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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Berlin den 24. Gktober 1893. Nr. 27.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 267.
Anderweite Besetzung der Stelle des Kriegsministers.
Ich habe den General der Infanterie von Kaltenborn-Stachau, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches
vom 22. März d. J., unter Entbindung von dem Amte als Staats= und Kriegsminister, Stellung à la suite
des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 und Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler-Ordens
mit Eichenlaub und der Königlichen Krone, mit der Getlicher ension zur Disposition gestellt. Dagegen
habe Ich den General der Infanterie zur Disposition Bron fart von Schellendorff, zuletzt kommandirender
General des X. Armeekorps, unter gleichzeitiger Wiederanstellung im aktiven Heere und unter Belassung
à la suite des Großherzoglich Meckenbukschen Grenadier-Regiments Nr. 89, zum Staats= und
Kriegsminister ernannt. An die betreffenden Generalkommandos habe Ich entsprechend ügt.
Hubertusstock den 17. Oktober 1893.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 21. Oktober 1893.
Vorstehende Allerhchste Rabinet# Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 595/10. 93. K. M. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 268.
Abänderung des §. 46 nund des Musters 22 der Marineordnung.
Berlin, den 11. Oktober 1893.
a) Die Ziffer 2 des §. 46 der Marineordnung (Seite 52) erhält folgende Fassung:
„2. Zum 1. November jedes Jahres reichen dieselben namentliche Listen über die bei den Bezirkskommandos
in Kontrole befindlichen Vize-Deckofftiziere, Deckoffiziere und Unterärzte der Marine nach
Muster 22 dem Ober-Kommando der Marine ein.“
b) An Stelle des Musters 22 zu §. 46 der Marineordnung — (Seite 174) — tritt folgendes Muster: