch  Deutschlands.

r——

Die  siebente  große  Finanzschlacht  endete  mit
einem  glänzenden  Sieg  für  unsere  wirtschaftliche
Kraft.  Die  Hofnungen  wurden  nicht  getäuscht.
Obwohl  wir  schon  im  vierten  Kriegsjahr  slehen
und  obwohl  unsere  Feinde  längst  schon  unseren
Zusammenbruch  erwartet  und  tausendmal  vorausgesagt
  hatten,  erreichte  die  siebente  Kriegsanleihe
  ein  Ergebnis,  das  alle  Erwartungen
übertrifft.  Ja  die  siebente  Kriegsanleihe  steht
unter  sämtlichen  deutschen  Finanzoperationen  seit
Kriegsbeginn  an  zweiler  Stelle;  sie  wird  im
Ergebnis  nur  von  der  sechsten  Anleihe  übertrof
fen.  Die  sieben  Kriegsanleihen  hatten  folgendes
Ergebnis  in  Millionen  Mark:

1.  Kriegkanleihe  4.  44c00
2.

3.  "  12
4.  »  10.768
5.  »  10.651
6.  13  122
7  12.500

Das  glänzende  Ergebnis  der  siebenten  Kriegsanleihe
  paßt  allerdings  nicht  in  das  Bild  von  der
wirtschaftlichen  Erschöpfung  Deutschlands,  das
unsere  Feinde  mit  so  grellen  Farben  zu  zeichnen
lieben.  Umso  größer  wird  die  Enttäuschung  im
ganzen  feindlichen  Lager  sein.  Deutschland  kann
nicht  besiegt  werden.

Regelung  des  Verkehrs  mil
Brolgelreide  und  Neil.

(Aus  dem  Bezirksamtsblatte.)

(Fortsetzung.)
H.  Wechsel  des  wohnortes  und  des  Aufenthaltes.


1.  Bezirksangehörige,  die  ihren  Wohnort  auf
die  Dauer  von  höchstens  14  Tagen  verlassen
wollen,  lassen  sich  von  der  Gemeindebehörde  ihres
Wohnortes  ihre  Kommunalverbandsbrotmarken
für  die  Dauer  der  Reise  in  Reichsreisebrotmarken
umtauschen.

Bezirksangehörige,  die  ihren  Wohnort  auf
lüngere  Dauer  verlassen  wollen,  geben  bei  der
Gemeindebehörde  ihres  Wohnortes  gelegentlich
der  Ausstellung  der  Lebensmittelabmeldebescheinigung
  (Ausschreiben  vom  10.  August  1917
—  Amtsbl.  Nr.  )  ihre  Kommunalverbandsbrotmarlen
  ab  und  erhalten  auf  Reisedauer,
  jedoch  höchstens  für  3  Monate  Reichsreisebrotmarken.
  In  der  Abmeldebescheinigung
vermerkt  die  Gemeindebehörde  den  Zeitraum,
für  den  sie  Reichsreisebrotmarlen  ausgehändigt
hat.  Für  die  Zeit  nach  Ablauf  der  3  Monate
erhalten  die  Reisenden  weitere  Reichsreisebrotmarken
  von  der  Gemeindebehörde  des  jeweiligen
Aufenthaltsortes  auf  die  Dauer  der  jeweiligen
Brotkartenperiode.  Diese  Behörde  vermerkt
gleichfalls  in  der  Abmeldebescheinigung  den
Zeitraum,  für  den  jeweils  die  Markenabgabe
erfolgt.  Kehrt  der  Reisende  wieder  in  den  Bezirk
  seines  Wohnortes  zurück,  so  erhält  er  für  die
Zeit,  von  der  ab  er  nicht  mehr  mit  Reichsreises
brotmarlen  versehen  ist,  wieder  Kommunalver-=bandsmarken.


Bei  dauerndem  Wechsel  des  Wohnortes
(Umzug)  gibt  der  Wegziehende  bei  der  Gemeindebehörde
  des  bisherigen  Wohnortes  seine  Kommunalverbandsbrotmarken
  ab  und  erhält  dagegen

  für  1  Woche  Reichsreilebrotmarken.  Die
Pöneildebehörde  vermerlt  das  in  der  Abmedebescheinigung,
  die  sie  dem  Wegziehenden  ausstellt.
  Dieser  erhält  auf  Grund  der  Bescheinigung
  von  der  Gemeindebehörde  des  neuen  Wohnortes
  Kommunalverbandsmarken.

4.  Die  vorstehende  Regelung  gilt  für  den
Reiseverkehr  von  Inländern  im  Reichsgebiet.
Personen,  die  sich  bisher  außerhalb  des  Reichsgebietes
  gufgehalten  haben,  erhalten  pon#  Ler

 

 

Vemeidebehor  ihres  seweiligen  Imländeschen
Aufenthaltsortes  gegen  Vorzeigung  ihres  Peisegoses
  Reichsreisebrotmarken  gegen  Vermerk  im

e  ".
Urlauber,  welche  nicht  in  den  Haushalt

eass  Selbstversorgers  eintreten,  erhalten  von
der  Gemeindebehörde  gegen  Vorzeigung  ibres

Urlaubspasses  Reichsreisebrotmarlen  für  die
Dauer  ihres  Aufenthaltes.  *  Gemeindebehörde
  verinerlt  in  den  Passe,  für  welche  Zeitdauer
  sie  Marlen  abgegeben  hat.

6.  Die  Reichsreisebrotmarken  werden  von  der
Gemeindebehörde  für  den  Bezug  aleichen
täglichen  Mehl-  und  Brotmarken  nlhn
wie  die  Kommunalverbandsmarken.

.  Reichsreisebrotmarken.

Die  Neichsreilebrotmarte  lautet  auf  40  und  10
Gramm  Gebäck.  Sie  wird  Urlaubern  und?
ländern,  die  sich  vorübergehend  im  Amtebezirle
aufhalten,  und  im  übrigen  den  Bezirksangebarigen
  nur  zum  Zwecke  der  Verwendung  außerhalb
  des  Bezirkes  von  der  Gemeindebehörde  abgegeben.
  Es  ist  verboten,  solche  Marken  zur  Verwendung
  im  Bezirke  zu  verlangen.  Auf  Verlangen
  ist  der  Gemeindebehörde  Auskunft  zu  geben,
  ob  die  gewünschten  Reichsreisebrotmarlen
für  einen  auswärtigen  Aufenthalt  benötigt  sind.
Unwahre  Angaben  sind  strafbar.

K.  Taglöhner,  Störhandwerker.

Taglöhner,  Störhandwerker,  Näherinnen  od.
andere  Personen,  die  von  dem  jeweiligen  Arbeitgeber
  die  Kost  erhalten,  haben  keinen  Anspruch
  auf  Brotbezug.  Sie  haben  vielmehr  in
jedem  Falle,  ob  sie  zu  den  Selbstversorgern  oder
zu  den  Versorgungsberechtigten  gehören,  entweder
  ihr  Brot  selbst  mitzubringen  oder  für  das
empfangene  Brot  dem  Arbeitgeber  Brotmarken
zu  überlassen.

L.  Militärpersonen.

1.  An  Militärpersonen  jeden  Dienstgrades,  die
in  militärischer  Verpflegung  stehen,  darf  weder
von  Bäckern,  noch  von  Brothändlern,  noch  in
Wirtschaften  Brot  abgegeben  werden.

Bezirksangehörige  Militärpersonen,  die
nicht  aus  Beständen  der  Heeresverwaltung  mit
Brot  verpflegt  werden  oder  Brot  erhalten,  haben
gegen  den  Kommunalverband  des  Garnisonsortes
  Anspruch  aus  Brotkarten  wie  andere  Versorgungsberechtigle.
  Hiefür  kommen  in  Betracht:

4)  Offiziere  und  Militärbeamte,

b)  die  mit  Verpflegung  einschließlich  Brot  Einquartierten.


JP0)  die  Brotgeldempfänger  sowie  die  taserne
mentmäßig  untergebrachten,  auf  Selbstverköstigung
  angewiesenen  Mannschaften,

d)  die  Kriegsgesangenen  und  die  dazu  gel  örigen
  Wachmannschaften,  denen  das  Brot
nicht  von  den  Gefangenenlagern  abgegeben

 

wird;

F00)  die  Lazarettinsassen,  falls  die  Lazarette  und

ihre  Verlragsbäcker  nicht  von  der  Heeresverwaltung

  unmittelbar  mit  Brotmehl  beliesert
  werden.

Alle  vorbezeichneten  Militärpersonen  erhalten
die  Nation  der  Versorgungsberechtigten,  die  unter
  Buchstabe  b,  c,  d  und  e  bezeichneten  auch  die
Schwerarbeiterzulage.  Kriegsgesangene,  die  als
Schwerarbeiter  beschäftigt  werden,  erhalten  auch
die  diesen  zugebilligte  Zulage.

Die  Brotversorgung  des  Militärurlaubers
ersolgt  aus  den  Beständen  des  Selbstversorgers,
wenn  er  in  dessen  Haushalt  aufgenommen  wird.
im  Uebrigen  erfolgt  die  Brotversorgung  der  Militärurlauber
  aus  den  Beständen  des  Kommunalverbandes
  durch  die  Gemeinde  des  Urlaubsortes.
Im  letzteren  Falle  steht  den  Urlaubern  die  gleiche
Brotmenge  zu,  wie  den  Versorgungsberechtigten.
Die  Militärurlauber  sind  grundsätzlich  mit

Reichsreisebrotmarken  zu  versehen  und  erhalten,
soweit  sie  am  Urlaubsorte  als  Schwerarbeiter
oder  Schwerstarbeiter  beschäftigt  werden,  die  für
diese  bestimmten  Zulagen.

.  (Schluß  folgt.)

2

  

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