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III.
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9
Kündbarer Mfandbrief
über
— — —— — — — — — Mark
Deutsche Reichswährung.
Dem Inhaber dieses Pfandbriefes werden nach Auf—
kündigung — — Mark deutsche Reichswährung bar
ausgezahlt und bis dahin mit. Prozent jährlich
verzinst.
Die Zahlung des Kapitals und der Zinsen ist außer durch
das gesamte Vermögen des Vereins auch durch die Haft-
verbindlichkeit seiner Mitglieder gesichert. I
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Dresden, den
Der Landwirtschaftliche Kreditverein
im Königreiche Sachsen.
9
Königl. Kommissar. Direktor. Direktor.
Die 8§ 58, 60, 61, 62, 63 und 87 sind auf der Rückseite
abzudrucken.
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Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
1916. 29