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Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 3. September 1890.
Nr. 241.
Ausgabe der Bestimmungen für den Geschäftsverkehr der Fortifikationen, Pionier-Bataillone und Train-
depots mit den Reichs-Post-Behörden in Angelegenheiten der Militär-Telegraphie.
Den betreffenden Kommandobehörden wird die erforderliche Anzahl Abdrücke der vorbezeichneten Bestimmungen
mit Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen.
Die bisherigen diesbezüglichen Bestimmungen vom Jahre 1878 treten außer Kraft.
No. 331/8. 90. A. 4. v. Falckenstein.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 8. September 1890.
Nr. 242.
1. Aenderung des Preis-Tarifs über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten.
Die unter den laufenden Nummern
24, 30, 31, 68, 121, 143, 146, 147, 209, 210, 211, 220, 221, 231, 232, 234, 235, 269, 278,
279, 285 bis 287, 388, 389, 424, 432, 454, 577, 579, 580, 711, 723, 728a, 728b, 770, 783,
1074 bis 1080, 1408 bis 1421
aufgeführten Fabrikate sind zu streichen.
2. Aenderung des Preis-Verzeichnisses über Fabrikate des Feuerwerks-Laboratoriums zu
Spandau.
An die Stelle des unter laufender Nummer 386b angegebenen Preises von 2,75 M ist derjenige von
3,40 M zu setzen. · «, . ·
3. Der Verkaufspreis für Blankleder in Bäuchen bei den Artellerie-Werkstätten ist bis auf Weiteres
auf 1,50. M für 1 kg festgesetzt. »
No. 554/6. 90. D. 3. Müller.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonmie-Departement- Berlin den 9. September 1890.
Nr. 243.
Garnison-Verpflegungszuschüsse für Allenstein, Darkehmen, Wehlau und Osterode für das 3. Viertel-
Der Verpflegungszuschuß, einschließlich des Zuschußes zur Beschaffung eines Frühstücks, beträgt im 3. Viertel-
jahr 1890
für die Garnison Allenstieien.. 15 Pf.
* - Darkehmen.. 9 "
* - - Wehlau .. 10 „
- - Osterode 15 "
für den und Tag Mann
Hierdurch finden die bezüglichen Vorbehalte in der Bekanntmachung vom 27. Juni 1890 (Armee-
Verordnungs-Blatt Seite 137/139) Erledigung.
No. 98/9. 90. B. 2. Stockmarr.
Kriegsministerium. -
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 16. September 1890. Nr. 244.
all emeinen Be timmungen für die
Zusatz zu den „Leitenden Grundsätzen und allgemeinen Bestimmungen für die Schießübung der Fuß-Artillerie Berlin 1888"
In den „Leitenden Grundsätzen und allgemeinen Bestimmungen für die Schießübungen der Fuß-Artillerie.
Berlin 1888“ ist auf Seite 86 zum Schluß hinzuzufügen:
« " Vor Beginn und nach der Schießübung hat jeder Truppentheil eine genaue Unter-
suchung aller zu benutzenden bz. aöller benutzten Wellblech-Sicherheitsstände in Bezug auf ihre Gefahrlosigkeit gegen Einsturz vorzunehmen. nch Pernbung. descheft Wellblech-Sicherheitsstände in Bezug auf ihre
Gefahrlosigeit gegen Einsturz vorzunehmen" Hierbei wird Bemerkt, das die gleiche Anordnung für die Feld-Artillerie in dem Anhange der zur
Zeit in Bearbeitung befindlichen Schießplatz-Verwaltungs- Vorschrift Aufnahme finden wird.
Paulus.
No. 428/7. 90. A 2.