Metadata : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

182  William  Tallack.  [714

der  Einwohnerschaft  wegen  irgend  eines  Verbrechens  angeklagt  wird.“  Aber
die  meisten  dieser  Verbrechen  hängen  mit  Trunkenheit  zusammen.  Der
Gefängnißgeistliche  von  Liverpool,  Rev.  James  Nugent,  berichtet  kürzlich,
daß  Trinken  schreckliche  Verwüstungen  unter  der  weiblichen  Einwohnerschaft
dieser  Stadt  anrichtet,  indem  es  nicht  allein  auf  die  Jungen  demoralifirend
einwirkt,  sie  von  Stufe  zu  Stufe  in  das  Verbrechen  und  die  tiefsten  Tiefen
des  Lasters  führt,  sondern  auch  den  heiligen  Charakter  des  Familienlebens
zerstört  und  Frauen  und  Mütter  zu  grausamen  Barbaren  macht.  Feuerzange,
  Flasche,  Messer  und  Glas  find  unter  diesem  unwiderstehlichen  Einfluß
  zu  gewöhnlichen  Waffen  des  Angriffs  und  der  Vertheidigung  geworden,
die  oft  die  unglücklichsten  Konsequenzen  herbeiführen.

Eine  traurige  Verbündung  selbstsüchtiger  Bestrebungen  beherrscht  bis
heute  unsere  Regierung  und  Gesetzgebung  und  verhindert  jede  Abnahme  der
durchschnittlichen  Ursachen  der  Verbrechen,  welche  durch  Unmäßigkeit  entstehen.
  Doch  nimmt  unter  dem  verständigen  religiös  gefinnten  Theil  der
Bevölkerung  die  Ueberzeugung  zu,  daß  endlich  eine  Verhütung  derselben
gesichert  werden  muß.  So  weit  die  Gesetzgebung  betheiligt  ist,  kann  dies
wahrscheinlich  nur  dadurch  geschehen,  daß  man  den  benachtheiligten  Steuerzahlern
  die  Oberaussicht  über  die  Schanklokale  überträgt  und  gleichzeitig
nachdrücklichere  Gesetze  für  die  Schankordnung  einführt.  Die  private  Anstrengung
  in  derselben  Hinsicht  besteht  in  einer  ernsteren  Ueberredung  zur
Enthaltsamkeit  und  in  der  Gewährung  von  ausreichenden  Mitteln,  um  der
Bevölkerung  zu  einem  billigen,  aber  keineswegs  unprofitablen  Preis  harmlose
  Erholung  und  gesunde  Erfrischungen  zu  bieten,  doch  dürfen  letztere  nicht,
wie  in  einigen  Fällen,  aus  ungenießbarem  gekochten  Thee  oder  schlechtem
Cacao  bestehen.

Gegenwärtig  wird  in  englischen  Gefängnissen  viel  Aufmerksamkeit  auf
die  wichtige  Materie  des  Religionsunterrichts  verwendet,  so  daß  an  jedem
Gefängniß  wenigstens  ein  Geistlicher  angestellt  ift.  Das  geistige  Wohl  der
Gefangenen  ist  somit  nicht  mehr  wie  sonst  den  zufälligen  Besuchern  oder
der  Anwendung  des  Motto's  „was  Jedermanns  Sache  ist,  wird  leicht
Niemands  Sache“  üÜüberlassen.  Viele  der  Geistlichen  erfüllen  ihre  heilige
Pflicht  mit  dem  Bewußtsein  ihrer  Verantwortlichkeit  vor  einem  allwissenden
und  allgegenwärtigen  Gott.  Ihre  Arbeit,  obwohl  schwierig  und  oft  entmuthigend,
  ist  nicht  ohne  erheblichen  Erfolg.  Dennoch,  so  schätzbar  ihre
Dienste  sind,  wird  von  erfahrenen  Gefängnißbeamten  zugegeben,  daß  ein
regelmäßiger  Unterricht  in  Religion  und  weltlichen  Gegenständen  durch  verständige
  freiwillige  Besucher  von  großem  Nutzen  sein  würde.  Die  Hülfe
solcher  Personen  würde  besonders  in  großen  Gefängnissen  eine  nützliche  Beihülfe
  für  die  Arbeit  der  Geistlichen  sein.  Wir  wollen  daran  erinnern,  daß
John  Howard,  Elisabeth  Fry,  Sarah  Martin  und  Fawell  Buxton  freiwillig
  die  Gefängnisse  besuchten.  Gefangene  äußern  über  den  Rath  eines
Geistlichen:  „Er  wird  dafür  bezahlt,  daß  er  uns  predigt,  er  muß  es  thun.“
Hingegen  verständige  unbezahlte  Besucher  würden  nie  so  beurtheilt  werden.
Dennoch  ist  regelmäßige  Unterweisung  durch  verantwortliche  Geistliche  oder
Gefängniß-Beamten  wenigstens  in  den  meisten  Fällen  unentbehrlich.

Viele  der  nicht  ständigen  Gefängniß-Beamten,  sowohl  Gouverneure  als
Aufseher,  üben  thatsächlich  einen  religiösen  Einfluß  auf  die  unter  ihrer  Ob-