Object: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Erwerbungen. Fehden. 801 
endlich die Vögte nicht nur die streitigen Städte, sondern auch 
noch viele andere Besitzungen, z. B. Mühltruff, Adorf, Pausa, 
unter der Form eines Tausches gegen einige Lehen dem Land- 
grafen überlassen. Daß sich 1358 die Vögte von Weida, 1374 
dienvon Gera der Lehensherrlichkeit der Landgrafen unterwarfen, 
daß 1397 Ronneburg, Schmölln, Werda, Vogtsberg an die 
Meißner fielen, scheint auch eine Folge der Verträge von. 1357; 
welche die Übermacht dictirte, gewesen zu sein. Die Vögte legten 
seitdem diesen Titel ab und naunten sich einfach Herren. Die 
Herrschaft Plauen erklärte Karl IV. für ein erbliches Lehen 
der böhmischen Krone. Wenn die Verpfändung der Nieder- 
lausitz von dem brandenburgischen Markgrafen an Friedrich um 
1360. nur etwa einen 4jährigen Besitz derselben nach sich führte, 
da Karl IV., das Wiedereinlösungsrecht an sich brachte und auch 
übte, so waren dafür die Erwerbungen von Zörbig, dem uralt- 
wettinischen Eigen, von den Herren von Pouch durch Kauf, 
und dem Hause Nebra, Tuch, dem halben Gericht von Riede- 
burg vom magdeburger Erzbischof; waren 1358 von den Erben 
des kinderlosen Heinrichs XVIII. von Schwarzburg Dornburg, 
Windberg, Lobdaburg nebst den Lehen an Dautenberg, statt des 
vom Landgrafen angesprochenen Frankenhausen bleibender. So 
benutzten die Fürsten 1367 als Lehnsherren ihr behauptetes 
Vorkaufsrecht, um die Erwerbung der von den Grafen von 
Schwarxzburg an Erfurt veräußerten Schlösser Wachsenburg, 
Schwarzwald und Liebenstein zu erzwingen. Wichtiger als die 
kleine „Erwerbung des Schlosses Elgersburg 1365 von Henne- 
berg war der Ankauf eines alt-thüringischen Besitzthums, der 
Stadt Sangerhausen, vom Herzog Magnus von Braunschweig 
1369 für 8000 Schock Groschen. 
Schon 1350 hatte Landgraf Friedrich an der Fehde seines 
hessischen Nachbars Heinrich gegen Heinrich von Virneburg, 
Ex-Erzbischof von Mainz, von seiner Liebe zum Trunk Burß-= 
mann genannt, Antheil genommen; dann im Jahre 1359 an 
der. hessischen Fehde gegen den übermüthigen Abt von Fulda, 
Heiurich VII. vom Hause Kralub; 1365 zugleich mit Gerlach 
von Nassqgu, dem Enkel König Adolfs und Erzbischof von Mainz, 
und den Städten Erfurt, Nordhausen und Mühlhausen, gegen 
1350 
1859 
1365
	        
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