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es mir nicht möglich, eine genaue ärztliche Unter-
scheidungsdiagnose dieser beiden Lepraarten nach
ihren äußeren Symptomen zu erhalten. Man
hat diese Unterscheidung natürlich aus rein prak—
tischen Gründen aufgestellt und will damit die
Bazillenträger unter den Leprösen von den zeit—
weise bazillenfreien, in letzter Linie also wohl die
vorgeschrittenen von den Anfangsstadien trennen.
Die nicht ansteckenden Aussätzigen haben sich
monatlich dem Arzte des Munizipaldienstes oder
dem Arzte des Bezirkes bei dessen monatlichem
Besuche vorzustellen. Alle Arzte, Lazarettgehilfen
und Häuptlinge haben sofort Anzeige zu erstatten,
sobald sich Anzeichen der Kontagiosität bei einem
der ihrer Uberwachung anvertrauten Leprösen
einstellen.
Die ansteckenden Fälle — diese schwerwiegende
Diagnose muß von einem Arzte gestellt oder
bestätigt sein — werden während der Periode
ihrer Kontagiosität isoliert bzw. interniert. Die
Absonderung kann im eigenen Heimatdorfe des
Kranken vorgenommen werden, falls die Familie
sich dazu verpflichtet, die Isolierung selbst wirk-
sam durchzuführen. Alle Kranken, bei denen
keine genügende Isolierung auf diesem Wege
möglich ist, serner alle hinfälligen und in weit
fortgeschrittenem Stadium befindlichen Leprösen
sollen in einem Asyle untergebracht werden. Die
Häuptlinge und Familienältesten sind für die
Durchführung der heimatlichen JIsolierung mit
verantwortlich. Entweicht ein Kronker, so werden
sie mit einer Geldstrafe von 100 bis 500 Fr.
belegt. Die eigenmächtige Unterbrechung der
Internierung wird an dem Kranken selbst mit
1 bis 15 Fr., im Wiederholungsfalle mit Ge-
fängnis bestraft. Stand der Lepröse im Genusse
der Isolierung innerhalb seines Wohnortes, so
hat der erste Rückfall ihrer Durchbrechung seine
zwangsweise Unterbringung in einem Asyle zur
Folge.
Die praktische Durchführung dieser Bestim-
mungen ist noch in den Anfängen begriffen. Man
sieht, wie die französische Regierung bei Lösung
der Riesenaufgabe der Leprabekämpfung die Ein-
geborenen selbst in weitgehendem Maße heranzu-
ziehen sucht, was schon mit Rücksicht auf die
Kostenfrage sehr erwünscht sein muß und, wie
man offenbar hofft, auch mit wenig rigorosen
Mitteln Erfolge zu erzielen.
Was nun die eigentlichen Lepraasyle anbetriftt,
so ist das damit erstrebte Endziel, daß jeder Be-
zirk der Kolonie sein eigenes Lepradorf, seine
„Village de ségregation erhalten soll. In der
Cote de Guinée bestehen bisher aber erst drei
solcher Dörfer (in Boké, Labé und Kankan). Diese
Villages de ségrégation sind also lediglich zur
Aufnahme der wenigen kontagiösen Aussätzigen
bestimmt, deren Isolierung im eigenen Wohnorte
nicht gewährleistet ist, oder die sich in vorge-
schrittenem Stadium befinden. Das Gelände in
der nächsten Nachbarschaft des Asyls wird den
Insassen zum Ackerbau zur Verfügung gestellt.
Die Lage wird so gewählt, daß jede andere An-
siedlung noch mindestens 100 m von den Farmen
der Asylisten abseits liegt; anderseits sollen fie
nicht weiter als 4 km vom Wohnsitz des über-
wachenden Arztes entfernt sein. Letzterer hat sie
wöchentlich mindestens einmal zu besuchen. Ein
farbiger Lazarettgehilfe, der in oder dicht bei
dem Lepradorfe stationiert ist, hat dessen Be-
wohner zu kontrollieren und auf die Ausführung
der vom Arzt gegebenen Anordnungen zu achten.
So weit als möglich werden den Leprösen von
der Verwaltung Lebensmittel geliefert, die sie sich
aber selbst zuzubereiten haben. Für Durchführung
der Internierung und den Lebensunterhalt eines
Leprösen steht dem Bezirksleiter die Summe von
200 Fr. jährlich zur Verfügung.
Abgesehen von den eben skizzierten Anfängen
in der Leprabekämpfung und den früher schon
geschilderten Maßnahmen gegen die Pocken hat
man noch nicht viel zur Eindämmung oder Ver-
hütung anderer Volkskrankheiten tun können. Der
Grund liegt, wie in unseren Besitzungen auch, in
den beschränkten Mitteln.
Gar nichts hat bisher in der Cöte de Guinee
zur genaueren Erforschung oder Bekämpfung der
Schlafkrankheit geschehen können, obwohl sie
über das ganze Land verbreitet ist, glücklicher-
weise in nicht gerade hohem Maße. Wahrschein-
lich ist sie hier aber schon seit längerer Zeit
endemisch. Eine eigenartige Behandlungsweise hat
sich in einzelnen Teilen des Hinterlandes heraus-
gebildet, wo die mohammedanischen Marabuts die
geschwollenen Lyomphdrüsen des Halses exstirpieren.
Einen Erfolg haben indessen die französischen
Arzte von dieser Therapie bisher nicht gesehen.
Im Gegensatz zu unseren Kolonien soll Tuber-
kulose hier nicht selten sein. Sehr stark ist das
Land mit Syphilis durchseucht, ohne das wirk-
same Maßnahmen gegen ihre Meiterverbreitung
hätten ergriffen werden können.
Sehr günstig ist die Kolonie in der Alkohol-
frage für die Eingeborenen gestellt, da es ge-
lungen ist, den Schnapsimport in sehr engen
Grenzen zu halten. Er beträgt jährlich nicht
mehr als für rund 300 000 Fr. Zu verdanken
ist dieses Resultat einem doppelten Grunde; erstens
einem sehr hohen Einfuhrzoll auf Alkohol (2 Fr.
pro Liter) und zweitens dem in der Guinee
francaise weitreichenden Einfluß des Mohamme-
danismus.
Erwähnt sei schließlich noch, daß man im
vorigen Jahre, als die Möglichkeit einer Pestein-