Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

Preußen  und  die  Nationalversammlung.  105

Kaisertum  wünschten,  mußten  daran  festhalten,  daß  Preußen  bei  der  Formulierung
  der  Bedingungen,  unter  denen  es  zustandekommen  sollte,  ein  entscheidendes
  Wort  mitzusprechen  habe.1  Junächst  freilich  war  man  in  Berlin
durch  die  Machtansprüche  der  Versammlung  so  überrascht  und  durch  die  Unmöglichkeit,
  mit  den  übrigen  Regierungen  zu  einer  Verständigung  zu  gelangen,
so  bedrückt,  daß  man  sich  zu  entscheidenden  Gegenmaßregeln  nicht  aufraffen
konnte.  Dazu  kam,  daß  nach  dem  Jusammentrikt  der  preußischen  Nationalversammlung
  am  22.  Mai  und  dem  Beginn  der  Beratungen  über  die  neue
preußische  Verfassung  diese  innere  Angelegenheit,  die  sich  zunächst  als  die
dringendere  darstellte,  alle  Aufmerksamkeit  und  Arbeitskraft  der  Minister  in
Anspruch  nahm.

Bekanntlich  kam  es  auch  in  dieser  Frage  zu  den  heftigsten  Reibungen
zwischen  König  und  Ministerium.  Friedrich  Wilhelm  war  entsetzt  über  den
Verfassungsentwurf,  den  seine  Minister  dem  Parlamente  vorlegen  wollten
und  schließlich,  nachdem  sie  ihm  eine  bedingte  Justimmung  mühsam  abgerungen
  hatten,  auch  wirklich  vorlegten.  Seinem  Freunde  Radowitz  hat  der
König  damals  geschrieben,  er  habe  sich  vergeblich  bemüht,  den  allergröbsten
Unflat  daraus  zu  entfernen,  und  geglaubt,  in  der  entscheidenden  Sitzung
vor  Schmerz,  Kränkung  und  Indignation  sterben  zu  müssen.  Er  bat  ihn
sogar,  öffentlich  gegen  diesen  Wisch  das  Wort  zu  ergreifen  und  ihn  mit  den
Waffen  der  Satire  und  heiliger  Entrüstung  zu  geißeln.:  Er  hatte  von  Anfang
an  die  Überzeugung,  daß  bei  der  Stimmung  der  Mehrheit  der  Berliner  Versammlung
  eine  Einigung  zwischen  ihm  und  ihr  unmöglich  sein  werde  und
wünschte  einen  Anlaß  herbei,  um  offen  mit  ihr  brechen  und  die  Oiktatur
ergreifen  zu  können.  Im  siillen  hoffte  er  noch  immer,  daß  es  möglich  sein
werde,  auf  den  Vereinigten  Landtag  zurückzugreifen  und  die  Ideen  durchzuführen,
  an  deren  Verwirklichung  ihn  der  Ausbruch  der  Märzrevolution
gehindert  hatte.3

Bei  diesem  völligen  Mangel  an  innerer  Ubereinstimmung  zwischen  den
leitenden  Faktoren  fielen  die  Versuche  der  preußischen  Regierung,  die  Begründung
  einer  provisorischen  Lentralgewalt  durch  das  Frankfurter  Parlament
  zu  verhindern  und  eine  solche  noch  jetzt  durch  die  Regierungen  ins
Leben  rufen  zu  lassen,  recht  kläglich  zu  Boden;  der  Gegensatz  zwischen  König

1  Stockmar  betonte  damals  (an  Bunsen  16.  Aug.,  Nippold  2,  461),  man  könne  Preußen
nichts  bieten,  weil  man  ja  gar  nicht  wisse,  was  es  eigentlich  verlange.  Man  darf  aber  doch
nicht  übersehen,  daß  damals  bestimmte  Forderungen  Preußens  eher  die  Wirkung  gehabt
haben  würden,  die  im  Vollgefühl  ihrer  Macht  stehende  Versammlung  zu  reizen  und  zu  einer
scharfen  Ablehnung  zu  provozieren.

21.  Mai  s.  Meinecke,  Radowitz  174;  vgl.  Brandenburg,  Briefw.  S.  rooff.  Der

Verfassungsentwurf  mit  den  Randbemerkungen  des  Königs  bei  Anschütz  a.  a.  O.  1,  596f.
*  Brief  an  Radowitz  v.  19.  Juni,  Meinecke  772.