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Landwirtschaftliche Versuchsanlagen:
1. Landeskulturanstalt Nuatjä
(Bezirk Atakpame).
Begründet 1902 von der Station Atakpame;
1903 dem Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee als
„Baumwollschule“ für Eingeborene überlassen.
1907 vom Kaiserlichen Gouvernement übernommen
und zu einer allgemeinen Ackerbauschule (für Ein-
geborene) erweitert. 1912 unter Beibehaltung
des Schulbetriebes zur Landeskulturanstalt erhoben.
Junge Leute aus den verschiedensten Gegenden
des Schutzgebiets erhalten praktischen und theore-
tischen Unterricht im rationellen Ackerbau und in
der Viehhaltung, Anbauversuche mit Getreide,
Hülsenfrüchten und Hackfrüchten, Düngungsversuche,
Rindvieh--, Schweine= und Ziegenzucht.
Weißes Personal: ein Leiter, ein Landwirt-
schaftlicher Assistent, Unterpersonal.
2. Baumwollstation Nuatjä.
Im Jahre 1911 der damaligen Ackerbauschule
angegliedert. Vergleichende Anbauversuche mit
verschiedenen Baumwollarten und -sorten, ferner
Saatzucht und Saatvermehrung (vgl. Programm
der Baumwollstationen Deutsch-Ostafrikas). Eigene
aumwoll-Entkörnungsanstalt.
Weißes Personal: Die Arbeiten der Baumwoll-
station werden von dem Personal der Landes-
kulturanstalt geleitet und durchgeführt.
3. Baumwollstation Ttschatschamanade
am Kamaa (Bezirk Sokode).
Begründet 1911. Dieselben Aufgaben wie bei ?.
Weißes Personal: ein Landwirtschaftlicher
Assistent (Oberleitung siehe oben).
3. Baumwollstation Tove (bei Palime,
Bezirk Misahöhe).
Begründet 1912. Nebst Saatvermehrungsstelle
pand. Arbeitsprogramm und Personal wie
ei 2.
V. Deutsch-Neuguinea.
Nachdem das Landeskulturwesen in diesem
ahre neu organisiert sein wird, wird der land-
wirtschaftliche Dienst von fünf Landwirtschaft-
ichen Sachverständigen und fünf Bezirks-
Landwirten (landwirtschaftliche Assistenten) wahr-
genommen werden. Einem Sachverständigen liegt
ie Erledigung sämtlicher die Landeskultur betreffen-
en Fragen beim Gouvernement ob, während sich
ein Landwirtschaftlicher Sachverständiger mit der
Carbeitung des Düngungswesens befaßt; den
brigen Sachverständigen wird die Leitung der
Versuchsstationen übectragen werden.
Den Bezirkslandwirten soll die Förderung
# Eingeborenen-Kulturen durch Belehrung und
nleitung der Eingeborenen zu wirtschaftsgemäßer
nlage, Reinhaltung und Nutzung der Kokos-
der
pflanzungen in den Bezirken Rabaul, Namatanai,
Friedrich-Wilhelmshafen, am Sepik und im Insel-
gebiet zufallen.
Landwirtschaftliche Versuchsanlagen:
1. Botanischer Garten in Rabaul.
Begründet 1906. Anzuchtstelle für tropische
Nutzpflanzen.
Weißes Personal: ein Leiter.
2. Tierzuchtstation Käwieng in Gründung
begriffen.
Zentrale für Landestierzucht. Züchtung der
Haustierrassen. Verbesserung der vorhandenen
Rassen durch Zuchtwahl. Beobachtung der ein-
zelnen Tierrassen über ihre Eignung für das
Schutzgebiet.
Weißes Personal: ein Leiter (Tierzuchtinspektor).
3. Versuchsstation für Kokoskultur in
Gründung begriffen.
Bearbeitung der Sortenfrage, Züchtung, Kopra-
aufbereitung und Schädlingsbekämpfung.
Weißes Personal: ein Leiter (Landwirtschaft-
licher Sachverständiger).
4. Landwirtschaftliches Laboratorium
in Rabaul in Gründung begriffen.
Untersuchung der im Schutzgebiet vorkommen-
den Rohstoffe, Bodenanalysen sowie Bearbeitung
wichtiger Düngungsfragen. Erforschung der Schäd-
linge und Krankheiten der Kulturpflanzen.
Weißes Personal: ein Leiter (Landwirtschaft-
licher Sachverständiger).
5. Versuchsstation im Kaiser-Wilhelmsland
für tropische Kulturen in Gründung be-
griffen.
VI. Samoa.
In dieser Kolonie ist seit Anfang 1912 ein
Landwirtschaftlicher Sachverständiger tätig.
Das Versuchswesen befindet sich noch in Vor-
bereitung.
Anmerkung.
In den tropischen Kolonien Afrikas und der
Südsee werden auf Kosten und unter Aussicht der
Verwaltung seit 1911 auf staatlichen Anlagen
und in Privatpflanzungen ausgedehnte systematische
Düngungsversuche zur Feststellung des Nähr-
stoffbedürfnisses der wichtigsten Kulturpflanzen aus-
geführt. Diese auf mehrere Jahre berechnete Ver-
suchsarbeit erfordert einen eigenen mehr oder
weniger umfangreichen Stab von Landwirtschaft-
lichen Sachverständigen und Assistenten, der außer-
halb des ständigen Personals eingestellt werden
mußte. In den vorstehenden Aufzeichnungen ist
dieses Personal, soweit nur vorübergehend in den
Schutzgebieten tätig, nicht berücksichtigt worden.
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