Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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sellschaft, einem Verlangen dieser Behörde ent- 
sprechend, unter dem 16. November v. Js. die 
Linie bereits mit Wirkung vom 5. April v. Is. 
an die genannten beiden Kolonien verkauft. Sie 
hat dabei keinerlei Anspruch auf Entschädigung 
für die ihr entgehenden Betriebsgewinne während 
vier Jahre geltend gemacht und sich damit be- 
gnügt, sich die Kohlenzufuhr zu einer günstigen 
Frachtrate zu sichern. 
Die Dynamitfabrik in Somerset West unweit 
Kapstadt ist ebenfalls eine Gründung der 
De Beers-Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 1905/06 
ist dies Unternehmen äußerlich von der De Beers- 
Gesellschaft losgetrennt und zu einer eigenen 
Gesellschaft, den Cape Explosive Works Limited, 
gemacht worden. Das Aktienkapital beträgt 
500 000 & (Aktien à 1 J). Daneben war die 
Ausgabe von 750 000 8 Obligationen beab- 
sichtigt; die Emission ist indes unterblieben, und 
die De Beers-Gesellschaft hat ihrer Tochtergesell- 
schaft die Summe von 750 000 K vorgeschossen. 
Auch das ganze Aktienkapital ist in den Händen 
der De Beers-Gesellschaft. In der General- 
versammlung wurde das Unternehmen als eine 
der größten, wenn nicht als die größte Dynamit- 
fabrik der Erde bezeichnet. Die jährliche Fabri- 
kation beträgt über 350 000 Kisten Dynamit. 
Das Werk arbeitet mit gutem finanziellen Er- 
gebnis. Außerdem wird sein Einfluß auf den 
von den Johannesburger Goldminen zu zahlen- 
den Dynamitpreis als günstig geschildert; nur 
seinem Bestehen sei es zu verdanken, daß die 
vom Nobeltrust in anderen Ländern diktierte 
Preiserhöhung um 20 v. H. nicht auch in Süd- 
afrika habe Platz greifen können. Die Ab- 
machungen der De Beers-Gesellschaft mit den 
leitenden Minengruppen in Johannesburg, durch 
die letztere sich verpflichtet haben, bis zum 1. Sep- 
tember 1910 wenigstens die Hälfte ihres Dy- 
namitbedarfs aus Somerset West zu beziehen, 
gelten auch gegenüber den Cape Explosive Works 
Limited. 
Im Jahresbericht und in der Generalber- 
sammlung geschah auch Erwähnung des Ab- 
kommens zwischen der Premier (Transvaal) Dia- 
mond Mining Company Limited und dem Dia- 
mantensyndikat, demzufolge erstere ebenso wie die 
De Beers-Gesellschaft ihre ganze Ausbeute von 
Diamanten an das Syndikat verkauft, sowie der 
Abmachungen zwischen der De Beers= und der 
Premier-Gesellschaft, die aus Anlaß der gegen- 
wärtigen Krisis auf dem Diamantenmarkte zu dem 
Zwecke geschlossen worden sind, die Produktion 
der beiden Gesellschaften in einem gewissen gegen- 
seitigen stabilen Verhältnis zu erhalten beziehungs- 
weise einzuschränken. Im Anschluß daran wurde 
in der Generalversammlung der Hoffnung Aus- 
  
druck gegeben, daß derartige Vereinbarungen im 
Interesse der gesamten Diamantenindustrie eine 
dauernde Einrichtung werden möchten. Das erste 
der beiden vorbezeichneten Abkommen läuft am 
31. März 1908 ab. Ohne dieses Abkommen 
dürften aber auch die Vereinbarungen zwischen 
den beiden Minengesellschaften über gleichmäßige 
Betriebseinschränkungen hinfällig sein. 
Im Anschluß an die ordentliche General- 
versammlung (14. Dezember v. Is.) fand eine 
außerordentliche statt zur Beschlußfassung über die 
Statutenveränderungen, die sich zwecks Verlegung 
des Hauptsitzes der De Beers-Gesellschaft von 
London nach Kimberley als nötig erwiesen haben. 
Die der außerordentlichen Generalversammlung 
unterbreiteten Vorschläge sahen eine Statuten- 
veränderung dahin vor, daß in London künftig 
überhaupt keine Aufsichtsratssitzungen mehr abge- 
halten werden sollen. Überhaupt sollten nur noch 
zwei Verrichtungen in London vorgenommen 
werden dürfen: Der Einkauf von Materialien 
durch einen Agenten der Gesellschaft und die 
Umschreibung der Aktien in einem „Share 
transfer office“. In der Zwischenzeit zwischen 
der Einberufung und dem Termin der außer- 
ordentlichen Generalversammlung hatte sich die 
Diamantenkrisis indes so sehr verschärft, daß ge- 
rade im gegenwärtigen Zeitpunkt die Londoner 
Aussichtsratssitzungen anscheinend schwer entbehr- 
lich waren. Auf Antrag der Verwaltung wurde 
daher eine Vertagung des Gegenstandes bis zu 
einer neuen, am 14. März 1908 abzuhaltenden 
Versammlung beschlossen, in der die Statuten- 
veränderungen unverändert angenommen wurden. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in 
Kapstadt.) 
Guano-Lager auf den Ashmore-Insein. 
Zeitungsnachrichten zufolge hat die britische 
Regierung die im Indischen Ozean unweit der 
Küste von Westaustralien belegenen drei Ashmore- 
Inseln an einen Mr. J. Wilkinson aus Adelaide 
verpachtet. Dieser hat unter dem Namen „The 
Ashmore Islands and Australian Fertilisers Com- 
pany“ ebendaselbst eine Gesellschaft gebildet, 
welche die Ausbeutung der als ungeheuer be- 
zeichneten Guano-Läger sofort in die Hand 
nehmen soll. Das Hauptabsatzgebiet wird einst- 
weilen Südaustralien sein, das mit seinem aus- 
gedehnten Weizenbau derjenige Bundesstaat ist, 
der die meisten Düngemittel konsumiert. Später 
will man sich aber auch nach anderen Absatz- 
gebieten umsehen, so daß die „Pacific Islands 
Company“, die bis jetzt für Australien ein Mo-
	        
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