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hatte zur Folge, daß im Oktobertermin 100 000 kg
zu verhältnismäßig guten Preisen abgesetzt werden
konnten. Die erzielten Sätze blieben jedoch noch
immer um etwa 5 Fr. hinter denen des Jahres
1907, die allerdings außergewöhnlich hoch waren,
zurück.
Die angebotene und verkaufte Ware ist im
letzten Jahre am hiesigen Platze von 312 400 kg
auf 227 700 kg und in London von 241 000 kg
auf 214 000 kg zurückgegangen, während in
Liverpool eine Erhöhung des Umnsatzes auf
28 500 kg gegen 22 000 kg im Jahre 1907
(37250 kg in 1906) zu verzeichnen war.
Die Gesamteinfuhr an Elfenbein belief sich
im letzten Jahre auf rund 347 000 kg gegen
327 800 kg im Jahre 1907. Größere Mengen
dieses Artikels wurden innerhalb der letzten fünf-
zehn Jahre nur dreimal, und zwar 1895:
362 000 kg, 1902: 370 000 kg und 1903:
354 000 kg, hier eingeführt.
Die Vorräte am Jahresschlusse wurden auf
270 000 kg geschätzt, mithin 109 300 kg mehr
als 1907, wo sie 160 700 kg betrugen. Die im
Betriebsjahre zum Verkauf gelangten 227 700 kg
Elfenbein setzten sich aus folgenden Gattungen
zusammen: Kongo hart 130 067 kg, Kongo
5004 kg, Angola 59 496 kg, Senegal 11 097 kg,
Gabun 4819 kg, Abessinien 1399 kg, Ambrize
1787 kg, Kamerun 1438 kg, Westküste 3243 kg,
Agypten 8475 kg, Flußpferdzähne 147 kg, Rhi-
nozeroshörner 7 kg und Seltenheiten usw. 721 kg.
Die Preise für Kongo-Elfenbein hart, das
nahezu die Hälfte der auf den hiesigen Markt
gebrachten Menge darstellt, stellten sich Ende 1908,
wie folgt: Gesunde Zähne 29¾ bis 36 Fr., mehr
oder weniger defekte Zähne 29 bis 33½ Fr.,
defekte Zähne 25 bis 33¼ Fr., sehr defekte
Zähne 10½ bis 29¾ Fr., Oversizes 28½ bis
32 Fr., Oversizes, flach 29 bis 31 Fr., Bangles
28¼ bis 311¼ Fr., Bangles, leicht 27 bis
29¾ Fr., Bangles, flach 27 bis 30¼ Fr.,
Bangles, flach und leicht 23 bis 26¼ Fr., Zähne
für Billardkugeln, 2⅜ bis 3 engl. Zoll 36 bis
41½⅛½ Fr., 2¼ engl. Zoll 30 bis 34 Fr., 2⅛
engl. Zoll 27¾ bis 29¾ Fr., 2 engl. Zoll 23
bis 27½ Fr., Scrivailles fest 15 bis 211¼ Fr.,
Serivailles hohl, schwer 15 bis 19½ Fr. und
Scrivailles hohl, leicht 9¼ bis 15½ Fr.
Der Durchschnittspreis, ohne Rücksicht auf
Oualität oder Gewicht, betrug im Jahre 1908
26,40 Fr. pro kg (1907: 33,52 Fr.), das Durch-
schnittsgewicht 8⅜ kg (1907 ebenfalls 8⅝ kg).
Die für 1909 in Aussicht genommenen Elfen-
beinversteigerungen sind auf den 2. Februar,
4. Mai, 27. Juli und 2.November festgesetzt worden.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Antwerpen.)
Straßenbau in Britisch-Ostafrika.
Der East African Standard vom 14. No-
vember 1908 meldet, daß die Regierung Britisch-
Ostafrikas nunmehr den schon seit Jahren ge-
planten Bau einer fahrbaren Straße von Mombasa
über Tivi und Gasi nach dem deutsch-englischen
Grenzort Vanga in Angriff genommen hat.
Für den Handelsverkehr Tanga—Mombasa
dürfte die neue Straße kaum von erheblicher Be-
deutung sein, da von Tanga aus nur wenig
Waren nach Britisch-Ostafrika eingeführt werden,
deren Transport vermutlich wie bisher zur See
stattfinden wird. Dagegen ist sie von großer
Bedeutung für das an ihr liegende außerordent-
lich fruchtbare Gebiet Britisch-Ostafrikas selbst, da
dessen Produkte (Bauholz, Gummi, Kokosnüsse,
Mais, Kartoffeln, Reis) nunmehr einen leichteren
Zugang nach Mombasa und damit Anschluß an
dessen Seeverkehr sowie an die Ugandabahn er-
langen.
Das zwischen Mombasa und Gasi liegende
Gebiet ist bergig und hat ein zwar tropisches,
aber gesundes Klima, ist daher für europäische
Ansiedlung geeignet. Das südlich von Gasi ge-
legene Gebiet ist zwar außerordentlich fruchtbar,
insbesondere an Reis, aber ungesund und für
europäische Ansiedlung ungeeignet. Sir Eliot
empfiehlt in seinem Werke -The East Africa
Protectorate:, in diesem Gebiete Inder anzu-
siedeln, die hier ein ihrem heimischen ähnliches
Klima finden würden. Durch deren Niederlassung
würde erst die Nutzbarmachung des Landes er-
möglicht, die bisher an Bevölkerungsmangel ge-
scheitert sind.
Technische Schwierigkeiten sind bei dem Straßen-
bau nicht zu überwinden. Brücken sind nur über
den Ramisifluß und einen bei Gasi weit ins Land
reichenden Meeresarm zu bauen.
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Vizekonfulats
in Mombasa.)
Gesetge, betrefkend die Ubernahme des Rongo-
staates durch Belgien.
Sowohl im Moniteur Belge als auch in der
Oktobernummer 10bis des Bulletin Officiel de
I'Etat Indépendant du Congo sind diejenigen
Gesetze, welche auf die Übernahme des Kongo-
staates durch Belgien Bezug haben, veröffentlicht
worden.
Hierunter befinden sich namentlich:
1. Das vom 18. Oktober 1908 datierte Ge-
setz, welches den übernahmevertrag vom 28. No-
vember 1907, dessen Text beigedruckt ist, gutheißt.
Zu dem Vertrage gehören das provisorische Ab-
kommen vom gleichen Tage, inhalts dessen vont