Full text : Der Preußische Ordens-Herold.

V.

Allarmriur  Vrstiumungen.

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Dllerhöchste  Kabineks-Ordre  vom  1.  September  1869.
Betrifft  die  Wiederverleihung  aberkannter,  resp.  in  Folge  gerichtlicher  Verurtheilung  verloren
gegangener  Kriegs-Denkmünzen  und  sonstiger  Dekorationen.

3  den  Bericht  vom  31.  Juli  d.  J.  bestimme  Ich:

1)  daß  die  in  der  Ordre  vom  18.  März  1839,  sowie  im  §.  39  Theil  I.  des  Strafgesebbuches
  für  das  Heer")  enthaltenen  Bestimmungen  in  Betreff  der  Wiederverleihung
aberkannter  resp.  in  Folge  gerichtlicher  Verurtheilung  verloren  gegangener  Dekorationen
  auf

die  Krönungs-Medaille,

die  Kriegs-Denkmünze  von  1864,

das  Düppeler  Sturmkreunz,

das  Alsener  Kreuz,  sowie

das  Erinnerungskreuz  für  den  Feldzug  1866
nicht  Anwendung  finden;

2)  daß  Anträge  auf  Wiederverleihung  dieser  Ehrenzeichen  nur  dann  gestellt  werden
dürfen,  wenn  die  betreffende  Person  sich  während  eines  Zeitraums,  doppelt  so  lang,
als  die  erkannte  Freiheitsstrafe,  mindestens  aber  während  eines  Zeitraums  von

I  zehn  Jahren  seit  Verbüßung  der  Freiheitsstrafe  vorwurfsfrei  und  ehrenhaft  be—
tragen  hat;

3)  daß  bei  Anträgen  auf  Wiederverleihung  der  Hohenzollernschen  Denkmünze,  der  Dienstauszeichnung
  1.,  2.  und  3.  Klasse,  sowie  der  Landwehr-Dienstauszeichnung  2.  Klasse,

#  soweit  sie  sich  auf  Personen  beziehen,  welchen  nach  Veröffentlichung  dieser  Meiner
Ordre  die  qu.  Dekorationen  aberkannt  werden  resp.  in  Folge  gerichtlicher  Erkenntnisse
  verloren  gehen,  gleichfalls  nach  Maßgabe  der  für  die  neueren  Dekorationen  im
Passus  1  und  2  gegebenen  Bestimmungen  zu  verfahren  ist;

*)  Preuß.  Ordens-Herold  S.  190.  192.

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