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latten; doch ist die europäische Einwanderung
neuerdings eine bedeutende. Die
offizielle Sprache ist die spanische. Die
Republik ist aus den südlichen Teilen des
ehemaligen spanischen Uizerönigreichs
Buenos Ayres gebildet. Am 9. Juli 1819
erfolgte die Unabhängigkeitserkürung der
Vereinigten Staaten von La Plata, bis
endlich nach langen Kämpfen und Wirren
neben den Staaten Paraguay und Uruguay
die nunmehrige Republik Argentinien &
gründet ward, deren Verfassungsurku
vom 1. Mai 1853 datiert und nach der Wiedervereinigung
mit Buenos Ayres 6. Juni
1860 reformiert ward. Sie ist im wesentlichen
der Konstitution der Vereinigten
Staaten von Nordamerika nachgebildet.
Die gesetzgebende Gewalt ist dem Kongreß
übertragen, welcher aus zwei Kammern,
einer aus den Deputierten der Nation (von
86 Mitgliedern) und einer aus Senatoren
von 28 Mitgliedern) gebildeten, besteht.
ie vollziehende Gewalt liegt in der Hand
des Präsidenten, welchem ein Vizepräsident
ur Seite steht. Beide werden jeweilig auf
sechs Jahre gewählt. Unter dem Präsidenten
stehen die Ministersekretäre des Innern,
des Außern, der Finanzen, der Justi
und des Kriegs. Der oberste Gerichleaho
des Bundes hat seinen Sitz in Buenos
Ayres. Die Einnahmen der Republik
waren pro 1878—79 auf 16,869,129, die
Ausgaben auf 17,311,613 Pesos (1 Peso
= 4,1 Mk.) veranschlagz. Die Staatsschuld
betrug 1. Jan. 1878: 60,744,109
Pesos. Jeder Einzelstaat hat außerdem
noch sein besonderes Budget. Das Bundesmilitär
besteht aus 7506 Mann ohne
die Nationalgarde, welche der Leitung der
Provinzialregierungen unterstellt ist und
236,000 Mann und 68,000 Mann Reserve
betragen soll. Konsulate des Deutschen
Reichs bestehen in Buenos Ayres,
Cordoba, Gualeguaychu, Rosario, Salta
und San Juan. Ein deutscher Ministerresident
für die A. R. und für die Freistaaten
Paraguay und Uruguay hat in Buenos
Ayres seinen Sitz. Die Flagge der Republik
ist blau-weiß-blau gestreift. Das
Wappen bildet ein in zwei Felder geteiltes
Schild, darüber die aufgehende Sonne;
im untern Feld zwei oerschlungene Hände,
Argyrokratie — Aristokratie.
welche einen Stab mit der Freiheitsmü
halten. l. Napp, Die A. R. (1876).
t Vröhre atie (griech.), s. v. w. Pluteratie.
Aristekratie (griech., Phrnchah der
Besten«), in dem staatsphilosophischen
System des Aristoteles diejenige Staatsbeherrschungsform,
nach welcher eine gewisse
uorhußte Klasse der Staatsangehörigen
im Besitz der Staatsgewalt ist.
Bis auf die neueste Zeit ist nämlich jene
Dreiteilung des Aristoteles beibehalten
worden, welcher die Staatsbeherrschungsformen
in das Königtum (Monarchie),
die A. und die Demokratie einteilte, je
nachdem die Staatsgewalt in der Hand
eines Einzelnen sich befinde, oder je nachdem
sie einer gewissen bevorzugten Klasse
oder endlich der Gesamtheit des Volks zustehe.
Die Ausartungen jener drei Reierungsformen
aber sind nach Aristotees
die Tyrannis, die Oligarchie und die
Ochlokratie. In der ersten Ausartungsform
ist der despotische Einzelwille des
Staatsbeherrschers unbedingt maßgebend,
während in der Oligarchie nur eine geringe
Anzahl von Männern zu eignem
Vorteil die Regierungsgewalt ausübt und
ausbeutet, und während in der Ochlokratie
endlich die rohe Masse des Pöbels sich der
Herrschaft bemächtigt hat. Mit Rücksicht
auf die modernen Staatsverhältnisse aber
pflegt man jetzt zumeist nur zwei Grundformen
der Staatsverfassung unterscheiden,
die mo narchische u. die republikanische,
je nachdem die Staatsgewalt
einem Einzelnen oder je nachdem sie
der Gesamtheit der Staatsangehörigen
zusteht. In Ansehung der Republik wird
dann allerdings wieder zwischen A. und
Demokratie unterschieden, insofern nämlich
entweder eine gewisse Klasse von
Staatsbürgern die Führerschaft der übrien
und die Zügel des Staats in Händen
t, oder die Gesamtheit des Volks ohne
Standesunterschied als der Souverän erscheint.
Dem aristokratischen System aber
ist die Neuzeit nicht günstig. Keine der
dermalen bestehenden Republiken hat eine
aristokratische Staatsform, während diese
im Altertum vielfach vertreten war. Wie
namentlich in Griechenland Athen als das