Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 62. (62e)

Fünkzehnter  Ergäuzungsband.  9.
Dr.  I.  A.  Seuffert.-Blätter

  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Die  gerichtlichen  Ratenvergleiche  und  deren  Vollstreckun
thellungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Relchsgerichts  *  —
Cloklrecht:;  Vandel#recht:  Elollproceb.

Die  gerichtlichen  Ratenvergleiche  und  deren  Vollstreckung.


Eine  große  Anzahl  besonders  der  amtsgerichtlichen
Processe  wird  durch  Vergleiche  erledigt,  inhaltlich  derer
sich  der  Schuldner  zu  ratenweiser  Abzahlung  seiner  Schuld
verpflichtet.  Die  Frage  nach  der  Ertheilung  der  Vollstreckungsclausel
  zu  solchen  Ratenvergleichen  erscheint  umsomehr
  der  Erörterung  werth,  als  dieselbe  Anlaß  gibt,
die  Form  zu  besprechen,  in  welcher  diese  Proceßvergleiche
praktisch  zu  protocolliren  wären.

Die  Forderungen  auf  die  einzelnen  Raten  sind  betagte
  Forderungen.  Die  jeweilige  Fälligkeit  zu  prüfen
ist  Sache  des  Vollstreckungsorganes.  Die  Vollstreckungsclausel
  kann  daher  zum  Zwecke  der  Vollstreckung  auf  die
einzelnen  Raten  in  der  Form  des  §  663  CPO.  sofort
und  ohne  Zusatz  ertheilt  werden.

Meistens  ist  nun  den  Ratenvergleichen  die  cassatorische
  Clausel  beigefügt:  „Wird  eine  Rate  nicht  rechtzeitig
  bezahlt,  so  soll  der  ganze  jeweils  noch  bestehende
Rest  sofort  zur  Zahlung  fällig  sein.“  Hier  entsteht  die
Frage,  ob  die  Vollstreckungsclausel  zunächst  lediglich  in
einer  Form  zu  ertheilen  ist,  welche  die  Pfändung  nur
bezüglich  der  jeweils  fälligen  Raten  erlaubt,  oder  ob  sie
sofort  ohne  Einschränkung  ertheilt  werden  darf,  so  daß

XV.  Ergänzungsband.