Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

S 404 20 
113½ v. H. erreicht oder übersteigt, solange er 
nämlich nicht im obigen Schaubilde den Punkt a, 
den Schnittpunkt der Steuerlinie mit der oberen 
Wagerechten des Bildes, trifft oder nach rechts 
überschreitet. Die Gefahr der Kalkulations-= 
fehler an der Grenze der selbständigen 
Wirtschaftlichkeit neuer Felder ist ganz er- 
heblich gemindert, denn die Erreichung, 
ja in gewissen Grenzen selbst die Über- 
schreitung der Grenze bleibt ohne Verlust 
für den Förderer. Diese Tatsache wird in der 
Richtung der nahezu restlosen Verarbeitung der 
diamantführenden Sande wirken und wird ins- 
besondere starken Anreiz dafür bieten, die ärme- 
ren Striche im Betriebe mit den reicheren zu 
vereinigen. Denn nur bei dieser Vereinigung 
guter und schlechter Vorkommen, nicht aber beim 
alleinigen Abbau der armen Vorkommen tritt der 
erläuterte Vorteil ein. 
Die gezeichnete Stenerlinie läßt Betriebe, 
deren Kosten 95 v. H. des Erlöses oder mehr be- 
tragen, steuerfrei. Man wird einwenden, daß die 
Grenze der Steuerpflicht zu hoch liege, da ein 
Ertrag von 5 v. H. des Erlöses kein angemessener 
Normalgewinn sei, zumal er noch die Abschrei- 
bungen auf die Gerechtsame decken müsse. Zwei- 
fellos wäre das Zusammenfallen von Steuer- 
grenze und Normalgewinn ein formaler Vorteil. 
Praktische Nachteile von Belang wird ihr Ausein- 
anderfallen nicht haben; dafür ist es zu klein. 
Wenn die Steuergrenze nicht tiefer gesetzt worden 
ist, so liegt der Grund in der Hauptsache darin, 
daß sonst auch der Schnittpunkt a des Schau- 
bildes weiter nach rechts rückt: für jedes Prozent 
des Erlöses, um das die Steuergrenze gesenkt 
wird, weicht der Punkt a 3½⅛ v. H. weiter nach 
rechts. Das birgt aber für die Steuerberechtig- 
ten eine große Gefahr. Denn, wie oben erläu- 
tert, können Felder, deren Betriebskoeffizienten 
höher als 100 v. H. sind, aber noch unterhalb 
(links) von a liegen, mit Nutzen für den För- 
derer anderen günstigeren Betrieben hinzuge- 
schlagen werden. Den Schaden aber haben die 
Steuerberechtigten. Bei der vorgeschlagenen 
Steuerlinie ist die Gefahr nicht groß. Wollte 
man aber ihren Nullpunkt bei 90 v. H. wählen, 
so würde a schon nach 123½ v. H. rücken. Ein 
Betrieb von 105 v. H. Kosten würde dann z. B., 
wenn er einem billigeren hinzutritt, dem För- 
derer noch einen Nutzen von 5½ v. H. des hin- 
zukommenden Erlöses geben, während die Steuer- 
berechtigten dadurch um 10½⅛½ v. H. desselben Er- 
löses geschädigt werden. Damit wäre aber über 
das Ziel hinausgeschossen: es wäre in der Ab- 
sicht, die Annäherung an die Grenze der Wirt- 
schaftlichkeit gefahrlos zu machen, tatsächlich ein 
Anreiz gegeben, Felder in Abbau zu nohmen, 
  
die an und für sich nur mit Verlust ausgebeutet 
werden können. Das wäre aber volkswirtschaft- 
lich verfehlt. 
Wie die Steuer finanziell wirken wird, läßt 
sich an folgenden Ziffern veranschaulichen. 
Im Geschäftsjahre 1911 der Diamantenregie 
sind aufgekommen an: 
  
  
  
  
  
Hundert- 
—.: – . M stel des 
Förderabgaben der Dentschen Ko- Erlöses 
lonialgesellschaft für Südwest- 
afrika: 
Zweiprogentige 14 352 0,07 
Fünsprozentige 588291 2,82 
Dreieindrittelprozentige . 170310 0,. 81 
Summe 772953 3.70 
Förderabgabe der Deutschen Dia- 
mantengesellschaft . 73 339 0,35 
Summe 846 292 4.05 
Förderabgabe des Fiskus 923 415 4,41 
Auofuhrzoll . 661789031,67 
Summe 8 387597 40.13 
Drei Fünftel der Verwertungs- 
gebühr . . 626 958 3,00 
Summne 9011 555 43.13 
Zwei Fünftel der Verwertunge- 
gebühr. 417972 2,00 
Auszahlung an die Förderer 11 466 073 54.87 
Summe (Verkaufserlös) 20 898 600 100,00 
Sämtliche bestehenden Fördergesellschaften 
werden voraussichtlich mit einem höheren Be- 
triebskoeffizienten als mit dem arbeiten, bei dem 
die Steuer den gleichen Anteil vom Erlöse dar- 
stellt wie die Summe der durch sie ersetzten Roh- 
abgaben. Infolgedessen wird die Steuer nicht 
mehr 43,13 v. H. des Erlöses ausmachen. Da- 
gegen wird der Erlös zunehmen, und diese Zu- 
nahme wird die Stenerberechtigten voll und sicher 
im Laufe der Jahre, teilweise und wahrscheinlich 
schon in jedem einzelnen Jahre schadlos halten. Wenn 
der Betriebskoeffizient im Durchschnitt der gesamten 
Jahresförderung 35 40 45 50 55 v. H. 
des Erlöses be- 
trägt, so ist die 
Steuer 4195 
des Erlöses. Das 
Aufkommen an 
Steuer erreicht 
die im Jahre 
1911 ergzielte 
Summe der 
durch sie er- 
setzten Rohab- 
38 34,5 31 27,5 v. H. 
gaben, wenn 
sich der Erlös 
auff 104 113,5 125 139 157 v. O. 
des im Jahre 1911 erhaltenen Erlöses stellt. 
Wie sich der Betriebskoeffizient und der Jahres- 
erlös entwickeln werden, läßt sich nicht voraussehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.