Metadata : Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armee-Verordnungs-Platt.

Herausgegeben  vom  Kriegsministerium.

27.  Jahrgang.  Berlin  den  24.  Gktober  1893.  Nr.  27.
Gedruckt  und  in  Vertrieb  bei  E.  S.  Mittler  &  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstraße  68.

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Nr.  267.
Anderweite  Besetzung  der  Stelle  des  Kriegsministers.

Ich  habe  den  General  der  Infanterie  von  Kaltenborn-Stachau,  in  Genehmigung  seines  Abschiedsgesuches
vom  22.  März  d.  J.,  unter  Entbindung  von  dem  Amte  als  Staats=  und  Kriegsminister,  Stellung  à  la  suite
des  Kaiser  Alexander  Garde-Grenadier-Regiments  Nr.  1  und  Verleihung  des  Großkreuzes  des  Rothen  Adler-Ordens
  mit  Eichenlaub  und  der  Königlichen  Krone,  mit  der  Getlicher  ension  zur  Disposition  gestellt.  Dagegen
  habe  Ich  den  General  der  Infanterie  zur  Disposition  Bron  fart  von  Schellendorff,  zuletzt  kommandirender
  General  des  X.  Armeekorps,  unter  gleichzeitiger  Wiederanstellung  im  aktiven  Heere  und  unter  Belassung
  à  la  suite  des  Großherzoglich  Meckenbukschen  Grenadier-Regiments  Nr.  89,  zum  Staats=  und
Kriegsminister  ernannt.  An  die  betreffenden  Generalkommandos  habe  Ich  entsprechend  ügt.

Hubertusstock  den  17.  Oktober  1893.

 

Wilhelm.
An  das  Kriegsministerium.
Kriegsministerium.  Berlin  den  21.  Oktober  1893.
Vorstehende  Allerhchste  Rabinet#  Ordre  wird  hierdurch  zur  Kenntniß  der  Armee  gebracht.
No.  595/10.  93.  K.  M.  Bronsart  v.  Schellendorff.
Nr.  268.

Abänderung  des  §.  46  nund  des  Musters  22  der  Marineordnung.
Berlin,  den  11.  Oktober  1893.
a)  Die  Ziffer  2  des  §.  46  der  Marineordnung  (Seite  52)  erhält  folgende  Fassung:

„2.  Zum  1.  November  jedes  Jahres  reichen  dieselben  namentliche  Listen  über  die  bei  den  Bezirkskommandos
  in  Kontrole  befindlichen  Vize-Deckofftiziere,  Deckoffiziere  und  Unterärzte  der  Marine  nach
Muster  22  dem  Ober-Kommando  der  Marine  ein.“

b)  An  Stelle  des  Musters  22  zu  §.  46  der  Marineordnung  —  (Seite  174)  —  tritt  folgendes  Muster: