Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

Katholische Umtriebe. Landtag von 1830. 425 
sondern der katholischen Kirche ein sehr fühlbarer Vorrang ein- 
geräumt sei. Spuren von Proselytenmacherei und anderen 
unerlaubten Einwirkungen katholischer Geistlicher waren nicht 
selten und erbitterten um so mehr, je weniger sie, meist auf 
das Priratzimmer und den Beichtstuhl beschränkt, sich erweisen 
ließen 2). 
Bei dieser allgemeinen, politischen wie kirchlichen Erregtheit 
der Gemüther sah man der Ständeversammlung von 1830 
mit einer in Sachsen noch nicht dagewesenen Spannung ent- 
gegen. Am 6. Januar wurde dieselbe ganz in der alten Form 
eröffnet; erst für die Zukunft wurde den vier vorsitzenden 
Städten die Gewährung ihrer seit 1818 vergeblich wieder- 
bolten Bitte, daß bei der Eröffnungs= und Schlußfeierlichkeit 
ihren Deputirten gleich denen der beiden ersten Curien der 
Eintritt in die Schranken gestattet werden möge, zugesagt. Die 
ministerielle Eröffnungsrede und die Landtagsproposition sprachen 
die Versicherung des unveränderten Bestehens der Landesver- 
fassung und der in derselben begründeten Rechte aus, legten das 
erfreuliche Ergebniß mehrerer Verbesserungen in der Verwal- 
tung während der seit dem letzten Landtage verstrichenen sechs 
Jahre dar und verhießen einige wohlthätige Einrichtungen, wie 
die bedingte Aufhebung des Geleites, Vorbereitungen zu Ab- 
lösung der Frohnden und anderer grundherrlicher Gerechtsame, 
eine neue Gewerbeordnung, Abhilfe der Gebrechen des Prozeß- 
ganges und Fortsetzung der Bearbeitung des Strafsgesetzbuches. 
Die Bewilligung wurde in der bisherigen Höhe wiederum auf 
sechs Jahre gefordert. Allein diesmal trat auf dem Landtage 
die liberale Opposition stärker als je hervor, nur gieng sie 
weniger von den Städten aus, deren Abgeordnete, die ja nicht 
die Gemeinde sondern nur die Magistrate vertraten, bei den all- 
gemein gegen die Mißstände in den Communalverwaltungen laut- 
1) Die amtlichen Anzeigen bestätigten den den dresdner katholischen 
Geistlichen gemachten Vorwurf allerdiugs nicht, indem danach in den Jahren 
1827—1832 nur 23 Erangelische zum Katholicismus, dagegen 26 Ka- 
tholiken zum evangelischen Glauben übergetreten waren.