Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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schaft  losgemacht,  in  seiner  vollen  Guͤltigkeit  bleiben  sollte.
Beide  Parthien  gerierhen  in  alte  und  neue  Klagen  voll  Bitterbeit,
  und  da  der  jüngere  aufbrausende  Henrich  von  Wolfeubüttel
  gegen  seinen  älteren  Vetter  gar  zu  entrüstet  sprach,
sso  fieng  der  Herzog  von  Lüneburg  an,  die  vermittelnden
Churfürsten  zu  versichern,  sein  Vetter  sey  so  böse
nicht,  als  er  sich  stellete,  denn  ob  er  wohl  brummete,
  so  bisse  er  doch  nicht  5).

Nach  einer  Verhandlung  von  mehr  als  vierzehn  Tagen
ward  endlich  entschieden,  daß  Bischof  Franz  von  Minden
in  seine  Stiftslande  wieder  eingesetzt  werden  sollte,  daß  es
der  Gefangenen  halber  bei  der  getroffenen  Abrede  bleibe  **),
die  Klagen  wegen  des  gebrochenen  Stillsiandes  besonders
untersucht,  der  Waffensüllstand  verlängert  und  nächsihin  den
13.  Mai  zu  Zerbst  eine  neue  Mediatorszusammenkunft  gehalten
  werden  sollte.  Alle  waren  auch  wieder  auf  den  besiimmten
  Tag  in  Zerbst  eingetroffen,  die  Verhandlungen
wörden  auf's  Neue  erdffnet,  als  Herzog  Henrich  von  Wolfeubüttel
  bei  nächtlicher  Weile  davon  ritt,  durch  einige  hinterlassene
  Räthe  so  schimpflich  sich  entschuldigen  ließ,  daß
statt.  des  gesuchten  gründlichen  Friedens,  nur  unterdeß  wegen
  mancher  dazwischen  kommenden  Verletzungen  des  Stillstandes
  ein  Vergleich  vorbereitet,  und  Hoffnung  zu  einer
neuen  Tagsatzung  gemacht  werden  konnte,  auf  welcher  bei
einer  neuen  persönlichen  Versammlung  noch  vor  Ende  des
Septembers  der  Hauptzwist  in  Güte  verglichen  werden
sollte.

*)  Beibehaltene  Worte  der  Erzählung  des  Luneburgischen  Geheim-1.
  schreibers  bei  Bilderbek,  S.  98.

*)  Daß  sse  nämlich  alle  ohne  Unterschied  und  Verzug  bis  Martini
  1520  betagt  (entlassen)  werden  sollten.