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sellschaft, einem Verlangen dieser Behörde ent-
sprechend, unter dem 16. November v. Js. die
Linie bereits mit Wirkung vom 5. April v. Is.
an die genannten beiden Kolonien verkauft. Sie
hat dabei keinerlei Anspruch auf Entschädigung
für die ihr entgehenden Betriebsgewinne während
vier Jahre geltend gemacht und sich damit be-
gnügt, sich die Kohlenzufuhr zu einer günstigen
Frachtrate zu sichern.
Die Dynamitfabrik in Somerset West unweit
Kapstadt ist ebenfalls eine Gründung der
De Beers-Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 1905/06
ist dies Unternehmen äußerlich von der De Beers-
Gesellschaft losgetrennt und zu einer eigenen
Gesellschaft, den Cape Explosive Works Limited,
gemacht worden. Das Aktienkapital beträgt
500 000 & (Aktien à 1 J). Daneben war die
Ausgabe von 750 000 8 Obligationen beab-
sichtigt; die Emission ist indes unterblieben, und
die De Beers-Gesellschaft hat ihrer Tochtergesell-
schaft die Summe von 750 000 K vorgeschossen.
Auch das ganze Aktienkapital ist in den Händen
der De Beers-Gesellschaft. In der General-
versammlung wurde das Unternehmen als eine
der größten, wenn nicht als die größte Dynamit-
fabrik der Erde bezeichnet. Die jährliche Fabri-
kation beträgt über 350 000 Kisten Dynamit.
Das Werk arbeitet mit gutem finanziellen Er-
gebnis. Außerdem wird sein Einfluß auf den
von den Johannesburger Goldminen zu zahlen-
den Dynamitpreis als günstig geschildert; nur
seinem Bestehen sei es zu verdanken, daß die
vom Nobeltrust in anderen Ländern diktierte
Preiserhöhung um 20 v. H. nicht auch in Süd-
afrika habe Platz greifen können. Die Ab-
machungen der De Beers-Gesellschaft mit den
leitenden Minengruppen in Johannesburg, durch
die letztere sich verpflichtet haben, bis zum 1. Sep-
tember 1910 wenigstens die Hälfte ihres Dy-
namitbedarfs aus Somerset West zu beziehen,
gelten auch gegenüber den Cape Explosive Works
Limited.
Im Jahresbericht und in der Generalber-
sammlung geschah auch Erwähnung des Ab-
kommens zwischen der Premier (Transvaal) Dia-
mond Mining Company Limited und dem Dia-
mantensyndikat, demzufolge erstere ebenso wie die
De Beers-Gesellschaft ihre ganze Ausbeute von
Diamanten an das Syndikat verkauft, sowie der
Abmachungen zwischen der De Beers= und der
Premier-Gesellschaft, die aus Anlaß der gegen-
wärtigen Krisis auf dem Diamantenmarkte zu dem
Zwecke geschlossen worden sind, die Produktion
der beiden Gesellschaften in einem gewissen gegen-
seitigen stabilen Verhältnis zu erhalten beziehungs-
weise einzuschränken. Im Anschluß daran wurde
in der Generalversammlung der Hoffnung Aus-
druck gegeben, daß derartige Vereinbarungen im
Interesse der gesamten Diamantenindustrie eine
dauernde Einrichtung werden möchten. Das erste
der beiden vorbezeichneten Abkommen läuft am
31. März 1908 ab. Ohne dieses Abkommen
dürften aber auch die Vereinbarungen zwischen
den beiden Minengesellschaften über gleichmäßige
Betriebseinschränkungen hinfällig sein.
Im Anschluß an die ordentliche General-
versammlung (14. Dezember v. Is.) fand eine
außerordentliche statt zur Beschlußfassung über die
Statutenveränderungen, die sich zwecks Verlegung
des Hauptsitzes der De Beers-Gesellschaft von
London nach Kimberley als nötig erwiesen haben.
Die der außerordentlichen Generalversammlung
unterbreiteten Vorschläge sahen eine Statuten-
veränderung dahin vor, daß in London künftig
überhaupt keine Aufsichtsratssitzungen mehr abge-
halten werden sollen. Überhaupt sollten nur noch
zwei Verrichtungen in London vorgenommen
werden dürfen: Der Einkauf von Materialien
durch einen Agenten der Gesellschaft und die
Umschreibung der Aktien in einem „Share
transfer office“. In der Zwischenzeit zwischen
der Einberufung und dem Termin der außer-
ordentlichen Generalversammlung hatte sich die
Diamantenkrisis indes so sehr verschärft, daß ge-
rade im gegenwärtigen Zeitpunkt die Londoner
Aussichtsratssitzungen anscheinend schwer entbehr-
lich waren. Auf Antrag der Verwaltung wurde
daher eine Vertagung des Gegenstandes bis zu
einer neuen, am 14. März 1908 abzuhaltenden
Versammlung beschlossen, in der die Statuten-
veränderungen unverändert angenommen wurden.
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in
Kapstadt.)
Guano-Lager auf den Ashmore-Insein.
Zeitungsnachrichten zufolge hat die britische
Regierung die im Indischen Ozean unweit der
Küste von Westaustralien belegenen drei Ashmore-
Inseln an einen Mr. J. Wilkinson aus Adelaide
verpachtet. Dieser hat unter dem Namen „The
Ashmore Islands and Australian Fertilisers Com-
pany“ ebendaselbst eine Gesellschaft gebildet,
welche die Ausbeutung der als ungeheuer be-
zeichneten Guano-Läger sofort in die Hand
nehmen soll. Das Hauptabsatzgebiet wird einst-
weilen Südaustralien sein, das mit seinem aus-
gedehnten Weizenbau derjenige Bundesstaat ist,
der die meisten Düngemittel konsumiert. Später
will man sich aber auch nach anderen Absatz-
gebieten umsehen, so daß die „Pacific Islands
Company“, die bis jetzt für Australien ein Mo-