Preußen und die Nationalversammlung. 105
Kaisertum wünschten, mußten daran festhalten, daß Preußen bei der Formulierung
der Bedingungen, unter denen es zustandekommen sollte, ein entscheidendes
Wort mitzusprechen habe.1 Junächst freilich war man in Berlin
durch die Machtansprüche der Versammlung so überrascht und durch die Unmöglichkeit,
mit den übrigen Regierungen zu einer Verständigung zu gelangen,
so bedrückt, daß man sich zu entscheidenden Gegenmaßregeln nicht aufraffen
konnte. Dazu kam, daß nach dem Jusammentrikt der preußischen Nationalversammlung
am 22. Mai und dem Beginn der Beratungen über die neue
preußische Verfassung diese innere Angelegenheit, die sich zunächst als die
dringendere darstellte, alle Aufmerksamkeit und Arbeitskraft der Minister in
Anspruch nahm.
Bekanntlich kam es auch in dieser Frage zu den heftigsten Reibungen
zwischen König und Ministerium. Friedrich Wilhelm war entsetzt über den
Verfassungsentwurf, den seine Minister dem Parlamente vorlegen wollten
und schließlich, nachdem sie ihm eine bedingte Justimmung mühsam abgerungen
hatten, auch wirklich vorlegten. Seinem Freunde Radowitz hat der
König damals geschrieben, er habe sich vergeblich bemüht, den allergröbsten
Unflat daraus zu entfernen, und geglaubt, in der entscheidenden Sitzung
vor Schmerz, Kränkung und Indignation sterben zu müssen. Er bat ihn
sogar, öffentlich gegen diesen Wisch das Wort zu ergreifen und ihn mit den
Waffen der Satire und heiliger Entrüstung zu geißeln.: Er hatte von Anfang
an die Überzeugung, daß bei der Stimmung der Mehrheit der Berliner Versammlung
eine Einigung zwischen ihm und ihr unmöglich sein werde und
wünschte einen Anlaß herbei, um offen mit ihr brechen und die Oiktatur
ergreifen zu können. Im siillen hoffte er noch immer, daß es möglich sein
werde, auf den Vereinigten Landtag zurückzugreifen und die Ideen durchzuführen,
an deren Verwirklichung ihn der Ausbruch der Märzrevolution
gehindert hatte.3
Bei diesem völligen Mangel an innerer Ubereinstimmung zwischen den
leitenden Faktoren fielen die Versuche der preußischen Regierung, die Begründung
einer provisorischen Lentralgewalt durch das Frankfurter Parlament
zu verhindern und eine solche noch jetzt durch die Regierungen ins
Leben rufen zu lassen, recht kläglich zu Boden; der Gegensatz zwischen König
1 Stockmar betonte damals (an Bunsen 16. Aug., Nippold 2, 461), man könne Preußen
nichts bieten, weil man ja gar nicht wisse, was es eigentlich verlange. Man darf aber doch
nicht übersehen, daß damals bestimmte Forderungen Preußens eher die Wirkung gehabt
haben würden, die im Vollgefühl ihrer Macht stehende Versammlung zu reizen und zu einer
scharfen Ablehnung zu provozieren.
21. Mai s. Meinecke, Radowitz 174; vgl. Brandenburg, Briefw. S. rooff. Der
Verfassungsentwurf mit den Randbemerkungen des Königs bei Anschütz a. a. O. 1, 596f.
* Brief an Radowitz v. 19. Juni, Meinecke 772.