Metadata: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

stel lung 
und Landwehr im Etatsjahr 1895 96. 
21 
Anlage 1. 
  
  
ziehen bei: 
aus der Neserve aus der Reserve zur Bildung von 
Bemerkungen 
12 
  
  
  
u##ndnehr der Kavallerie Sanitäts- 
rains auf 
14 Tage nach bz. des Trains Tetachements 
Beendigung der auf 20 Tage auf 12 bz. 13 
Herbstübungen im Mai Tage 
# 9° 10 11*) 
200 25 — 
200 100 200 
320 70 
240 30 200 
408 25 
228 60 
200 70 200 
400 25 — 
334 50 
270 100 
200 50 — 
480 50 200 
l 
200 40 
9 60 
80 I 
r- 100 200 
4060 (05“#. 1 000 
5 905 
  
mDie innerhalb Spalte 1 aus dem 
Beurlaubtenstande der Kavallerie 
zur Feldartillerie einzuziehenden 
Mannschaften sind möglichst Re- 
seruisten der jungsten Jahres- 
klasse. Mannschaften, welche im 
Mobilmachungofall besondere 
Verwendung als Feldgendarmen, 
Reserveunteroffizier Aspiranten, 
Landwerker u. s. w. sinden, sind 
ausgeschlossen. 
Die Zahlen in den mit ') ver 
. „ 
sehenen Spalten verstehen sich 
einschließlich 10/% Unteroffiziere 
bz. Unterofftzierdiensithuer. Wer- 
den diese 107% nicht erreicht, so 
ist fur jeden fehlenden Unter- 
offisier bz. Unteroffizierdienst- 
thuer doch nur ein Gemeiner der 
betressenden Wasse einzuziehen. 
Cine Ulberschreitung der aus- 
geworfenen Kopfstärken hat daher 
nicht stattzusinden. 
Die nach Spalte 2 bis 6, 7 und 
11 Cinzuziehenden sind ungefähr 
zur Hälfte der Reserde und Land- 
wehr zu entnehmen. 
) Die Uebungs-Kompagnien können aus Mannschaften der Reserve und Landwehr 
zusammengesetzt und zu denselben auch OÖffiziere der Landwehr herangezogen werden. 
*") Die für Wachtmeisterstellen auszubildenden Reseroisten kommen aum die 
vorstehenden Zahlen in Anrechnung.
	        
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