Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Zunächst überzeugten sich alle Anwesenden, daß das Gerät ganz leer und sein Boden so 
eingelassen ist, daß er ohne Vorsatz nicht verschoben werden kann. Dann prüften sie die Beschaffen- 
heit des Bodens, ob er eben oder bauchig, nach oben erhöht oder nach unten eingedrückt sei, oder 
andere Abweichungen von einer ebenen Fläche habe; es fand sich in dieser Hinsicht, daß 
Die sonstige Beschaffenheit und Form des Geräts ist folgenden 
Die Stellung des Geräts ist folgende: 
Bemerkung: Von den Beamten, welche die Ver- 
messung ausführen, ist hierneben eine Handzeichnung 
des Geräts zu entwerfen und anzugeben, ob und 
nach welcher Seite das Gefäß Neigung hat; bei Ab- 
weichung des Geräts von der wagerechten Stellung 
ist der höchst= und der niedrigstgelegene Punkt des 
Gefäßrandes zu bezeichnen. 
Sodann wurde zur Vermessung des Geräts mit Wasser von Zentimeter zu Zentimeter ge- 
schritten, soweit dies zur Ermittlung des gewonnenen Bieres notwendig schien. Hierzu wurde ein 
geeichtes 1-Maß wagerecht gestellt und mit kaltem Wasser bis zum Überlaufen gefüllt. 
Dieses Wasser wurde sodann ohne Verlust in das Gerät übergegossen und mit Hinzugießen einzelner 
Liter, und soweit nötig, unter Wiederholung des Verfahrens, sowie mit Zuhilfenahme des amtlich 
geeichten Zentimeterstabes ermittelt, daß bei einem in dem Geräte vorhandenen, bei Punkt 
vorstehender Skizze gemessenen Wasserstande: 
von 1 cm 1 Wasser 
„ 2 „ „ 
„ 3, - I » Bemerkung: Es ist statthaft, bei 
4 größeren Gefäßen die ermittelte 
% 5 7 Literzahl erst von einer größeren 
5 1 Flüssigleitshöhe als 1 cm ab zu 
„ ».............................·........... ,, verzeichmen. 
77 6 7ddd—---. . l » 
»7 l» 
« » (ufw. nach Bedarf, · 
eingegossen waren. 
Die Anwesenden haben sich jeder einzeln von der Richtigkeit dieser Vermessungen überzeugt. 
Die gegenwärtige Verhandlung ist während des Vermessungsgeschäftes fortlaufend in zwei 
gleichlautenden Ausfertigungen aufgestellt worden. Der Brauereiinhaber ist verpflichtet, den durch die 
nasse Vermessung ermittelten Raumgehalt von ... . . .1 nebst der Nummer auf dem Gefäße spätestens 
binnen Tagen vorschriftsmäßig verzeichnen zu lassen. 
Um . Uhr . mittags ist das Vermessungsgeschäft geschlossen und sofort 
die Verhandlung in beiden Ausfertigungen nochmals vollständig durchgelesen von den Anwesenden 
genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden.
	        
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