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Blieb unangetastet sicher unter dem vereinigten Schutze des
Koͤnigs und des Parlaments ?).
Endlich aber verschwand der Lehenzius ganz. Noch 1333
bezahlte Koͤnig Eduard III. ein paar alte Reste desselben.
Wie aber 1343. Johann XII. starb, und Benedikt XIII. an
seiner Statt gewaͤhlt wurde, so hörte König Eduard III. mit
einemmale ganz auf, den herkömmlichen Tribut zu entrichten.
*) So wurde 1306 dem Parlament folgende Beschwerde vorgelegt:
Liem de denar' Sancti Petri a Progenitoribus Regis primitus
sub certa sorma conceseis, a prima concessione sun sub
cadem sorma a tempore cujus non extat wemoria persolutis,
nunc autem conira diclam concessionem minus rationabiliter
exactis in grare dauipnum Ecclesiarum et totius . Anglicani.
S. Rotuli Parliamentorum. T. I. p. 221.
Und bei Rymer findet sich T. II. P. I. p. 146 ein Schreiben
König Eduards 11. (1515. 1. März) an den päbstlichen
Nuntius, daß er bei Hebung des Peters-Pfennings, durchaus
nicht von der bisherigen Observanz abgehen dürfe, wie er doch
versucht hatte. Dagegen sollte man aber auch glauben, daß
oft der englische Clerus versucht habe, den beiligen Vater um
die ganze Einnahme zu bringen, denn es hat etwas gar zu
Auffallendes, wenn man Prior und Kapitel von Canterbury
in einer Urkunde vom 25. März 1317 seierlich versichern
hört, daß sie ihr ganzes Archiv nachgesehen hätten, und nichts
von einem Peterspfenning finden. S. Wilkins T. II. p. 467.
Allein im Archive des Priors und Kapitels konnte sich auch
nichts davon finden, sondern bloß im Erzbischöftichen. Die
Anfrage, die der König gemacht hatte, bing wahrscheinlich mit
Folgendem zusammen:
4316. 1. Mai schrieb Johann XXIl. nis Avignon: er höre,
daß zwar der Peterspsenning in England ordentlich gehoben
werde, allein das gesammelte Geld werde ihm doch
nicht überschickt, und man brauche allerhand Vorwände,
um sich zu entschuldigen. Er habe deßwegen, die Hebung
zu besorgen, einen Legaten mit voller Jurisdiction nach
England gesandt. Wilkins I. c.