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im Vorjahre auf 133 352 381 8 für 1907 oder
um 11,5 v. H., in Rußland von 22 469 432 86
auf 26 518 253 8 oder um 18 v. H. Anderseits
sank die Ausbeute in den Vereinigten Staa-
ten von Amerika von 94 373 800 &S im Jahre
1906 auf 89 198711 3 im letzten Jahre oder
um 5,5 v. H. und in Australien von
82 358 207 3 auf 75 849 348 8 oder um 7,9 v. H.
Bei den minder wichtigen Goldländern traten
keine bedeutenden Veränderungen des Ausbringens
ein. Mexiko verzeichnete eine mäßige Zunahme,
Kanada, namentlich im Mukongebiet, einen be-
trächtlichen Rückgang. Britisch-Indien verminderte
die Ausbeute etwas, während sie in Rhodesia
wesentlich zunahm. So glichen sich die Schwan-
kungen ziemlich aus.
Im Jahre 1907 wurden neue bedeutende
Goldfundstellen nicht entdeckt oder der Ausbeutung
erschlossen, und auch wesentliche Verbesserungen
in den Methoden der Goldgewinnung wurden
nicht eingeführt, wenn auch kleinere Fortschritte
hierin fortwährend zu verzeichnen waren. Ab-
gesehen vom Transvaal war bei der Goldproduk-
tion der Welt im letzten Jahr eine größere
Steigerung der Schwemmgoldgewinnung als des
eigentlichen Goldbergbaus in unterirdischen Minen
zu bemerken. Das lag an der Verbesserung der
Goldbaggerei, die zur Ausbeutung früher nicht
mit Aussicht auf Gewinn in Angriff zu nehmender
Schwemmgoldfundstellen verhalf.
Ein ungewöhnlich großer Teil des 1907 ge-
wonnenen Goldes wurde unmittelbar als Umlaufs-
mittel und für Bankreserven in Gebrauch ge-
nommen. Das war eine der Wirkungen des
lebhaften Geschäftsverkehrs in der Handelswelt
während der letzten Jahre.
Staaten zogen außer der eigenen Goldproduktion
im Werte von 89 Millionen Dollar noch für
88 Millionen Dollar Gold aus der übrigen Welt
an sich, so daß sie 43 v. H. der Welterzeugung
von Gold sich sicherten. Trotz dieses großen
Goldzuflusses kam gerade in diesem Lande die
Finanzkrisis mit solcher Stärke zum Ausbruch.
(Nach The Engincering and Mining Journal.)
Drämie für die Kuffindung von phosphatlagern in
Heuseelond.
In der „New-Zealand Government Gazette“
vom 24. April d. Is. macht die Regierung von
Neuseeland bekannt, daß sie gewillt sei, für die
Entdeckung eines oder mehrerer ausnutzungsfähiger
Phosphatlager innerhalb der „Dominion“ eine
Prämie zu zahlen. Für Lager auf Kronlände-
reien soll diese Prämie 500 2 betragen, für
solche auf im Privatbesitz befindlichem Land 250 K.
Die Vereinigten
Die Erteilung der Prämie ist an die Erfüllung
der nachfolgenden Bedingungen geknüpft:
1. Das Material des Lagers oder der in der
Nähe befindlichen Lager darf nicht vor dem Er-
laß der Bekanntmachung (22. April 1908) bereits
zur Herstellung von Düngemitteln verwandt und
in den Handel gebracht worden sein.
2. Das Lager muß leicht erreichbar sein und
eine lohnende Bearbeitung gestatten.
3. Das von dem Landwirtschaftsminister er-
nannte Prüfungskomitee muß überzeugt sein, daß
das Lager groß genug ist, um den gewöhnlichen
Bedarf der „Dominion“ für fünf Jahre zu decken.
4. Das aus dem gefundenen Phosphat her-
gestellte Düngemittel muß zu einem Preise ver-
kauft werden können, der der Landwirtschaft seine
nutzbringende Anwendung gestattet.
5. Das gefundene Phosphat soll im Durch-
schnitt mindestens 50 v. H. phosphorsauren Kalk
enthalten, doch soll das Komitee das Recht haben,
Lagern von geringerem Durchschnittsgehalt einen
Teil der Prämie zuzusprechen.
6. Die Prämie soll nur demjenigen gezahlt
werden, der zuerst die obigen Bedingungen
erfüllt.
Die Zahlungsbedingungen sind: ein Fünftel
des Betrages nach Eingang des günstigen Be-
richtes des Komitees, ein Fünftel nach Ablieferung
der ersten 200 Tonnen und je ein weiteres
Fünftel nach Ablieferung jeder weiteren 150 Tonnen
an die Käufer.
Während des Jahres 1906 importierte Neu-
seeland 11 202 Tonnen Rohphosphate und un-
gefähr 30 000 Tonnen Superphosphate. Das
gesuchte Lager müßte also mindestens einige
hunderrtausend Tonnen Rohphosphate liefern.
Bis jetzt hat man nur im Clarendonbezirk (Otago)
auf der südlichen Insel ein kleineres Phosphat-
lager gefunden. Die 5000 bis 6000 Tonnen,
die man daraus gewonnen hat, sind in Dunedin
weiter verarbeitet worden, indessen waren die
Fabrikanten von der Güte des Materials nicht
sehr befriedigt. Man bezieht deshalb die Roh-
phosphate auch wieder von den Südsee-Inseln.
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem
Kaiserl. Generalkonsulat in Sydney.)
Jollbegünstigte Einfuhr von Vanllie aus den fran-
Fösischen Besitzungen in der Südsee nach Frankreich.
Durch Verordnung der französischen Regierung
vom 31. Mai d. Is. ist die Menge Vanille, die
aus den französischen Besitzungen in der Südsee
in der Zeit vom 1. Juli 1908 bis zum 30. Juni
1909 unter den durch die Verordnung vom
30. Juni 1892 vorgeschriebenen Bedingungen