thumbs : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Zehnter Band. (10)

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Lagerstroh  463,41  M,  Wochenlöhne  der  Futterknechte  521  A,  Kranlen--  und  Invalidenversicherung  der
Wärter  28  2,  für  das  Rasieren  und  die  Hilfe  beim  Impfen  und  Abimpfen  628  M.  32)  Für  verkauften
Impfstoff  wurden  209  A  vereinnahmt.  33)  Für  Abgabe  von  Impfstoff  an  das  XIV.  Armeekorps  wurden
1223,10  „K,  an  Privatärzte  383  &,  zusammen  1606%½0  4  vereinnahmt.  3/)  Einschl.  des  Gehalts  für  den
Diener.  35)  Sonstige  Betriebsunkosten.  36)  Für  Lieferung  von  Impfstoff  zu  Militärimpfungen  wurden
478,66  A  vereinnahmt.  37)  Darunter  10  A  Vereinsbeitrag.  38)  Für  Medikamente.  39)  Mietentschädigung
an  den  Dirigenten  für  2  Zimmer.  40)  Für  Reinigung  des  Impfhauses  und  für  Wäsche.  41)  In  Hamburg
lassen  sich  die  Ausgaben  für  die  Lymphegewinnung  von  den  Ausgaben  für  die  öffentlichen  Impfungen
nicht  trennen,  weil  die  Staatsimpfanstalt  nicht  nur  zur  Lymphegewinnung,  sondern  auch  ganz  wesentlich
zur  Vornahme  der  öffentlichen  Impfung  dient,  und  weil  auch  die  Angestellten  beiden  Zwecken  zu  dienen
haben.  12)  Staatlich  angestellte  Tierärzte  verrichteten  ihre  Beihilfe  auf  Grund  ihrer  Staatsanstellung.
43)  Die  Schreibhilfe  wurde  seitens  der  Polizeibehörde  gestellt.  4)  Das  Gebäude  der  Impfanstalt  gehört
dem  Staate.  45)  Davon  Miete  für  44  Kälber  880  A,  2  Lämmer  14,,0  4,  1  Ziege  5,50  M.,  1  Kaninchen
4  MA.  46)  Davon  Gehalt  für  den  Gehilfen  der  Anstalt  —  neben  Dienstkleidung,  Wohnung,  Feuerung  und
Licht  —  1293  M,  für  den  Pförtner  1180  4,  für  Scheuerfrauen  790,50  &,  für  Hilfe  in  den  Impfterminen
45  &,  für  Milch,  Hafer,  Heu,  Grünfutter,  Kaninchenfutter,  Stroh,  Torfstreu  1268,,  4  7)  Davon  Gehalt
  des  Heizers  1210  .

2.  Die  Impftiere.
Beschaffung  und  Einstellung.

In  Königsberg  i.  Pr.,  Berlin,  Stettin,  Oppeln,  Halle  a.  S.,  Hannover,
Cassel  und  Cöln  traten  Anderungen  in  der  Beschaffung  der  Impftiere  nicht  ein.  Die
Leihgebühr  betrug  in  Königsberg  i.  Pr.  10  M,  in  Berlin  20  MA,  in  Stettin  8  bis  12  M,
in  Oppeln  15  M,  in  Halle  a.  S.  und  Hannover  je  12  M,  in  Cassel  7  bis  8  J“  für  jedes
Tier.  In  Oppeln  waren  die  Kälber  recht  jung;  die  sehr  beschränkten  Räume,  insbesondere
das  Fehlen  eines  Beobachtungsstalles  gestatteten  es  nicht,  hier  durch  längeres  Zuwarten  eine
Besserung  zu  erzielen.  Die  Anstalt  mußte  sich  darauf  beschränken,  die  Impfung  um  einige  Tage
nach  der  Einstellung  hinaus  zu  schieben.  Eine  Anderung  dieses  Mißstandes  war  dieses  Jahr
völlig  ausgeschlossen,  da  die  Ursache  in  landwirtschaftlichen  Verhältnissen  lag,  vornehmlich  in
den  Folgen  der  Trockenheit  und  des  Futtermangels  von  1904,  unter  welchen  der  Viehbestand
außerordentlich  gelitten  hatte.

In  Halle  a.  S.  bereitete  in  den  ersten  Monaten  der  durch  die  Dürre  des  Vorjahres
bedingte  Rückgang  in  der  Viehhaltung  der  Beschaffung  von  Kälbern  einige  Schwierigkeiten.
So  stammten  die  in  der  zweiten  Hälfte  des  März  eingestellten  Kälber  Nr.  6.  bis  11  aus
Westpreußen.  Sie  hatten  einen  zweitägigen  Eisenbahntransport  durchmachen  müssen  und
kamen  mit  so  starkem  Schnupfen  und  Darmkatarrh  an,  daß  ein  Tier  fast  einging  und  die
anderen  bis  zu  10  Tagen  gepflegt  werden  mußten,  um  für  die  Impfung  geeignet  zu  werden.

In  München  wurden  105  Kälber  aus  dem  Zutriebe  zum  städtischen  Viehhofe  von
einem  Obertierarzte  ausgewählt  und  für  die  Anstalt  gekauft.  Nach  ihrer  Abimpfung  wurden
sie  der  städtischen  Sanitätsanstalt  zur  Schlachtung  übergeben  und  bei  einwandfreiem  Schlachtbefunde
  der  Freibank  zum  Verkaufe  überlassen.  Der  Einkaufspreis  nach  dem  lebenden  Gewichte
  und  der  Erlös  beim  Fleischverkauf  differierten  um  24,"2  .

Der  Transport  der  Tiere  konnte  wegen  der  erheblichen  Entfernung  der  Impfanstalt
vom  städtischen  Viehhofe  nicht  mehr  wie  früher  mittels  eines  Handkarrens  bewerkstelligt  werden;
er  war  an  einen  Fuhrwerksbesitzer  vergeben  worden,  der  für  die  Hin=  und  Fortschaffung
eines  jeden  Impftieres  3  M  erhielt.

Zum  ersten  Male  seit  dem  Bestehen  der  Anstalt  wurden  im  Betriebsjahre  7  Jungtiere
im  Alter  von  6  bis  10  Monaten  zur  Impfung  eingestellt.  Sie  waren  im  Herbste  des  Vorjahres
  durch  den  Vorstand  von  einem  Großgrundbesitzer  gekauft  und  in  dessen  Stalle  bis
zum  Ende  des  Monats  April  aufgefüttert  worden.  Alsdann  wurden  sie  von  einem  Futter-