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113½ v. H. erreicht oder übersteigt, solange er
nämlich nicht im obigen Schaubilde den Punkt a,
den Schnittpunkt der Steuerlinie mit der oberen
Wagerechten des Bildes, trifft oder nach rechts
überschreitet. Die Gefahr der Kalkulations-=
fehler an der Grenze der selbständigen
Wirtschaftlichkeit neuer Felder ist ganz er-
heblich gemindert, denn die Erreichung,
ja in gewissen Grenzen selbst die Über-
schreitung der Grenze bleibt ohne Verlust
für den Förderer. Diese Tatsache wird in der
Richtung der nahezu restlosen Verarbeitung der
diamantführenden Sande wirken und wird ins-
besondere starken Anreiz dafür bieten, die ärme-
ren Striche im Betriebe mit den reicheren zu
vereinigen. Denn nur bei dieser Vereinigung
guter und schlechter Vorkommen, nicht aber beim
alleinigen Abbau der armen Vorkommen tritt der
erläuterte Vorteil ein.
Die gezeichnete Stenerlinie läßt Betriebe,
deren Kosten 95 v. H. des Erlöses oder mehr be-
tragen, steuerfrei. Man wird einwenden, daß die
Grenze der Steuerpflicht zu hoch liege, da ein
Ertrag von 5 v. H. des Erlöses kein angemessener
Normalgewinn sei, zumal er noch die Abschrei-
bungen auf die Gerechtsame decken müsse. Zwei-
fellos wäre das Zusammenfallen von Steuer-
grenze und Normalgewinn ein formaler Vorteil.
Praktische Nachteile von Belang wird ihr Ausein-
anderfallen nicht haben; dafür ist es zu klein.
Wenn die Steuergrenze nicht tiefer gesetzt worden
ist, so liegt der Grund in der Hauptsache darin,
daß sonst auch der Schnittpunkt a des Schau-
bildes weiter nach rechts rückt: für jedes Prozent
des Erlöses, um das die Steuergrenze gesenkt
wird, weicht der Punkt a 3½⅛ v. H. weiter nach
rechts. Das birgt aber für die Steuerberechtig-
ten eine große Gefahr. Denn, wie oben erläu-
tert, können Felder, deren Betriebskoeffizienten
höher als 100 v. H. sind, aber noch unterhalb
(links) von a liegen, mit Nutzen für den För-
derer anderen günstigeren Betrieben hinzuge-
schlagen werden. Den Schaden aber haben die
Steuerberechtigten. Bei der vorgeschlagenen
Steuerlinie ist die Gefahr nicht groß. Wollte
man aber ihren Nullpunkt bei 90 v. H. wählen,
so würde a schon nach 123½ v. H. rücken. Ein
Betrieb von 105 v. H. Kosten würde dann z. B.,
wenn er einem billigeren hinzutritt, dem För-
derer noch einen Nutzen von 5½ v. H. des hin-
zukommenden Erlöses geben, während die Steuer-
berechtigten dadurch um 10½⅛½ v. H. desselben Er-
löses geschädigt werden. Damit wäre aber über
das Ziel hinausgeschossen: es wäre in der Ab-
sicht, die Annäherung an die Grenze der Wirt-
schaftlichkeit gefahrlos zu machen, tatsächlich ein
Anreiz gegeben, Felder in Abbau zu nohmen,
die an und für sich nur mit Verlust ausgebeutet
werden können. Das wäre aber volkswirtschaft-
lich verfehlt.
Wie die Steuer finanziell wirken wird, läßt
sich an folgenden Ziffern veranschaulichen.
Im Geschäftsjahre 1911 der Diamantenregie
sind aufgekommen an:
Hundert-
—.: – . M stel des
Förderabgaben der Dentschen Ko- Erlöses
lonialgesellschaft für Südwest-
afrika:
Zweiprogentige 14 352 0,07
Fünsprozentige 588291 2,82
Dreieindrittelprozentige . 170310 0,. 81
Summe 772953 3.70
Förderabgabe der Deutschen Dia-
mantengesellschaft . 73 339 0,35
Summe 846 292 4.05
Förderabgabe des Fiskus 923 415 4,41
Auofuhrzoll . 661789031,67
Summe 8 387597 40.13
Drei Fünftel der Verwertungs-
gebühr . . 626 958 3,00
Summne 9011 555 43.13
Zwei Fünftel der Verwertunge-
gebühr. 417972 2,00
Auszahlung an die Förderer 11 466 073 54.87
Summe (Verkaufserlös) 20 898 600 100,00
Sämtliche bestehenden Fördergesellschaften
werden voraussichtlich mit einem höheren Be-
triebskoeffizienten als mit dem arbeiten, bei dem
die Steuer den gleichen Anteil vom Erlöse dar-
stellt wie die Summe der durch sie ersetzten Roh-
abgaben. Infolgedessen wird die Steuer nicht
mehr 43,13 v. H. des Erlöses ausmachen. Da-
gegen wird der Erlös zunehmen, und diese Zu-
nahme wird die Stenerberechtigten voll und sicher
im Laufe der Jahre, teilweise und wahrscheinlich
schon in jedem einzelnen Jahre schadlos halten. Wenn
der Betriebskoeffizient im Durchschnitt der gesamten
Jahresförderung 35 40 45 50 55 v. H.
des Erlöses be-
trägt, so ist die
Steuer 4195
des Erlöses. Das
Aufkommen an
Steuer erreicht
die im Jahre
1911 ergzielte
Summe der
durch sie er-
setzten Rohab-
38 34,5 31 27,5 v. H.
gaben, wenn
sich der Erlös
auff 104 113,5 125 139 157 v. O.
des im Jahre 1911 erhaltenen Erlöses stellt.
Wie sich der Betriebskoeffizient und der Jahres-
erlös entwickeln werden, läßt sich nicht voraussehen.