Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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aus  fuͤhren  ?  Der  Herr  Nebenberichterstatter,  der
nun  im  Sypsiteme  doch  mit  dem  Herrn  v.  Utzschneider
einverstanden  ist,  hat  im  Jahre  1825  selbst  auseinander
gesetzt,  welche  Widersprüche  das  System  hoher  Zölle  mit
sich  führet.

Hohe  Zölle  sind  nach  meiner  Meynung  sinanziell
weder  nothwendig  noch  vortheilhaft.  Man  bemerkt  zwar,
daß  durch  die  Verminderung  des  Weggeldes  im  inneren
Verkehr,  der  Durchgangszdlle  und  der  Ausgangszlle,
welche  die  Kammer  zur  Erleichterung  des  Verkehres  beabsichtiger„
  ein  Ausfall  entstehen  werde,  den  man  nicht
anders  decken  könne,  als  durch  hohe  Eingangszblle.

Allein  ein  hoher  Zoiltarlf  hat  eben  nicht  immer  eine
hohe  Zolleinnahme  zur  Folge;  ja,  je  höher  der  Tarif,
desto  geringer  wird  häufig  die  Einnahme.  Oie  Koften
der  Aufsicht  werden  vermehrt  mit  dem  Anstalten,  welche
zur  Aufrechehaltung  der  hohen  Zollsätze  ubthig  erachtet
werden,  und  zwar  besonders  wegen  der  Größe  und  geographischen
  Lage  des  Landes.  Ein  kleiner  Staat  hat
unter  übrigens  gleichen  Gebietsverhältnissen  nach  mathematischen
  Regeln  eine  verhältnißmäßig  längere  Gränze
als  ein  großer  Staat,  und  mit  der  Länge  der  Gränzen
wachsen  die  Kosten  für  die  Bewachung  derselben.  Unsere
  752  Stunden  lange  Gränze  ist  überdieß  zum  Theile
mit  Gebirgen  und  Waldungen  umzogen,  welche  dem
Schwärzhandel  auch  bey  der  wachsamsten  Aufsicht  sehr
günstig  sind,  ja  in  mehreren  Gegenden  ist  sie  sogar  unbestimmt.
  Wir  haben  z.  B.  im  Karwendelthale  Domäneurechte
  zu  üben,  und  im  sogenannten  Fralschbezirke
im  Landgerichte  Waldsassen  wird  die  Criminalgerichtsbarkeit
  jährlich  abwechselnd  von  Bayern  und  Oestreich  geübt.

Den  unwidersprechlichen  Beweis,  daß  durch  hohe
Zdlle  die  Koste  n  der  Verwaltung  vermehrt  werden,  giebt