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leute Zauberer. Blitz und Donner finden noch
heute gewisse Beachtung; der vom Bilitz getroffene
und erschlagene Mensch erleidet den Tod als
Strafe für begangenes Unrecht. Die Buschleute
sprechen die Namasprache. Ursprünglich hießen
sie Songuas. Schon 1668 finden sie in einem
holländischen Werke über Völkerkunde Erwähnung
als Bewohner von Südafrika. Die Buschleute
find offenbar die Urbewohner von Südafrika und
von dort auch nach ihren jetzigen Wohnsitzen in
der Namib vorgedrungen bzw. von anderen
Stämmen dahin verdrängt worden.
Über die Gewohnheiten und Rechtsanschauungen
der Namib-Buschleute habe ich manches in Er-
fahrung bringen können, was der Aufzeichnung
wert ist. Ich wohne seit zwei Jahren in der
Nachbarschaft der Buschleute und bin als Ver-
waltungsbeamter und Eingeborenenrichter vielfach
mit den Namib-Buschleuten in Berührung ge-
kommen. Anspruch auf Vollständigkeit machen
jedoch meine Aufzeichnungen naturgemäß nicht.
Der Buschmann als Familienvater ist in jeder
Beziehung das Haupt seiner Familie. Den An-
ordnungen des Familienoberhauptes wird un-
bedingt Folge geleistet.
Das Vermögen des Familienvaters, welches
in Waffen, Kleidungsstücken, Sandalen, Koch-
geräten und Jagdhunden besteht, erbt der älteste
Sohn. Die Witwe und Töchter sind von der
Erbfolge völlig ausgeschlossen. Der älteste Sohn
erbt auch die Hegemonie in der Familie und
kann als deren Oberhaupt auch von der ver-
witweten Mutter Gehorsam fordern. Gleichzeitig
besteht aber die Sitte, daß, sobald der älteste
Sohn Universalerbe seines verstorbenen Vaters
wird, das bisherige Besitztum des ältesten Sohnes,
wie Waffen, Kleidungsstücke usw., auf dessen nächst-
jüngeren Bruder übergehen uff.
Der Familienvater hat zwar volle Gewalt
über Frau und Kinder, ein Verkaufen, Ver-
pfänden oder Verleihen ist jedoch ungebräuchlich
— bis auf eine Ausnahme: Töchter werden
manchmal an Männer als Ehegattinnen verkauft.
Der Familienzusammenhang ist ein enger. Die
Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen; es
wird dabei getreulich geteilt.
Steht die Geburt eines Kindes unmittelbar
bevor, dann wird vom Vater vor dem Windschutz,
dem „Elternhause“, ein kleines Feuer angemacht
und sorgfältig unterhalten. Auf dem Feuerchen
darf kein Topf stehen, darf nicht gebraten und
gekocht werden. Es herrscht der Glaube, daß
das Unterlassen dieses Brauches der Mutter und
dem neugeborenen Kinde das Augenlicht koste.
Nach der Geburt wird neben dem kleinen Feuer
noch ein großes Freudenfeuer angezündet, ohne
Unterschied, ob ein Knabe oder ein Mädchen zur
Welt gekommen ist. Außer dem Feuer genießen
auch einige Tiere eine gewisse Verehrung, z. B.
die Paviane; sie werden nicht getötet und der
Buschmann enthält sich auch bei größtem Hunger
des Genusses ihres Fleisches. Als Grund hierzu
gab man mir die Menschenähnlichkeit der Affen
an. Bei Freudenfesten wie bei Geburten, find
auch Tiertänze üblich. Die Gangart der Anti-
lopen, besonders aber die der Paviane wird bei
diesen Tänzen nachgeahmt.
Bei der Bestattung eines erwachsenen Toten
werden folgende Feierlichkeiten beobachtet: Der
Tote wird in der Regel am folgenden Morgen
begraben, jedenfalls nicht früher, als bis von den
nächsten Nachbarn der Tod konstatiert worden
ist. Angehörige des Toten und die Nachbarn
ergehen sich sprechend und singend in Toten-
klagen. Ein 2 m tiefes, nach oben sich ver-
engendes Loch wird gegraben, der Boden des
Grabes mit kleinen Büschen bedeckt; darauf wird
der Tote gelegt, wieder mit Büschen zugedeckt,
auf denen dann kleine weiße Steine aufgetürmt
werden. Die Offnung wird dem Erdboden gleich-
gemacht und, ebenso wie die Leiche selbst, min
Wasser begossen, das mit einer Medizin (Gift aus
einer Wurzel) vermengt ist. Dadurch sollen
Schakale und Wölfe von der Begräbnisstelle
ferngehalten werden. Die Bestattung von Kindem
erfolgt in ähnlicher, nur einfacherer Weise, ledig-
lich durch die nächsten Familienangehörigen.
Oben wurde schon der Werftälteste erwähnt.
Die Buschleute leben in Werftverbänden, die sich
meist aus den nächsten Verwandten zusammen-
setzen. Es herrscht das Bestreben, die Familien-
glieder so lange wie möglich in einem Wertt-
verbande zu vereinen. Für Familienbezeichnungen
haben Männer und Frauen die gleichen Aus-
drücke. Es konnten nur wenige Verwandtschafts-
bezeichnungen festgestellt werden: náob für Groß-
vater, dadäb für Vater und Schwiegervater,
mamäs für Mutter und Schwiegermutter, 1 gäb
für Bruder und ! gäs für Schwester.
Ehen werden von den Männern meist im
Alter von 18 Jahren geschlossen, von den
Mädchen schon mit 13 Jahren. Der Ehe-
schließung geht ein Verlöbnis voraus. Der
Bräutigam zieht vor der Verheiratung auf Jagd
und muß mindestens einen Gemsbock erlegen.
Diesen bringt er der Braut zum Geschenk. Die
Eheschließung wird mit einem Festmahl gefeiert,
zu dem der erlegte Gemsbock den Braten liefert;
zur Feier wird aus Wurzeln, wildem Honig und
heißem Wasser ein sehr berauschendes Honigbier
gebraut und getrunken. Die junge Frau bringt
als Aussteuer Felle und Kochgerät (Teller und