Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXII. Band. (72)

U.  E.  Sebald

t  R=  Verlagshandlung  =  25  —
—  54  T
Kürnberg
cem.  u„s.Schilbonsse  23/29  —  Paniersplas  9.  #.  um

Dritte,  neubearbeitete  Auflage

Handbuch  des  Rechtshilfeverfahrens

im  Deutschen  Reiche  sowie  im  und  gegenüber  dem  Auslande,  in  bürgerlichen
  Rechtsstreitigkeiten,  in  Konkurssachen,  in  Aee  der
freiwilligen  Gerichtsbarkeit  und  in  Verwaltungssachen  on  Dr.  jur.
Hans  Delius,  Kammergerichtsrat.  Auf  der  Grundlage  des  von
Ferd.  Böhm,  Rat  am  Obensten  Landgerichte  München,  verfaßten
„Handbuchs  des  Rechtshilfeverfa  rens  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten
und  in  Konkurssachen“  herausgegeben.  Mit  einem  Sachregister.
Gr.  8°%  Xl  u.  453  Seiten,  geh.  Mk.  8.60,  elegant  geb.  Mk.  9.60.
Die  vorliegende  dritte  Auflage  gibt  eine  Darlegung  und  wissenschaftliche  Besprechung  der
geltenden  Bestimmungen  über  Rechtshilfe  unter  deutschen  Gerichten  und  Behörden  in  Angelegenheiten
  der  streitigen  und  Friwligen,  Gerichtsbarkeit,  in  Konkurs=  und  Verwaltungssachen,  ferner
der  Bestimmungen  üÜber  Rechtshilfe  im  und  Legenüber  dem  Ausland,  wobei  auch  die  prozehrechtliche
  Stellung  der  Ausländer  Überhaupt  Erörterung  findet.  Die  am  29.  Mai  1905  ergangene
Allgemeine  Verfügung  des  Preuß.  ot-  ist  selbsterständlich  mit  in  der  neuen  Auflage
enthalten.  Dem  Verfasser  stand  das  amtliche  Material  der  größeren  Bundesstaaten  (auch  Hessens)
für  seine  Wbeit  zu  Gebote.

Buch  ist  ein  zuverlässiger  Führer  in  den  oft  Mühe  und  2eei4  beanspruchenden  Fragen
der  Rechtehse  und  steht  zu  der  vollen  Höhe  des  gegenwärtigen  Rechtszustandes;  es  wird  von
leinem  anderen  Shmichen  Werke  an  Zuverlässigkeit  %5  Vollständigkeit  erreicht,  geschweige  denn
Übertroffen.  Die  Anschaffung  des  Werkes  kann  nur  empfohlen  werden.

Vierte,  neubearbeitete  Auflage—-Das

  Das  Reichspreßgesetz  vom  7.  Mai  1874

Von  Dr.  Fr.  Oskar  von  Schwarze,  weil.  Generalstaatsanwalt  adD,,

Mitglied  der  Reichstagskommission  für  das  Preßgesetz.  Fortgesetzt  von

Dr.  H.  Appelius,  Kammergerichtsrat.  Gr.  8°  XVI  und  263  Seiten.
Mk.  5.—,  elegant  geb.  Mk.  6.—.

Wie  schon  die  dritte,  so  ist  auch  die  vorliegende  Aufiage  des  vortrefflichen  Schwarzeschen
Kommentars  von  Appelius  bearbeitet,  und  zwar  durchaus  im  Sinne  der  beiden  ersten  Auflagen,
doch  hat  Appelius  Überall  auch  seine  Ansicht  vertreten.  Appelius  hat  aber  auch  in  der  neuen

aso  ge  jedesmal  da,  wo  er  Abweichendes  vortrug,  hervorgehoben,  daß  eine  Abweichung  von  der
An  hi  vᷣ.  Schwarzes  in  der  ersten  und  zweiten  Auflage  vorliege.  Die  neue  Auflage  berucsichtigt
ins  befondere  die  zahlreichen  Neuerscheinungen  in  der  Literatur  und  die  Entscheidungen  der  bac
sten  Gerichte.  Ferner  ist  das  Reichsgeset  vom  13.  Juni  1902  betr.  die  Abänderung  des  §  7  d
Strafprozeßordnung  ausgenommen  und  erläutert.

B.

Solange  der  beschränkte  Vorrat  reicht,  geben  wir  ab:

Seufferts  Blätter  für  Rechtsanwendung

Jahrgang  1898  mit  1903  zum  herabgesetzten  Preise  v.  je  Mk.  10.—  LI
1904  77  1905  17  11  L  t  12.—

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