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5. der Farmer Jakobus Lombard in Streidfontein (Bezirk Grootfontein),
6. der Bergwerksdirektor Dr. Paul Heimann in Tslumeb (Bezirk Grootfontein),
7. der Farmer Erich Rust in Ondekaremba (Bezirk Windhuk),
8. der Rechtsanwalt und Notar Dr. Max Fritzsche, Bürgermeister in Windhuk,
9. der Farmer Otto Bohnstedt in Kaltenhausen (Bezirk Karibib),
10. der Kaufmann Eduard Wardesky in Swakopmund,
11. der Kaufmann Eugen Mansfeld in Swakopmund,
12. der Farmer Hermann Brandt in Marienthal (Bezirk Gibeon),
13. der Farmer Johann Wittmann in Naute (Bezirk Keetmanshooy),
14. der Direktor August Stauch in Kolmannskuppe (Bezirk Lüderitzbucht),
15. der Kaufmann Hugo Abraham in Gobabis.
II. Soweit Landesratsmitglieder nicht am Orte der Verhandlungen wohnen, erhalten sie
Tagegelder in Höhe von 15 .& für jeden Tag der notwendigen Abwesenheit von ihrem Wohnsitz.
Außerdem wird ihnen Ersatz für die tatsächlich entstandenen Fuhrkosten gewährt.
Windhuk, den 13. März 1910.
Der Kaiserliche Gouverneur.
In Vertretung:
Hintrager.
Die Satzungen der Deutsch-Westafrikanischen Bank
(D. Kol. Bl. 1905, Nr. 3, S. 63 ff.) haben unterm 5. März d. Is. mit Genehmigung des Reichs-
kanzlers folgende Abänderung erfahren:
Der § 2 wird, wie folgt, geändert:
In Ziffer 2 werden die Worte „aus diesen Papieren“ bis „beigegeben sein“ gestrichen.
In Ziffer 3 werden hinter dem Worte „bewegliche“ die Worte „und unbewegliche“ ein-
geschaltet.
In Ziffer 5 werden die Worte „und gegen Deckung“ gestrichen.
Bekaonntmachung, betr. Sperrung der unteren Strecke der südwestafrikanischen
Staatsbahn Swakopmund—Windhuk.
Vom 24. Februar 1910.
Gemäß Reichsgesetzes geht vom 1. April d. Is. der gesamte Durchgangsverkehr der Staats-
bahnstrecke Swakopmund — Jakalswater — Karibib auf die Otavibahn über. Die Staatsbahn-
strecke Swakopmund —Jakalswater—Karibib wird für den Durchgangsverkehr geschlossen.
Zur Bedienung des Lokalverkehrs der Strecke Swakopmund —Jakalswater — Karibib wird
auf Anordnung des Herrn Gouverneurs je nach dem Bedarfe der Anlieger Tierbetrieb zugelassen
werden. Angebote von Unternehmern, die diesen Betrieb übernehmen wollen, werden von der
Eisenbahnverwaltung in Windhuk entgegengenommen, von der auch die Bedingungen bezogen
werden können.
" Zur Erleichterung des Überganges werden jedoch Lokomotivzüge noch zwei Monate lang
in Abständen von 14 Tagen verkehren.
Windhuk, den 24. Februar 1910.
Kaiserliche Eisenbahn = Verwaltung.
Rintelen.