516 Die Arbeiterfrage.
2. Die thatsächlichen Zustände der Arbeiter.
Wenig Zweifel kann leider obwalten über die tbatsächlichen Zustände
der Arbeiter. Verhältnissmässig seltene Ausnahmen abgerechnet sind sie
nichts weniger als erfreulich.
a) Was zuerst die Fabrikarbeiter und die ihnen hierin gleichstehenden
Arbeiter in sonstigen grossen Unternehmungen betrifit, so liegt
vor Allem ihre grosse Abhängigkeit vor Augen, und zwar unterliegen sie einer
solchen in doppelter Beziehung. Zunächst insoferne sie an bestimmte Gewerbeunternehmungen
überhaupt gebunden sind. Ein Fabrikarbeiter kann nur in
einer Fabrik und in dieser wieder nur in einer bestimmten Abtheilang
thätig sein, wobei er überdiess nichts weiter zu sein pflegt, als ein intelligentes
Pertinenzstück einer Maschine. Ausser dieser Beschäftigung ist er
zu gar keiner Verwendung seiner Kraft und Zeit fähig. Und wenn eine
gleich unbedingte Abhängigkeit von einem bestimmten Geschäfte bei den
von grossen Unternehmern verwendeten Arbeitern nicht vorhanden ist, so
sind doch auch sie einzeln stehend von keiner Bedeutung und schwer verwendbar;
sie zählen nur in der Masse und nicht nach ihrer Persönlichkeit.
Abhängig sind sie aber alle zusammen noch in der zweiten Beziehung, dass
sie sich persönlich ganz in den Händen der Inhaber der grossen Gewerbeanstalten
befinden. Diese bedürfen allerdings einer gewissen Anzahl von
Arbeitern, allein nicht gerade des bestimmten Einzelnen; er ist eine fungible
Sache nach römisch-rechtlichem Sprachgebrauche. Wenn er sich irgend wie
dem Lohnherrn unangenehm macht oder einem diesem nicht passende Forderung
stellt, so finden sich schon Andere, welche seine Stelle einzunehmen
bereit sind; er wird also entlassen und damit wahrscheinlich ins Elend gestürzt.
Jeden Falles kann der Unternehmer leichter einen Arbeiter entbehren
als dieser eine bezahlte Verwendung. Nur selten sind die Verhältnisse
von entgegengesetzter Art, so nämlich, dass der Unternehmer wegen
Geschäftsandrang oder wegen Erweiterung seiner Einrichtungen der Arbeiter
sehr bedarf und er also ihren Eintritt oder ihr Verbleiben zu gewinnen
hat; überdiess sind diese für die Arbeiter günstigen Conjuncturen wesentlich
vorübergehend. Allerdings haben die Arbeiter vielfach versucht,
durch allgemeine Arbeitseinstellungen ihren Lohnherrn Bedingungen abzuscheiden.
Das, was veornfoftigerweise zu gewähren ist, mnss nach Billigkeit sowobl als
nach Kiugheit den im Lohne des Btaates Stehonden ebenfalls gewährt werden, sollten sie es
auch nicht haben mit erzwingen helfen. Und wer steht dafür, dass nicht bei einer ferneren
Entwicklung und Organisation der Bewegung endlich auch die Ärarischen Arbeiter sich betbeillgen
werden? Allgemeine Arbeitseinstellungen derselben dürften je nach den Umständen
auch für den Staat grosse Unzuträglichkelten und selbst Gefahren mit sich bringen, wenngleich
derselbe nicht leicht durch wirthschaftliche Gründe genöthigt sein kann, sich auf
diese Weise eine Einräumung abäringen zu lassen.