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2) Die nach §. 2 der Verordnung für nothwendig erkannte Sicherstellung der dereinstigen
Erhebung der nach Punkt 1 anzusetzenden Abgaben mittelst Hinterlegung
des Betrages der Abgaben bei den betreffenden Hebestellen ist in Absicht auf
diejenigen Abgaben, welche nach bestimmten Zeitabschnitten in Raten zu entrichten
sind, jedenfalls erst auf die vorgeschriebene Verfallzeit dieser Raten zu verlangen.
Hienach ist zur Sicherstellung der in dem Monat September anfallenden Wirthschafts-Abgaben
und der auf den Monat September fallenden Raten der Hundeauflage
erster Classe jedenfalls erst nach dem Ablaufe des Monats September Vorkehrung
zu treffen, wogegen rücksichtlich aller anderen durch die Verordnung berührten Abgaben,
also namentlich in Absicht auf oie Accise-Abgabe bei Veräußerungen von Gütern
u. s. w. (Contrakt-Aecise), von Markt= und Handelswaaren ausländischer Handelsleute,
und von Lotterien, Theatern u. s. w., so wie in Absicht auf die Sportel-Abgaben
und die Hundeauflage zweiter und dritter Classe gleich nach deren Ansatze
über die Nothwendigkeit der Sicherstellung der dereinstigen Erhebung der einzelnen
Abgabe zu erkennen, beziehungsweise deren Hinterlegung bei der Hebestelle zu verlangen
ist.
3) Das Erkenntniß über die Nothwendigkeit der Hinterlegung der einzelnen Abgaben
zum Zwecke der Sicherstellung der Staatskasse gegen Verluste, wobei neben dem
Betrage der Abgabe insbesondere auch vie persönlichen Verhältnisse des muthmaßlichen
Abgabepflichtigen zu berücksichtigen sind, kommt den betreffenden Hebestellen
zu; welche hinsichtlich der Behandlung der hinterlegten Gelder (§F. 3 der Verordnung)
vurch das K. Steuer-Collegium nähere Anweisung erhalten werden.
Stuttgart den 29. August 1850.
Plessen. Linden. Miller. Knapp.
8) Des Departements der Innern.
Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Post-Expedition in Altenstaig,
Oberamts Nagold.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M.
der von dem Fürsten Erblandpostmeister vorgeschlagenen Errichtung einer Posterpedition in
der Stadt Altenstaig, Oberamts Nagold, die landesherrliche Bestätigung gnävigst ertheilt;
was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 15. August 1850.
Für den Departements-Chef:
Camerer.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.