Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

3. Formular-Seite. 
  
  
  
Gewicht der Frachtstücke Frachtbetrag Name und Wohnort 
  
brutto netto . der Versender Bemerkungen 
kg 1 keaan4 iff. * 
6 7 8 9 10 
  
l I 
Die Übereinstimmung des Manifestes mit den Konnossementen und Ladebüchern bescheinigt 
  
  
  
  
  
din KKapitän. 
1. Formular-Seite. Anlage B. 
Kusfuhr-Manifest des Schisses aAus 
Raumgehalt (Reg. Nons) . 
2. Formular-Seite. 
  
  
Der Frachtstücke Inhalt der Frachtstücke 
Name und Wohnort 
  
  
Lede. Nr. " |! ... 
der Verschiffer Be »- Zahl und nach handelsüblicher Benennung 
zeichnung Verpackung 
1 2 3 1 4 5 
  
  
  
  
3. Formular-Seite. 
  
Gewicht 
  
  
Name und Wohnort Bemerkungen 
# e 
brutto netto der Empfänger ¾ 
kzs 6 
l 
6 7 8 9 
  
  
  
Die Übereinstimmung des Manifestes mit den Konnossementen und Ladebüchern bescheinigt 
.,den...................·................ Kapitän. 
  
  
Zollniederlagevorschrift fũr Ramerun. 
Vom 1. August 1911. 
Zur Ausführung des § 55 der Zollverordnung vom 1. August 1911 wird folgendes bestimmt: 
Offentliche Zollniederlagen. 
§ 1. In Orten, in denen sich ein Hauptzollamt befindet, können im Bedarfsfalle aus 
staatlichen oder privaten Mitteln öffentliche Zollniederlagen zur Aufnahme solcher Gegenstände er- 
richtet werden, die nicht sofort in den freien Verkehr gebracht werden sollen. 
§ 2. Den öffentlichen Zollniederlagen werden von Amts wegen Gegenstände überwiesen, 
die aus irgendeinem Grunde innerhalb einer von der zuständigen Zollstelle vorgeschriebenen Frist 
(5+ 17 Z. V. O.) nicht verzollt worden sind, oder deren Empfänger nicht hat ermittelt werden können 
(§ 18 BZ. V. O.). 
Die Uberführung dieser Gegenstände in die Niederlage erfolgt auf Kosten des Eigentümers. 
Das weitere Verfahren mit diesen Gegenständen richtet sich nach § 17 und 19 der Z. V. O.
	        
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