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(Nr. 3717.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren-
zeichen auf der staatlichen Erfindungsausstellung in Stuttgart 1910. Vom
20. Januar 1910.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die
in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende staatliche Erfindungsausstellung.
Berlin, den 20. Januar 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Richter.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.